Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.09.1988

Rechtsprechung
   BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 8/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,13619
BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 8/88 (https://dejure.org/1988,13619)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1988 - AnwZ (B) 8/88 (https://dejure.org/1988,13619)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 8/88 (https://dejure.org/1988,13619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,13619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 5/86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 8/88
    Der Restitutionsantrag des Antragstellers gegen den Beschluß des Senats vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 5/86 - und den - ihm zugrunde liegenden - Beschluß des 2. Senats des Niedersächsischen Ehrengerichtshofs für Rechtsanwälte in Celle vom 18. November 1985 - EGH 2/85 (II/2) - wird als unzulässig verworfen.

    Diese sofortige Beschwerde hat der Senat durch Beschluß vom 26. Mai 1986 (AnwZ (B) 5/86) zurückgewiesen.

    Daß § 51 VwVfG hier keine Rechtsgrundlage für einen Wiederaufnahmeantrag sein kann, ist bereits der Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1986 (AnwZ (B) 5/86) zu entnehmen (vgl. auch Beschluß vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 8/78 = EGE XIV, 85).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 8/88
    Grundlage des Antrages seien die unter den Aktenzeichen 2 BvR 197/83 sowie 1 BvR 537/81 und 1 BvR 362/79 ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

    Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987 (1 BvR 537/81 u.a. NJW 1988, 191 [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81] und 1 BvR 362/79 NJW 1988, 194) betreffen die gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO von der Bundesrechtsanwaltskammer festgestellten Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts und stellen fest, daß diese in der Zukunft nicht mehr als Auslegungshilfe für die Konkretisierung des § 43 BRAO herangezogen werden dürfen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 8. Februar 1988 - AnwSt (R) 18/87 und seinen Beschluß vom selben Tage - AnwZ (B) 49/87).

  • BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 49/87

    Rücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt - Abgabe einer falschen Versicherung an

    Auszug aus BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 8/88
    Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987 (1 BvR 537/81 u.a. NJW 1988, 191 [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81] und 1 BvR 362/79 NJW 1988, 194) betreffen die gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO von der Bundesrechtsanwaltskammer festgestellten Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts und stellen fest, daß diese in der Zukunft nicht mehr als Auslegungshilfe für die Konkretisierung des § 43 BRAO herangezogen werden dürfen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 8. Februar 1988 - AnwSt (R) 18/87 und seinen Beschluß vom selben Tage - AnwZ (B) 49/87).

    Dessen Abänderung oder Aufhebung durch bloße Gegenvorstellung ist aber nicht möglich (vgl. Senatsentscheidung vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 49/87).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 8/88
    Grundlage des Antrages seien die unter den Aktenzeichen 2 BvR 197/83 sowie 1 BvR 537/81 und 1 BvR 362/79 ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

    Sein Beschluß vom 22. Oktober 1986 (2 BvR 197/83 = BVerfGE 73, 339) betrifft Fragen der Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Verhältnis zum Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 8/88
    Grundlage des Antrages seien die unter den Aktenzeichen 2 BvR 197/83 sowie 1 BvR 537/81 und 1 BvR 362/79 ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

    Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987 (1 BvR 537/81 u.a. NJW 1988, 191 [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81] und 1 BvR 362/79 NJW 1988, 194) betreffen die gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO von der Bundesrechtsanwaltskammer festgestellten Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts und stellen fest, daß diese in der Zukunft nicht mehr als Auslegungshilfe für die Konkretisierung des § 43 BRAO herangezogen werden dürfen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 8. Februar 1988 - AnwSt (R) 18/87 und seinen Beschluß vom selben Tage - AnwZ (B) 49/87).

  • BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87

    Gebot der Sachlichkeit

    Auszug aus BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 8/88
    Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987 (1 BvR 537/81 u.a. NJW 1988, 191 [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81] und 1 BvR 362/79 NJW 1988, 194) betreffen die gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO von der Bundesrechtsanwaltskammer festgestellten Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts und stellen fest, daß diese in der Zukunft nicht mehr als Auslegungshilfe für die Konkretisierung des § 43 BRAO herangezogen werden dürfen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 8. Februar 1988 - AnwSt (R) 18/87 und seinen Beschluß vom selben Tage - AnwZ (B) 49/87).
  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 20/77
    Auszug aus BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 8/88
    Mehrere danach gestellte Anträge (Schriftsätze vom 13. Oktober 1976, vom 12. Mai 1978 sowie vom 11. März 1985), die Vollziehungsanordnung aufzuheben, hat der Ehrengerichtshof als unzulässig zurückgewiesen; die sofortigen Beschwerden dagegen hat der Senat als unzulässig verworfen (Beschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 20/77 - vom 13. November 1978 - AnwZ (B) 32/78 - und vom 30. September 1985 - AnwZ (B) 29/85).
  • BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 37/75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 8/88
    Die hiergegen gerichteten Rechtsmittel des Antragstellers blieben erfolglos (Beschluß des Niedersächsischen Ehrengerichtshofs für Rechtsanwälte vom 27. August 1975 und des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 37/75).
  • BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 8/78

