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   BGH, 19.06.2017 - AnwZ (Brfg) 13/17   

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https://dejure.org/2017,24269
BGH, 19.06.2017 - AnwZ (Brfg) 13/17 (https://dejure.org/2017,24269)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2017 - AnwZ (Brfg) 13/17 (https://dejure.org/2017,24269)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2017 - AnwZ (Brfg) 13/17 (https://dejure.org/2017,24269)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO, § 112e S 2 BRAO, § 57 Abs 2 VwGO, § 60 Abs 1 VwGO, § 60 Abs 2 S 1 VwGO
    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung nach Widerruf der Rechtsanwaltszulassung durch Urteil des Anwaltsgerichtshofes; Wiedereinsetzung bei Fristversäumung unter Zusendung eines ...

  • IWW

    § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § ... 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 5 Satz 1, § 125 Abs. 2 Satz 1 VwGO, § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 57 Abs. 2 VwGO, § 224 Abs. 2 ZPO, § 60 Abs. 1, § 125 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 60 Abs. 2 Satz 1 und 3 VwGO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung

  • rewis.io

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung nach Widerruf der Rechtsanwaltszulassung durch Urteil des Anwaltsgerichtshofes; Wiedereinsetzung bei Fristversäumung unter Zusendung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung

  • datenbank.nwb.de

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung nach Widerruf der Rechtsanwaltszulassung durch Urteil des Anwaltsgerichtshofes; Wiedereinsetzung bei Fristversäumung unter Zusendung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.2015 - AnwZ (Brfg) 53/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Verlängerung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 19.06.2017 - AnwZ (Brfg) 13/17
    Unverschuldet ist eine Fristversäumung nur, wenn sie bei Anwendung der Sorgfalt, die unter Berücksichtigung der konkreten Sachlage im Verkehr erforderlich war und dem Kläger vernünftigerweise zugemutet werden konnte, nicht zu vermeiden war (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 53/14, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 12.10.2010 - AnwZ (Brfg) 3/10

    Zulässigkeit eines Antrags auf Zulassung zur Berufung gegen einen Widerruf der

    Auszug aus BGH, 19.06.2017 - AnwZ (Brfg) 13/17
    Unabhängig davon, dass eine Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofs nicht mehr bestand (§ 112e Satz 2 BRAO i.V.m. § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO), konnte dem Fristverlängerungsantrag nicht entsprochen werden, weil die Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung gemäß § 112e Satz 2 BRAO i.V.m. § 125 Abs. 1 Satz 1, § 57 Abs. 2 VwGO und § 224 Abs. 2 ZPO einer Verlängerung nicht zugänglich ist (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - AnwZ (Brfg) 3/10, juris Rn. 2 mwN.).
  • BGH, 27.08.2019 - AnwZ (Brfg) 35/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Der Anwaltsgerichtshof ist für Anträge auf Rechtsmittelverlängerungen nicht der zuständige Adressat (Senatsbeschluss vom 19. Juni 2017 - AnwZ (Brfg) 13/17, juris Rn. 5; für die Berufungsbegründung vgl. § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • BGH, 15.08.2019 - AnwZ (Brfg) 27/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Sein Prozessvertreter, dessen Verschulden dem Kläger zuzurechnen ist (§ 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 173 Satz 1 VwGO, § 85 Abs. 2 ZPO), hätte wissen können und müssen, dass die Frist zur Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung nicht verlängerbar ist (Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 53/14, juris Rn. 4; vom 19. Juni 2017 - AnwZ (Brfg) 13/17, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2015 - NotSt (Brfg) 1/15, aaO Rn. 9).

    Der Anwaltsgerichtshof ist für Anträge auf Rechtsmittelverlängerungen nicht der zuständige Adressat (Senatsbeschluss vom 19. Juni 2017 - AnwZ (Brfg) 13/17, aaO; für die Berufungsbegründung vgl. § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 3 Satz 3 VwGO).

  • LG Stuttgart, 15.01.2018 - 19 O 181/16

    Gerichtliche Festsetzung der Dolmetscherentschädigung: Voraussetzungen für die

    So sind die Rechtsfragen zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand durch eine gefestigte, obergerichtliche Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. u.a. BGH NJW 2009, 3037; Beschluss vom 14. Juli 2015, II ZB 27/14; Beschluss vom 19.06.2017, AnwZ (Brfg) 13/17), weshalb eine Entscheidung des Beschwerdegerichts auch insoweit nicht erforderlich ist.
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