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   BGH, 20.01.1975 - AnwZ (B) 8/74   

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https://dejure.org/1975,3797
BGH, 20.01.1975 - AnwZ (B) 8/74 (https://dejure.org/1975,3797)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1975 - AnwZ (B) 8/74 (https://dejure.org/1975,3797)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1975 - AnwZ (B) 8/74 (https://dejure.org/1975,3797)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 15/70

    Ausübung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts - Tätigkeit als Handlungsbeauftragter

    Auszug aus BGH, 20.01.1975 - AnwZ (B) 8/74
    In späteren Fällen (vgl. die Entscheidungen vom 19. November 1962 - AnwZ (B) 18/62 - = EGE VII 107 und vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 15/70 -) hat der Senat als Schadenregulierer denjenigen Versicherungsangestellten angesehen, der "unmittelbar mit dem Publikum als Vertreter kommerzieller Interessen Kontakt aufzunehmen" hat.

    Hiernach können aus der Art der Tätigkeit des Antragstellers gegen seine Anwaltszulassung ebenso wenig Bedenken hergeleitet werden wie in dem fast gleichgelagerten Fall der Senatsentscheidung vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 15/70 -.

  • BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 3/60

    Syndikusanwalt (Versicherungsdirektor)

    Auszug aus BGH, 20.01.1975 - AnwZ (B) 8/74
    Die Antragsgegnerin und der Ehrengerichtshof halten den Antragsteller für einen Schadenregulierer im Sinne der Entscheidung BGHZ 33, 272, 275. Dem kann nicht zugestimmt werden.
  • BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 4/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 20.01.1975 - AnwZ (B) 8/74
    Ein Versicherungsangestellter, der sozusagen mit der Aktenmappe in der Hand zu den bei einem Verkehrsunfall von einem Versicherungsnehmer geschädigten Unfallopfern persönlich in die Wohnung zu kommen pflegt, um mit ihnen die Versicherungsleistungen auszuhandeln, übt eine Tätigkeit aus, die nach Bedeutung und Verantwortung nicht als "gehoben" (BGHZ 35, 119; ständige Rechtsprechung) angesehen werden kann.
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