    Geltung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für Verfahren nach der

    Auszug aus BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 8/88
    Daß § 51 VwVfG hier keine Rechtsgrundlage für einen Wiederaufnahmeantrag sein kann, ist bereits der Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1986 (AnwZ (B) 5/86) zu entnehmen (vgl. auch Beschluß vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 8/78 = EGE XIV, 85).
  • BGH, 13.11.1978 - AnwZ (B) 31/78

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 8/88
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers dagegen hat der Senat teils als unzulässig verworfen, teils als unbegründet zurückgewiesen (Senatsentscheidung vom 13. November 1978 - AnwZ (B) 31/78).
  • BGH, 13.11.1978 - AnwZ (B) 32/78

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss über eine

  • BGH, 30.09.1985 - AnwZ (B) 29/85

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.10.1988 - AnwZ (B) 34/88

    Rechtsmittel

    Der Nichtigkeitsantrag des Antragstellers gegen den Beschluß des Senats vom 25. Juli 1988 (AnwZ (B) 8/88) wird als unzulässig verworfen.

    Diesen Antrag hat der Senat durch Beschluß vom 25. Juli 1988 (AnwZ (B) 8/88), an dem wiederum die Richter La. und Dr. L.mitgewirkt haben, als unzulässig verworfen.

    Denn der Antrag ist schon deshalb unzulässig (§ 589 ZPO), weil es an einer schlüssigen Darlegung eines Nichtigkeitsgrundes fehlt (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 8/88; Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl., § 589 Rdnr. 1).

  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 27/93

    Wiederaufnahme von anwaltsgerichtlichen Verfahren; Besetzung des Senats für

    Der Senat bejaht die in dem Beschluß vom 25.7.1988 - AnwZ (B) 8/88 - offengelassene Frage, ob im Verfahren über Anträge auf gerichtliche Entscheidung in Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung die Vorschriften der ZPO über die Wiederaufnahme des Verfahrens entsprechend anzuwenden sind (so auch Isele, BRAO, Anh. § 40 BRAO§ 18 Anm. VI).
  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88

    Anfechtung der Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Daran hat sich nichts geändert, auch wenn nunmehr § 79 VwVfG (ebenso § 79 hessLVwVfG) auf die Vorschriften der §§ 58 f VwGO verweisen (Senatsentscheidung vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 8/78; vgl. Senatsentscheidung vom 15. Juli 1988 - AnwZ (B) 8/88).
  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 4/89

    Rechtsanwaltszulassung bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten in der

    Jene Entscheidungen betreffen die gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO von der Bundesrechtsanwaltskammer festgestellten Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts und stellen fest, daß diese in Zukunft nicht mehr als Auslegungshilfe für die Konkretisierung des § 43 BRAO herangezogen werden dürfen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 8. Februar 1988 - AnwSt (R) 18/87 - sowie seine Beschlüsse vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 49/87 - sowie vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 8/88); für die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Prinzipien der Lokalisierung und der Singularzulassung ergibt sich daraus nichts.
  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 13/89

    Versagung der Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft - Geltung der

    In der Folgezeit machte der Antragsteller in mehreren gerichtlichen Verfahren ohne Erfolg die Unwirksamkeit der Vollziehungsanordnung und der Rücknahmeverfügung geltend, jeweils vor dem Hintergrund der stets wiederholten Begründung, sein Recht, sich jederzeit ohne Zulassung der Landes Justizverwaltung als Rechtsanwalt niederzulassen, ergebe sich aus Art. 12 GG, weil die Bundesrechtsanwaltsordnung wegen entgegenstehender Regelungen des EWG-Vertrages und des Grundgesetzes kein gültiges Gesetz sei (vgl. hierzu näher - zuletzt - die Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 5/86 -, vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 8/88 - und vom 31. Oktober 1988 - AnwZ (B) 34/88 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1988 - AnwZ (B) 8/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,14659
BGH, 30.09.1988 - AnwZ (B) 8/88 (https://dejure.org/1988,14659)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1988 - AnwZ (B) 8/88 (https://dejure.org/1988,14659)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1988 - AnwZ (B) 8/88 (https://dejure.org/1988,14659)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,14659) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.01.1963 - II C 16.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1988 - AnwZ (B) 8/88
    Nach Schluß der mündlichen Verhandlung ist ein solcher Antrag unzulässig (vgl. BVerwG NJW 1963, 730).
  • BGH, 08.05.1984 - AnwZ (B) 19/83

    Zulässigkeit eines Protokollergänzungsantrags nach Schluss der mündlichen

    Auszug aus BGH, 30.09.1988 - AnwZ (B) 8/88
    Dies setzt notwendigerweise voraus, daß der Antrag nur während der mündlichen Verhandlung gestellt werden kann (vgl. den Beschluß des Senats vom 8. Mai 1984 - AnwZ (B) 19/83).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht