Rechtsprechung
BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 97/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Abs 2 Nr 7 BRAO
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei teilweiser Erfüllung von Verbindlichkeiten - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden mit dem Vermögensverfall eines Rechtsanwalts; Annahme einer nur vorläufigen Regulierung der Steuerverbindlichkeiten als ausreichendes Merkmal für die Ordnung der Vermögensverhältnisse
- rewis.io
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei teilweiser Erfüllung von Verbindlichkeiten
- rewis.io
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei teilweiser Erfüllung von Verbindlichkeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden mit dem Vermögensverfall eines Rechtsanwalts; Annahme einer nur vorläufigen Regulierung der Steuerverbindlichkeiten als ausreichendes Merkmal für die Ordnung der Vermögensverhältnisse - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2009 - 1 AGH 9/09
- BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 97/09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94
Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das …
Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 97/09
Ein Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577). - BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03
Vermögensverfall des Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 97/09
Diese Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511, und vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924 m.w.N.). - BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung …
Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 97/09
Diese Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511, und vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924 m.w.N.).
- BGH, 10.08.2009 - AnwZ (B) 40/08
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall
Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 97/09
Es genügt nicht, wenn der Rechtsanwalt eine Ordnung seiner Vermögensverhältnisse nur unter dem Druck immer wieder neuer Widerrufe seiner Zulassung aufrechterhalten oder erreichen (Senat, Beschlüsse vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 27/07, juris; vom 4. März 2009 - AnwZ (B) 78/08, BRAK-Mitt. 2009, 129 [Ls.] = juris) oder wenn er nur wirtschaften kann, indem er neue Schulden auflaufen lässt (Senat, Beschlüsse vom 14. November 2005 - AnwZ (B) 93/04, juris Rn. 6; vom 10. August 2009 - AnwZ (B) 40/08, juris Rn. 10). - BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
Wegfall des Rücknahmegrundes
Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 97/09
Die Voraussetzungen für den Widerruf der Zulassung des Antragstellers sind auch nicht - was zu berücksichtigen wäre (Senat, Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 75, 356, 357, und vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149, 150) - im Verlaufe des gerichtlichen Verfahrens entfallen. - BGH, 26.11.2002 - AnwZ (B) 18/01
Vermögensverfall eines Rechtsanwalts; Tilgung von Forderungen vor Erlass der …
Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 97/09
Ein Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577). - BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90
Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - …
Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 97/09
Ein Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577). - BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 97/09
Die Voraussetzungen für den Widerruf der Zulassung des Antragstellers sind auch nicht - was zu berücksichtigen wäre (Senat, Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 75, 356, 357, und vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149, 150) - im Verlaufe des gerichtlichen Verfahrens entfallen. - BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 27/07
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall
Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 97/09
Es genügt nicht, wenn der Rechtsanwalt eine Ordnung seiner Vermögensverhältnisse nur unter dem Druck immer wieder neuer Widerrufe seiner Zulassung aufrechterhalten oder erreichen (Senat, Beschlüsse vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 27/07, juris; vom 4. März 2009 - AnwZ (B) 78/08, BRAK-Mitt. 2009, 129 [Ls.] = juris) oder wenn er nur wirtschaften kann, indem er neue Schulden auflaufen lässt (Senat, Beschlüsse vom 14. November 2005 - AnwZ (B) 93/04, juris Rn. 6; vom 10. August 2009 - AnwZ (B) 40/08, juris Rn. 10). - BGH, 14.11.2005 - AnwZ (B) 93/04
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 97/09
Es genügt nicht, wenn der Rechtsanwalt eine Ordnung seiner Vermögensverhältnisse nur unter dem Druck immer wieder neuer Widerrufe seiner Zulassung aufrechterhalten oder erreichen (Senat, Beschlüsse vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 27/07, juris; vom 4. März 2009 - AnwZ (B) 78/08, BRAK-Mitt. 2009, 129 [Ls.] = juris) oder wenn er nur wirtschaften kann, indem er neue Schulden auflaufen lässt (Senat, Beschlüsse vom 14. November 2005 - AnwZ (B) 93/04, juris Rn. 6; vom 10. August 2009 - AnwZ (B) 40/08, juris Rn. 10). - BGH, 04.03.2009 - AnwZ (B) 78/08
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Anordnung …
- BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 1/07
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; …
- BGH, 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 16/11
Prüfung der Vermögensverhältnisse im Rahmen eines Widerrufs der …
Geordnete Vermögensverhältnisse setzen demgegenüber voraus, dass der Rechtsanwalt über die Tilgung oder zumindest geordnete Rückführung seiner Schulden hinaus erreicht, dass dauerhaft keine neuen Verbindlichkeiten auflaufen, deren ordnungsgemäße Begleichung nicht durch entsprechende Geldmittel oder eingehaltene Vereinbarungen mit Gläubigern sichergestellt ist (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 97/09, juris Rn. 9 a. E. und 18. Juli 2011, aaO Rn. 9). - BGH, 18.07.2011 - AnwZ (B) 52/10
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall eines …
Liegen Anzeichen dafür vor, dass der Rechtsanwalt nur wirtschaften kann, indem er neue Schulden auflaufen lässt und zahlt er seine Schulden über einen gewissen Zeitraum nur unter dem Druck des Widerrufs seiner Zulassung oder von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, kann der Nachweis eines Vermögensverfalls regelmäßig als geführt angesehen werden (BGH, Beschluss vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 97/09, juris Rn. 9). - VG Göttingen, 21.11.2012 - 1 A 45/12
Inkassobüro; Rechtsdienstleistungsregister; ungeordnete Vermögensverhältnisse; …
Ein Vermögensverfall (= ungeordnete Vermögensverhältnisse) ist danach gegeben, wenn der Betroffene in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (ständige Rechtsprechung, s. allein BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 97/09 -, juris mit weiteren Nachweisen).