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   BGH, 22.06.2011 - AnwZ (Brfg) 12/11   

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https://dejure.org/2011,11833
BGH, 22.06.2011 - AnwZ (Brfg) 12/11 (https://dejure.org/2011,11833)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2011 - AnwZ (Brfg) 12/11 (https://dejure.org/2011,11833)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11 (https://dejure.org/2011,11833)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft wegen Vermögensverfall; Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft wegen Vermögensverfall

  • rewis.io

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • rewis.io

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung - Widerruf wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft wegen Vermögensverfall

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2005 - AnwZ (B) 7/04

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - AnwZ (Brfg) 12/11
    Gestützt auf den Beschluss des BGH v. 7.3.2005 (AnwZ [B] 7/04, NJW 2005, 1944) und dessen Begründung zitierend führte die Bekl. weiter aus, es sei - anders als in den Fällen des Widerrufs einer bestehenden Zulassung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO - unerheblich, ob im Fall des Kl. eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden ausgeschlossen sei.

    Anders als der Widerrufsgrund des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO knüpft § 7 Nr. 9 BRAO an eine abstrakte Gefährdung der Rechtspflege an und stellt nicht darauf ab, ob eine Gefährdung der Interessen von Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ausgeschlossen ist (BGH v. 7.3.2005 - AnwZ [B] 7/04, NJW 2005, 1944).

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - AnwZ (Brfg) 12/11
    Dass im Fall des Kl. Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet seien, ergebe sich aus der Ausgestaltung des Anstellungsvertrags des Kl. mit der Kanzlei S. würde damit die Voraussetzungen erfüllen, wie sie der BGH in seinem Beschl. v. 18.10.2004 (AnwZ [B] 43/03, NJW 2005, 511) thematisiere.

    Der Widerruf der Zulassung scheidet nach Auffassung des BGH (vgl. BGH v. 18.10.2004 - AnwZ [B] 43/03, NJW 2005, 511) trotz Vermögensverfalls dann aus, wenn der RA bisher seinen Beruf ohne jede Beanstandung ausgeübt hat, wenn er den Insolvenzantrag selbst gestellt hat und wenn nach Auskunft des Insolvenzverwalters keine Anmeldungen von Insolvenzgläubigern vorliegen, die aus Mandaten des RA herrühren, und der RA zudem in seinem Arbeitsvertrag als angestellter RA in einer größeren Rechtsanwaltssozietät erheblichen Beschränkungen unterworfen ist.

  • BGH, 18.10.2010 - AnwZ (B) 21/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Verzicht auf Widerruf der Zulassung wegen

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - AnwZ (Brfg) 12/11
    Eine entsprechende Gefährdung ließe sich damit in der Regel nicht ausschließen (BGH v. 18.10.2010 - AnwZ [B] 21/10, BeckRS 2010, 29061).
  • BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - AnwZ (Brfg) 12/11
    Ein Fehlverhalten verbietet bereits, von einem Ausnahmefall auszugehen (BGH v. 31.3.2008 - AnwZ [B] 8/07, NJW-Spezial 2008, 702).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - AnwZ (Brfg) 12/11
    Der Zwang zur Aufgabe eines frei und zulässig gewählten Berufs wirkt ungleich stärker als das Hindernis, in einen Beruf einzutreten (BGH v. 7.3.2005; BVerfGE 21, 173 (182 f.), NJW 1967, 1317).
  • BGH, 22.05.2013 - AnwZ (Brfg) 73/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ausschluss der

    Auch wenn die gesetzliche Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, wird diese im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4 und vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10).

    b) Zwar kann eine solche Sondersituation vorliegen, wenn der Rechtsanwalt seinen Beruf bisher ohne jede Beanstandung ausgeübt und den Insolvenzantrag selbst gestellt hat, im Insolvenzverfahren keine Anmeldungen von Gläubigern vorliegen, die aus Mandaten des Rechtsanwalts stammen und vor allem dieser seine selbständige anwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, diese nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 22. Juni 2011, aaO und vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 43/12, juris Rn. 9).

    Was diese Maßnahmen anbelangt, hat der Senat besonderen Wert auf die Überprüfung der Einhaltung der Beschränkungen durch die Sozietätsmitglieder gelegt (vgl. nur Beschluss vom 22. Juni 2011, aaO Rn. 3); die Kontrolle des angestellten Anwalts kann nicht durch andere Angestellte der Kanzlei übernommen werden (vgl. nur Beschluss vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, BRAK-Mitt. 2006, 81, 82).

    Bei Ortsverschiedenheit ist aber regelmäßig eine effektive Kontrolle durch die Sozietät nicht möglich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 2011, aaO Rn. 4 und vom 5. September 2012, aaO Rn. 6).

  • BGH, 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Weitere

    Dies setzt regelmäßig die Aufgabe einer Tätigkeit als Einzelanwalt und den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einer Anwaltssozietät voraus, der nach der Organisation der Sozietät, dem Umfang der Tätigkeitsverpflichtung des Rechtsanwalts gegenüber der Sozietät und den getroffenen Maßnahmen einen effektiven Schutz der Interessen der Rechtsuchenden erwarten lässt (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3 und 4. April 2012, aaO Rn. 6).

    Wesentlich ist, dass effektive Kontrollmöglichkeiten bestehen, wobei es letztlich immer einer ausreichend engen tatsächlichen Überwachung bedarf, die gewährleistet, dass der Rechtsanwalt nicht bzw. nicht unkontrolliert mit Mandantengeldern in Berührung kommt (vgl. nur Senatsbeschluss vom 22. Juni 2011, aaO m.w.N.).

