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   BGH, 18.07.2011 - AnwZ (B) 52/10   

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BGH, 18.07.2011 - AnwZ (B) 52/10 (https://dejure.org/2011,10505)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2011 - AnwZ (B) 52/10 (https://dejure.org/2011,10505)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2011 - AnwZ (B) 52/10 (https://dejure.org/2011,10505)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall eines Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 1/07

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall;

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - AnwZ (B) 52/10
    Der für den nachträglichen Wegfall des Vermögensverfalls darlegungs- und beweispflichtige Antragsteller (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 1/07, BRAK-Mitt. 2008, 73) hat eine nachträgliche Konsolidierung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht dargetan.
  • BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 97/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei teilweiser

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - AnwZ (B) 52/10
    Liegen Anzeichen dafür vor, dass der Rechtsanwalt nur wirtschaften kann, indem er neue Schulden auflaufen lässt und zahlt er seine Schulden über einen gewissen Zeitraum nur unter dem Druck des Widerrufs seiner Zulassung oder von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, kann der Nachweis eines Vermögensverfalls regelmäßig als geführt angesehen werden (BGH, Beschluss vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 97/09, juris Rn. 9).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - AnwZ (B) 52/10
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der nach dem hier noch anwendbaren alten Verfahrensrecht im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (vgl. Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 75, 356 und vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149; vgl. für das neue Verfahrensrecht demgegenüber BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10), liegt nicht vor.
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - AnwZ (B) 52/10
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577).
  • BGH, 10.08.2009 - AnwZ (B) 40/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - AnwZ (B) 52/10
    Geordnete Vermögensverhältnisse setzen voraus, dass der Rechtsanwalt über die Begleichung der aufgelaufenen Schulden oder ihre geordnete Rückführung hinaus erreicht, dass dauerhaft keine neuen Schulden auflaufen, deren ordnungsgemäße Begleichung nicht durch entsprechende Geldmittel oder eingehaltene Vereinbarungen mit Gläubigern sichergestellt ist (vgl. Beschlüsse vom 14. November 2005 - AnwZ (B) 93/04 Rn. 6 und vom 10. August 2009 - AnwZ (B) 40/08 Rn. 10).
  • BGH, 26.11.2002 - AnwZ (B) 18/01

    Vermögensverfall eines Rechtsanwalts; Tilgung von Forderungen vor Erlass der

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - AnwZ (B) 52/10
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577).
  • BGH, 14.11.2005 - AnwZ (B) 93/04

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - AnwZ (B) 52/10
    Geordnete Vermögensverhältnisse setzen voraus, dass der Rechtsanwalt über die Begleichung der aufgelaufenen Schulden oder ihre geordnete Rückführung hinaus erreicht, dass dauerhaft keine neuen Schulden auflaufen, deren ordnungsgemäße Begleichung nicht durch entsprechende Geldmittel oder eingehaltene Vereinbarungen mit Gläubigern sichergestellt ist (vgl. Beschlüsse vom 14. November 2005 - AnwZ (B) 93/04 Rn. 6 und vom 10. August 2009 - AnwZ (B) 40/08 Rn. 10).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - AnwZ (B) 52/10
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - AnwZ (B) 52/10
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der nach dem hier noch anwendbaren alten Verfahrensrecht im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (vgl. Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 75, 356 und vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149; vgl. für das neue Verfahrensrecht demgegenüber BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10), liegt nicht vor.
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - AnwZ (B) 52/10
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der nach dem hier noch anwendbaren alten Verfahrensrecht im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (vgl. Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 75, 356 und vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149; vgl. für das neue Verfahrensrecht demgegenüber BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10), liegt nicht vor.
  • BGH, 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 16/11

    Prüfung der Vermögensverhältnisse im Rahmen eines Widerrufs der

    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, ZInsO 2010, 1380 Rn. 4 und 18. Juli 2011 - AnwZ (B) 52/10, juris Rn. 3, jeweils m. w. N.).

    Geordnete Vermögensverhältnisse setzen demgegenüber voraus, dass der Rechtsanwalt über die Tilgung oder zumindest geordnete Rückführung seiner Schulden hinaus erreicht, dass dauerhaft keine neuen Verbindlichkeiten auflaufen, deren ordnungsgemäße Begleichung nicht durch entsprechende Geldmittel oder eingehaltene Vereinbarungen mit Gläubigern sichergestellt ist (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 97/09, juris Rn. 9 a. E. und 18. Juli 2011, aaO Rn. 9).

  • BGH, 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Feststellung des unbekannten Aufenthalts

    Nach dem hier noch anwendbaren alten Verfahrensrecht wäre dieser Umstand im Grundsatz berücksichtigungsfähig (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2011 - AnwZ (B) 52/10; s. demgegenüber für das neue Verfahrensrecht BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff., seither st. Rspr.).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.2012 - AnwZ (B) 52/10   

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https://dejure.org/2012,1152
BGH, 09.01.2012 - AnwZ (B) 52/10 (https://dejure.org/2012,1152)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2012 - AnwZ (B) 52/10 (https://dejure.org/2012,1152)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2012 - AnwZ (B) 52/10 (https://dejure.org/2012,1152)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Rechtsanwalts auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Widerruf seiner Zulassung wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de

    StPO § 329 Abs. 3; BRAO a.F. § 42 Abs. 6 S. 2
    Antrag eines Rechtsanwalts auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Widerruf seiner Zulassung wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.09.2008 - AnwZ (B) 32/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 09.01.2012 - AnwZ (B) 52/10
    1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist unzulässig, weil dieser nicht statthaft ist (Senatsbeschluss vom 24. September 2008 - AnwZ (B) 32/06, juris Rn. 2, 3; vgl. auch EGH Celle, EGE XI, 141; Feuerich/Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung, 7. Aufl., § 40 Rn. 56).

    Mangels Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des gerügten Gehörsverstoßes wäre eine Anhörungsrüge daher unzulässig (§ 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a. F., § 29a Abs. 2 Satz 6 FGG a. F. i. V. m. § 29a Abs. 1 Nr. 2 FGG a. F.; vgl. Senatsbeschluss vom 24. September 2008, aaO Rn. 4).

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