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   BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11   

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BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11 (https://dejure.org/2011,1164)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11 (https://dejure.org/2011,1164)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11 (https://dejure.org/2011,1164)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 227 Abs 2 ZPO
    Umfang der Begründung für eine plötzliche, zur Verhandlungsunfähigkeit führenden Erkrankung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Relevanter Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Rechtsanwaltschaftszulassung

  • rewis.io

    Umfang der Begründung für eine plötzliche, zur Verhandlungsunfähigkeit führenden Erkrankung

  • rewis.io

    Umfang der Begründung für eine plötzliche, zur Verhandlungsunfähigkeit führenden Erkrankung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ZPO § 227 Abs. 2
    Relevanter Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Rechtsanwaltschaftszulassung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3; und vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Dieser Vortrag ist schon deswegen unbeachtlich, weil unter der Geltung des neuen Verfahrensrechts für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen ist, die Würdigung danach eingetretener Entwicklungen mithin einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, NJW 2011, 3234, 3235 ff.).

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577).
  • BFH, 05.07.2004 - VII B 7/04

    NZB: Verfahrensmangel, Ablehnung eines Terminsverlegung

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11
    Wird ein Terminsänderungsantrag erst kurz vor dem anberaumten Termin gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet, ist der Beteiligte verpflichtet, die Gründe für die Verhinderung so anzugeben und zu untermauern, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag (BFH, Beschluss vom 5. Juli 2004 - VII B 7/04, juris Rn. 12).
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11
    Zudem hat der Senat schon bisher das bloße Vorhandensein eines den Anforderungen der Senatsrechtsprechung im Grundsatz genügenden Anstellungsvertrags nicht für ausreichend gehalten, um einer Gefährdung der Rechtsuchenden vorzubeugen; vielmehr ist zusätzlich erforderlich, dass das betreffende Vertragsverhältnis über einen längeren Zeitraum beanstandungsfrei geführt ("gelebt") worden ist (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, BRAK-Mitt. 2010, 129 Rn. 12).
  • BGH, 26.11.2002 - AnwZ (B) 18/01

    Vermögensverfall eines Rechtsanwalts; Tilgung von Forderungen vor Erlass der

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3; und vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10

    Die Nichtberücksichtigung einer eventuellen späteren Verbesserung der

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3; und vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.2021 - AnwZ (Brfg) 38/20

    Anwaltgerichtliches Verfahren in Zulassungssachen: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Zu Recht hat der Anwaltsgerichtshof darauf abgestellt, dass im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten strenge Anforderungen an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung zu stellen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 76/18, juris Rn. 14; vom 20. November 2017 - AnwZ (Brfg) 41/17, juris Rn. 16; vom 12. Oktober 2017 - AnwZ (Brfg) 39/17, juris Rn. 13; vom 7. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 8/13, juris Rn. 3; vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12; vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, juris Rn. 12).

    Dies gilt entgegen der im Zulassungsantrag vertretenen Auffassung nicht nur für den Fall, dass der Kläger zum wiederholten Mal seine Reise- oder Verhandlungsfähigkeit in Frage stellt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2019, aaO; vom 20. November 2017, aaO; vom 12. Oktober 2017, aaO; vom 7. Mai 2013, aaO und vom 8. Dezember 2011, aaO).

    Zutreffend ist der Anwaltsgerichtshof weiter davon ausgegangen, dass eine Partei bei einem erst kurz vor dem anberaumten Termin gestellten, mit einer Erkrankung begründeten Verlegungsantrag verpflichtet ist, die Gründe für die Verhinderung so anzugeben und zu untermauern, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 76/18, juris Rn. 14; vom 20. November 2017 - AnwZ (Brfg) 41/17, juris Rn. 16; vom 12. Oktober 2017 - AnwZ (Brfg) 39/17, juris Rn. 13; vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12).

    Es bestand auch keine Pflicht, den Kläger vor Durchführung der Verhandlung auf die zuvor erfolgte Ablehnung des Verlegungsantrags hinzuweisen, zumal wegen des kurzfristigen Verlegungsantrags für ihn Anlass bestanden hätte, von sich aus telefonisch Kontakt mit dem Gericht aufzunehmen und sich durch eine Rückfrage über die Entscheidung über seinen Antrag zu informieren (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 13).

  • BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 43/14

    Terminsverlegungsantrag im anwaltsgerichtlichen Verfahren wegen Widerrufs der

    Wird ein Terminsänderungsantrag aber - wie hier - erst kurz vor dem anberaumten Termin gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet, muss der Beteiligte die Gründe für die Verhinderung so angeben und untermauern, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag (BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, Rn. 12; vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, Rn. 12; vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, Rn. 3, jeweils m.w.N.).

    Zudem hätte für ihn wegen des kurzfristigen Verlegungsantrags Anlass bestanden, von sich aus telefonischen Kontakt mit dem Gericht aufzunehmen und sich durch eine Rückfrage über die Entscheidung über seinen Antrag zu informieren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, Rn. 13).

  • BGH, 20.11.2017 - AnwZ (Brfg) 41/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerlegung der gesetzlichen

    Wird ein Terminsänderungsantrag erst kurz vor dem anberaumten Termin gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet, muss der Beteiligte die Gründe für die Verhinderung so angeben und untermauern, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag (Senat, Beschlüsse vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14, juris Rn. 5; vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12 und vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, juris Rn. 12; jeweils mwN).