    Die nach der Senatsrechtsprechung notwendige effektive Kontrolle der anwaltlichen Tätigkeit ist in einem solchen Fall der Arbeit außerhalb der Räume der den Anwalt beschäftigenden Sozietät aber nicht gewährleistet (vgl. auch Senatsbeschluss vom 22. Juni 2011, aaO Rn. 4).

  • BGH, 09.11.2018 - AnwZ (Brfg) 61/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Im vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden kann sie nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 3/18, juris Rn. 11; vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 73/12, juris Rn. 4 und vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 14 BRAO, Rn. 39).

    Eine solche Sondersituation kann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt seinen Beruf bisher ohne jede Beanstandung ausgeübt und den Insolvenzantrag selbst gestellt hat, im Insolvenzverfahren keine Anmeldungen von Gläubigern vorliegen, die aus Mandaten des Rechtsanwalts stammen und vor allem dieser seine selbständige anwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, sie nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 2013, aaO Rn. 5; vom 22. Juni 2011, aaO und vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; Henssler in Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl., § 14 Rn. 35).

    Nach der Rechtsprechung des Senats verstoßen die in ständiger Rechtsprechung aufgestellten strengen Anforderungen an die Ausräumung einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG (Beschlüsse vom 4. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 62/13, AnwBl. Online 2014, 128 Rn. 9 und vom 22. Juni 2011, aaO Rn. 6).

  • BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Voraussetzungen einer weiteren

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4 und vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10).

    Die Annahme einer solchen Sondersituation setzt jedoch zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine selbständige anwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, diese nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 f.; vom 22. Juni 2011, aaO und vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 43/12, juris Rn. 9).

  • BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 55/11

    Bedeutung des Zeitpunkts des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens für

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen des Vermögensverfalls folgt, wird sie im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (st. Rspr.; zuletzt Senatsbeschluss vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3).

    Die Auffassung des Klägers, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretene "These der regelmäßigen Gemeinwohlgefährlichkeit beim Vermögensverfall des Anwalts" sei verfassungsrechtlich bedenklich (Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz), ist bereits im gegenteiligen Sinne geklärt (Senatsbeschluss vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, aaO Rn. 6 m. w. N.).

  • BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 68/12

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls:

    Ihr Vorliegen wird nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, ZInsO 2012, 140 Rn. 5; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, juris Rn. 9).

    aa) Der Kläger, der gleichberechtigtes Mitglied einer Partnerschaftsgesellschaft ist, hat weder rechtliche noch tatsächliche Vorkehrungen für einen effektiven Schutz der Rechtsuchenden getroffen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10, juris Rn. 9; vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, aaO; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 26.08.2013 - AnwZ (Brfg) 31/13

    Begründetheit des Antrags eines Rechtsanwalts auf Rücknahme des Widerrufs seiner

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 6; vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4 und vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10).

    Die Annahme einer solchen Sondersituation setzt jedoch zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 22. Juni 2011, aaO und vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 43/12, juris Rn. 9).

  • BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an

    c) Die durch den Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung aufgestellten strengen Anforderungen an die Ausräumung einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden verstoßen - anders als der Kläger unter Hinweis auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs (BRAK-Mitt. 2011, 287) meint - nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 27.08.2019 - AnwZ (Brfg) 35/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Wenn der Kläger die Rechtsprechung mit dem Argument in Frage zu stellen versucht, das Sozietätserfordernis bilde kein stimmiges Konzept, weil nicht jede 2-Personen-Gesellschaft geeignet sei, einen in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalt zu überwachen, verkennt er, dass es sich bei dem Sozietätserfordernis um eine Mindestanforderung handelt, die die Notwendigkeit der zusätzlichen Prüfung, ob auch in ihrer konkreten Ausgestaltung eine hinreichend effektive Kontrolle gesichert ist, unberührt lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 4).
  • AGH Niedersachsen, 08.10.2012 - AGH 34/11
    Dazu bietet ein Angestelltenverhältnis die beste Grundlage, vergl. BGH-Beschluss vom 22.06.2011 AnwZ (Brfg) 12/11, BRAK-Mitteilung 2011, 249.

    Eine effektive Kontrolle (vergl. BGH Beschluss vom 22.06.2011, AnwZ (Brfg) 12/11) erscheint damit nicht gewährleistet.

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2014 - 4 K 1961/12

    Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung

  • BGH, 24.05.2013 - AnwZ (Brfg) 15/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls; Vermutung des

  • BGH, 21.05.2015 - AnwZ (Brfg) 6/15

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 04.11.2013 - AnwZ (Brfg) 49/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei Anordnung der

  • BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 69/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 05.07.2013 - AnwZ (Brfg) 16/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

  • BGH, 23.11.2020 - AnwZ (Brfg) 32/20

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 13.07.2015 - AnwZ (Brfg) 17/15

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 16/11

    Prüfung der Vermögensverhältnisse im Rahmen eines Widerrufs der

  • BGH, 18.09.2017 - AnwZ (Brfg) 33/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung

  • BGH, 11.06.2012 - AnwZ (Brfg) 20/12

    Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs in einer

  • BGH, 22.11.2016 - AnwZ (Brfg) 48/16

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 10.10.2022 - AnwZ (Brfg) 19/22

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Gefährdung

  • AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 17/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Prozessfähigkeit eines unter Betreuung

  • BGH, 05.11.2013 - AnwZ (Brfg) 36/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung im

  • BGH, 11.02.2014 - AnwZ (Brfg) 79/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 08.11.2011 - AnwZ (Brfg) 17/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögenverfalls

  • BGH, 02.11.2013 - AnwZ (Brfg) 52/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 15.10.2012 - AnwZ (Brfg) 48/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 18.11.2022 - 1 AGH 6/22
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