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   BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 55/09   

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https://dejure.org/2010,13052
BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 55/09 (https://dejure.org/2010,13052)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2010 - AnwZ (B) 55/09 (https://dejure.org/2010,13052)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 55/09 (https://dejure.org/2010,13052)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO
    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei fehlender Inaussichtstellung der Tilgung von Steuerverbindlichkeiten; Vereinbarkeit des Widerrufs der Zulassung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • rewis.io

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • rewis.io

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Aufhebung des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei fehlender Inaussichtstellung der Tilgung von Steuerverbindlichkeiten; Vereinbarkeit des Widerrufs der Zulassung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05

    Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 55/09
    Beweisanzeichen hierfür sind das Erwirken von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, Tz. 5 m.w.N.).

    Diese Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2005, aaO, Tz. 8, und vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, Tz. 8 m.w.N.).

  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 55/09
    Diese Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2005, aaO, Tz. 8, und vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, Tz. 8 m.w.N.).

    Ein Ausnahmefall, in dem die Interessen der rechtsuchenden Bevölkerung ungeachtet des Vermögensverfalls nicht gefährdet wären (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511, unter II 2 c; vom 25. Juni 2007, aaO, Tz. 9; vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 67/07, AnwBl. 2009, 64, Tz. 5), ist weder vorgetragen noch ersichtlich.

  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 7/00

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 55/09
    Der Antragsteller ist als Einzelanwalt tätig und kann daher - anders als ein bei einer Sozietät angestellter Anwalt, der sich besonderen arbeitsrechtlichen Einschränkungen und einer Überwachung durch einen (zuverlässigen) Arbeitgeber unterworfen hat - nicht auf die Einhaltung der selbst auferlegten Beschränkungen überwacht werden (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 7/00, juris, Tz. 8 m.w.N.).

    Die Widerrufsvorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO dient dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, also eines überragend wichtigen Gemeinschaftsguts (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2001, aaO, Tz. 13).

  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 55/09
    Eine nachträgliche Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Antragstellers wäre zwar im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150), ist aber nicht festzustellen.
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 55/09
    Eine nachträgliche Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Antragstellers wäre zwar im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150), ist aber nicht festzustellen.
  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 27/00

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 55/09
    Eine Gefährdung der finanziellen Interessen der Mandanten lässt sich nur selten mit hinreichender Sicherheit ausschließen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00, juris, Tz. 6, BGHReport 2001, 668 [nur Leitsatz]).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 55/09
    Ein Ausnahmefall, in dem die Interessen der rechtsuchenden Bevölkerung ungeachtet des Vermögensverfalls nicht gefährdet wären (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511, unter II 2 c; vom 25. Juni 2007, aaO, Tz. 9; vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 67/07, AnwBl. 2009, 64, Tz. 5), ist weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 55/09
    Ein Ausnahmefall, in dem die Interessen der rechtsuchenden Bevölkerung ungeachtet des Vermögensverfalls nicht gefährdet wären (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511, unter II 2 c; vom 25. Juni 2007, aaO, Tz. 9; vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 67/07, AnwBl. 2009, 64, Tz. 5), ist weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 21/00

    Schwäche der geistigen Kräfte bei querulatorischem Verhalten in eigenen

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 55/09
    Eine Gefährdung der finanziellen Interessen der Mandanten lässt sich nur selten mit hinreichender Sicherheit ausschließen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00, juris, Tz. 6, BGHReport 2001, 668 [nur Leitsatz]).
  • BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 55/11

    Bedeutung des Zeitpunkts des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens für

    Der Kläger ist als Einzelanwalt tätig und kann daher - anders als ein bei einer Sozietät angestellter Anwalt, der sich besonderen arbeitsrechtlichen Einschränkungen und einer Überwachung durch einen (zuverlässigen) Arbeitgeber unterworfen hat - nicht auf die Einhaltung der selbst auferlegten Beschränkungen überwacht werden (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 55/09, juris Rn. 12 m. w. N.).

    Die Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO dient dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, also eines überragend wichtigen Gemeinschaftsguts (Senatsbeschluss vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 55/09, aaO Rn. 13 m. w. N.).

  • BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 68/12

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls:

    Denn die Annahme einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden im Falle des Vermögensverfalls eines Rechtsanwalts ist regelmäßig schon im Hinblick auf dessen Umgang mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 55/09, juris Rn. 11; vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 8; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, aaO; jeweils m.w.N.).

    Die Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO dient dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, also eines überragend wichtigen Gemeinschaftsguts (Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 55/09, aaO Rn. 13 m.w.N.; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, aaO Rn. 11).

  • BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 69/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Denn die Annahme einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden im Falle des Vermögensverfalls eines Rechtsanwalts ist regelmäßig schon im Hinblick auf dessen Umgang mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 55/09, juris Rn. 11; vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 8; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, aaO; jeweils m. w. N.).

    Die Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO dient dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, also eines überragend wichtigen Gemeinschaftsguts (Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 55/09, aaO Rn. 13 m. w. N.; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, aaO Rn. 11).

  • BGH, 16.03.2015 - AnwZ (Brfg) 47/14

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfall

    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind nämlich wie der Senat in ständiger Rechtsprechung annimmt (BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 53/13, Rn. 6; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, Rn. 10; vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 55/09, HFR 2010, 1351 Rn. 12) - nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen.
  • BGH, 18.01.2014 - AnwZ (Brfg) 53/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung im

    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung annimmt (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 55/09, HFR 2010, 1351 Rn. 12; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, Rn. 10), nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen.
  • BGH, 09.04.2014 - AnwZ (Brfg) 1/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung annimmt (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 55/09, Rn. 12; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, Rn. 10), nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen.
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