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   BGH, 04.07.2014 - AnwZ (Brfg) 23/14   

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https://dejure.org/2014,23723
BGH, 04.07.2014 - AnwZ (Brfg) 23/14 (https://dejure.org/2014,23723)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2014 - AnwZ (Brfg) 23/14 (https://dejure.org/2014,23723)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2014 - AnwZ (Brfg) 23/14 (https://dejure.org/2014,23723)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Anwaltsgerichtshof und die Personalakte des Rechtsanwalts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 04.07.2014 - AnwZ (Brfg) 23/14
    Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist daher nach dieser Bestimmung auch dann zu entziehen, wenn der Rechtsanwalt ohne Verschulden in die ihn belastende Vermögenslage geraten ist (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 88/98, BRAK-Mitt. 1999, 270, 271; vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 78/05 Rn. 9; vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09 Rn. 10).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 04.07.2014 - AnwZ (Brfg) 23/14
    Auf die Frage, ob er seinen Beruf bisher ohne jede Beanstandung geführt hat (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 f.; vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924 Rn. 8 ff.) und ob der Anwaltsgerichtshof Feststellungen der Staatsanwaltschaft S. aus einem gemäß § 206a StPO eingestellten Strafverfahren u. a. wegen Untreue zum Nachteil von Mandanten verwerten durfte, kommt es demgemäß nicht mehr an.
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 04.07.2014 - AnwZ (Brfg) 23/14
    a) Nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Zulassung zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind; ein Vermögensverfall wird dabei vermutet, wenn der Rechtsanwalt - wie hier - im maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9) im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist.
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09

    Wideruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung

    Auszug aus BGH, 04.07.2014 - AnwZ (Brfg) 23/14
    Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist daher nach dieser Bestimmung auch dann zu entziehen, wenn der Rechtsanwalt ohne Verschulden in die ihn belastende Vermögenslage geraten ist (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 88/98, BRAK-Mitt. 1999, 270, 271; vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 78/05 Rn. 9; vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09 Rn. 10).
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 88/98

    Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 04.07.2014 - AnwZ (Brfg) 23/14
    Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist daher nach dieser Bestimmung auch dann zu entziehen, wenn der Rechtsanwalt ohne Verschulden in die ihn belastende Vermögenslage geraten ist (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 88/98, BRAK-Mitt. 1999, 270, 271; vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 78/05 Rn. 9; vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09 Rn. 10).
  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 04.07.2014 - AnwZ (Brfg) 23/14
    Auf die Frage, ob er seinen Beruf bisher ohne jede Beanstandung geführt hat (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 f.; vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924 Rn. 8 ff.) und ob der Anwaltsgerichtshof Feststellungen der Staatsanwaltschaft S. aus einem gemäß § 206a StPO eingestellten Strafverfahren u. a. wegen Untreue zum Nachteil von Mandanten verwerten durfte, kommt es demgemäß nicht mehr an.
  • BGH, 03.06.2015 - AnwZ (Brfg) 11/15

    Der Anwalt in der Insolvenz

    Hierbei spielt es keine Rolle, welche Gründe zum Vermögensverfall geführt haben, insbesondere auch nicht, ob der Rechtsanwalt seinen Vermögensverfall verschuldet hat (st. Senatsrspr.; vgl. nur Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 10 und vom 4. Juli 2014 - AnwZ (Brfg) 23/14, juris Rn. 7; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 31/16

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Hierbei spielt es keine Rolle, welche Gründe zum Vermögensverfall geführt haben, insbesondere auch nicht, ob der Rechtsanwalt seinen Vermögensverfall verschuldet hat (st. Senatsrspr.; vgl. nur Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 10; vom 4. Juli 2014 - AnwZ (Brfg) 23/14, juris Rn. 7 und vom 3. Juni 2015 aaO Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 26.11.2020 - AnwZ (Brfg) 13/20

    Herabsetzung des Streitwerts für das Zulassungsverfahren aufgrund einer

    Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des vorliegenden Falles ist hier jedoch in Anbetracht der finanziellen und gesundheitlichen Situation des Klägers in Übereinstimmung mit dem Anwaltsgerichtshof gemäß § 194 Abs. 2 Satz 2 BRAO eine Herabsetzung um die Hälfte auf 25.000 EUR vorzunehmen, da nach dem vom Kläger vorgetragenen Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente seit Sommer 2019 von seiner nur eingeschränkten Berufsausübungsmöglichkeit auszugehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2014 - AnwZ (Brfg) 23/14, juris Rn. 9).
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