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   BGH, 17.06.1996 - AnwZ (B) 5/96   

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BGH, 17.06.1996 - AnwZ (B) 5/96 (https://dejure.org/1996,6393)
BGH, Entscheidung vom 17.06.1996 - AnwZ (B) 5/96 (https://dejure.org/1996,6393)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 1996 - AnwZ (B) 5/96 (https://dejure.org/1996,6393)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 2/93

    Widerruf einer Zulassung eines Anwalts in der DDR nach der deutschen Einheit -

    Auszug aus BGH, 17.06.1996 - AnwZ (B) 5/96
    Das Rechtsmittel ist zulässig (§ 42 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 BRAO; vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 2/93 - BRAK-Mitt. 1993, 169), es hat jedoch sachlich keinen Erfolg.

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß vor der Wiedervereinigung erteilte Anwaltszulassungen der Überprüfung (auch) nach dieser Vorschrift unterliegen (Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 1993 a.a.O., vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 37/93 - BRAK-Mitt. 1994, 102 und vom 29. Januar 1996).

  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 37/93

    DDR - Rechtsbeistand - Wiedervereinigung - Angreifbarer Verwaltungsakt

    Auszug aus BGH, 17.06.1996 - AnwZ (B) 5/96
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß vor der Wiedervereinigung erteilte Anwaltszulassungen der Überprüfung (auch) nach dieser Vorschrift unterliegen (Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 1993 a.a.O., vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 37/93 - BRAK-Mitt. 1994, 102 und vom 29. Januar 1996).
  • BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 59/95

    Aufhebung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Aufhebung der Zulassung als

    Auszug aus BGH, 17.06.1996 - AnwZ (B) 5/96
    Die auf dieser Grundlage erteilten Zulassungen gelten weiter und erstrecken sich nunmehr auf das gesamte Bundesgebiet (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 59/95 - für BGHR vorgesehen).
  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 49/93

    Rechtsanwalt - Zulassung - Lehrbefähigung

    Auszug aus BGH, 17.06.1996 - AnwZ (B) 5/96
    Dies galt nach der Verwaltungspraxis auch dann, wenn dieser Titel von der Juristischen Hochschule in Potsdam-Eiche verliehen worden war, die in Wirklichkeit nur dem Namen, nicht aber dem Inhalt nach ein juristisches Studium angeboten hatte (vgl. BT-Drucks. 11/7817 S. 23; Senatsbeschlüsse vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 49/93 - BRAK-Mitt. 1994, 47 und vom 29. Januar 1996).
  • BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98

    Vermögen, öffentliches - der DDR; Vermögen der DDR; zuordnungsfähiges Vermögen

    (3) Ob eine hoheitlich verfügte Begünstigung den Beitritt der DDR rechtlich überdauert (vgl. die Ausgangslagen, die den Beschlüssen des BGH vom 29. Januar 1996 AnwZ 59/95 BGHR, EinigV Art. 19 Satz 2 Rechtsanwaltszulassung 1 sowie vom 17. Juni 1996 AnwZ 5/96 DtZ 1997, 89 zugrunde lagen), richtet sich gemäß Art. 19 Satz 3 EV in erster Linie nach den Regeln über die Bestandskraft von Verwaltungsakten und kann daher auch und gerade davon abhängen, ob dem Verwaltungsakt der Mangel der Nichtigkeit anhaftet.
  • BGH, 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Feststellung des unbekannten Aufenthalts

    Damit ist zugleich den Ausführungen der Antragsgegnerin zum Verhalten der Antragstellerin im Widerrufsverfahren die Grundlage entzogen, ohne dass der Frage nachgegangen werden müsste, ob ein solches Nachschieben von Ermessenserwägungen im vorliegenden Fall überhaupt rechtlich zulässig wäre (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 16/86, BRAK-Mitt. 1986, 224; vom 17. Juni 1996 - AnwZ (B) 5/96, BRAK-Mitt. 1996, 203, 205).
  • BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 53/01

    Zulassung eines DDR-Diplomjuristen zur Rechtsanwaltschaft

    Diese Auffassung entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 1. März 1993 - AnwZ (B) 55/92, BRAK-Mitt. 1993, 173, 175; v. 29. November 1993 - AnwZ (B) 49/93, BRAK-Mitt. 1994, 47, 48; v. 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 59/95, BRAK-Mitt. 1996, 82, 83; v. 17. Juni 1996 - AnwZ (B) 5/96, BRAK-Mitt. 1996, 203, 204), von der abzugehen kein Anlaß besteht, und der einhelligen Auffassung im Schrifttum (vgl. Feuerich/ Braun, BRAO 5. Aufl. § 4 Rn. 26; Henssler, in: Henssler/Prütting, BRAO § 4 Rn. 24).
  • LSG Sachsen, 30.05.2000 - L 2 U 19/95

    Zur Frage der Überprüfung einer ablehnenden Entscheidung eines

    17. Juni 1996 - AnwZ 5/96 - DtZ 1997, 89 zugrunde lagen), richtet sich gemäß Art. 19 Satz 3 EV in erster Linie nach den Regeln über die Bestandskraft von Verwaltungsakten und kann daher auch und gerade davon abhängen, ob dem Verwaltungsakt der Mangel der Nichtigkeit anhaftet (NJW 2000, 209, 211).
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