    Wegen der durch einen Vermögensverfall indizierten Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten sind dabei an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. März 2015, aaO; vom 7. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 8/13, juris Rn. 3; vom 8. Dezember 2011, aaO und vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, aaO).

    Zudem hätte für sie wegen der beantragten kurzfristigen Verlegung Anlass bestanden, das bereits am 22. Juni 2017 ausgestellte ärztliche Attest früher zu übermitteln, sodann am Morgen des 23. Juni 2017 von sich aus telefonischen Kontakt mit dem Gericht aufzunehmen und sich durch eine Rückfrage über die Entscheidung über ihren Antrag zu informieren (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. März 2015, aaO Rn. 6 und vom 8. Dezember 2011, aaO Rn. 13).

  • BGH, 23.09.2016 - AnwZ (Brfg) 34/16

    Anwaltgerichtliches Verfahren wegen Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung:

    Für seinen Prozessbevollmächtigten bestand zudem wegen der Kurzfristigkeit des Verlegungsantrags Anlass, von sich aus telefonischen Kontakt mit dem Gericht aufzunehmen und sich durch eine Rückfrage über die Entscheidung über seinen Antrag zu informieren (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14, juris Rn. 6 und vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 13).
  • BGH, 22.05.2013 - AnwZ (Brfg) 12/13

    Terminierung im Anwaltsgerichtsverfahren: Geltung der Ladungsfristen bei

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten strenge Anforderungen an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung zu stellen (vgl. nur Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12 und vom 18. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 19/12, juris Rn. 3).

    Wird eine Terminsänderung kurzfristig beantragt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet, ist der Antragsteller verpflichtet, die Gründe für die Verhinderung so anzugeben und zu untermauern, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag (vgl. nur Beschluss vom 8. Dezember 2011, aaO m.w.N.).

  • BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Nicht zu beanstanden ist auch, dass die Präsidentin des Bundesgerichtshofs in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen hat, dass im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten strenge Anforderungen an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung zu stellen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 76/18, juris Rn. 14; vom 20. November 2017 - AnwZ (Brfg) 41/17, juris Rn. 16; vom 12. Oktober 2017 - AnwZ (Brfg) 39/17, juris Rn. 13; vom 7. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 8/13, juris Rn. 3; vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12; vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, juris Rn. 12).
  • AGH Baden-Württemberg, 16.11.2012 - AGH 20/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Ein Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (ständige Rechtsprechung, BGH, NJW 1991, 2083 [BGH 25.03.1991 - AnwZ B 80/90]; BGH, B. v. 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, Rn. 4).

    Dies sind weitere Beweisanzeichen für den Vermögensverfall (dazu BGH, U. v, 08.12.2011-AnwZ (Brfg) 15/11, [...] Rn. 4).

    d) Der Vermögensverfall führt regelmäßig zu einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden , insbesondere im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Mandantengeldern (BGH, NJW 2005, 511 [BGH 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03]; BGH, B. v. 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11 Rn. 7).

  • BGH, 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Wird ein Terminverlegungsantrag erst kurz vor dem anberaumten Termin gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet, ist der Beteiligte verpflichtet, die Gründe für die Verhinderung so anzugeben und zu untermauern, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12; BVerwG, NJW 2001, 2735; BFH, Beschluss vom 5. Juli 2004 - VII B 7/04, juris Rn. 12).
  • AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 23/13

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

    Ein Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (ständige Rechtsprechung, BGH, NJW 1991, 2083; BGH, B. v. 08.02.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, Juris Rn. 4).

    Der Vermögensverfall führt regelmäßig zu einer Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden, irisbesondere im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Mandantengeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern (BGH, NJW 2005, 511; BGH, B. v. 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, Juris Rn. 7).

  • BGH, 31.12.2018 - AnwZ (Brfg) 45/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögenverfalls;

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats sind im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall des Rechtsanwalts indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten bei einem Antrag auf Verlegung des Verhandlungstermins strenge Anforderungen an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung zu stellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12; vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • AGH Baden-Württemberg, 29.08.2014 - AGH 2/14

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

  • AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 18/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls eines

  • BGH, 16.07.2012 - AnwZ (Brfg) 34/12

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer krankheitsbedingten

  • BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 20/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

  • BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 26/13

    Rechtmäßigkeit des Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 07.05.2013 - AnwZ (Brfg) 8/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 19/12

    Widerruf der anwaltlichen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 12.05.2014 - AnwZ (Brfg) 13/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.02.2016 - 1 AGH 50/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

  • AGH Baden-Württemberg, 16.11.2012 - AGH 18/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung ins

  • VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 8 K 20.2190

    Erfolglose Klage eines Obdachlosen auf Unterbringung in einem Einzelzimmer wegen

  • VG Augsburg, 08.10.2019 - Au 8 K 18.1863

    Teilweise Rücknahme eines Zuwendungsbescheids - Landwirtschaftliche

  • AGH Baden-Württemberg, 05.02.2016 - AGH 22/15

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerruf der Zulassung aufgrund

  • AGH Baden-Württemberg, 05.02.2016 - AGH 22/15 II-SG.1

    Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe des Vermögensverzeichnisses

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