Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2011 - AnwZ (Brfg) 29/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2596
BGH, 28.09.2011 - AnwZ (Brfg) 29/11 (https://dejure.org/2011,2596)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2011 - AnwZ (Brfg) 29/11 (https://dejure.org/2011,2596)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11 (https://dejure.org/2011,2596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO, § 35 Abs 2 InsO, § 259 Abs 1 S 2 InsO, § 291 Abs 1 InsO
    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Vermutete Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eines Vermögensverfalls nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO und einer grds. Interessensgefährdung bei der Insolvenz eines Rechtsanwalts

  • rewis.io

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Vermutete Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Vermutete Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Annahme eines Vermögensverfalls nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO und einer grds. Interessensgefährdung bei der Insolvenz eines Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Anwaltszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.2010 - AnwZ (B) 21/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Verzicht auf Widerruf der Zulassung wegen

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - AnwZ (Brfg) 29/11
    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06 Rn. 9 und vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10 Rn. 5).

    Das setzt regelmäßig die Aufgabe einer Tätigkeit als Einzelanwalt und den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einer Anwaltssozietät voraus, der nach der Organisation der Sozietät, dem Umfang der Tätigkeitsverpflichtung des Rechtsanwalts gegenüber der Sozietät und den getroffenen vertraglichen und tatsächlichen Vorkehrungen einen effektiven Schutz der Interessen der Rechtsuchenden erwarten lässt (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10 Rn. 9 m.w.N.).

  • BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 96/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - AnwZ (Brfg) 29/11
    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06 Rn. 9 und vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10 Rn. 5).

    Auch der Umstand, dass der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb des Klägers freigegeben hat (§ 35 Abs. 2 InsO), beseitigt die Insolvenz und damit den Vermögensverfall des Klägers nicht (Senatsbeschluss vom 26. November 2007 aaO).

  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - AnwZ (Brfg) 29/11
    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen des Vermögensverfalls folgt, wird diese im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 und vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, BRAK-Mitt. 2010, 129 Rn. 11, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - AnwZ (Brfg) 29/11
    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen des Vermögensverfalls folgt, wird diese im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 und vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, BRAK-Mitt. 2010, 129 Rn. 11, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 68/12

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls:

    Ihr Vorliegen wird nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, ZInsO 2012, 140 Rn. 5; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, juris Rn. 9).

    aa) Der Kläger, der gleichberechtigtes Mitglied einer Partnerschaftsgesellschaft ist, hat weder rechtliche noch tatsächliche Vorkehrungen für einen effektiven Schutz der Rechtsuchenden getroffen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10, juris Rn. 9; vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, aaO; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 23/12

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Soweit die Klägerin darauf verweist, dass der Insolvenzverwalter ihre Anwaltskanzlei am 30. August 2010 nach § 35 Abs. 2 InsO frei gegeben hat, beseitigt dies weder die Insolvenz noch den Vermögensverfall (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06, juris Rn. 9, vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 37/10, NZI 2011, 464 Rn. 7, und vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, ZInsO 2012, 140 Rn. 4).

    Anhaltspunkte dafür, dass hier einer der seltenen Ausnahmefälle vorliegt, in denen ansonsten nach der Senatsrechtsprechung eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall verneint werden kann (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010, aaO Rn. 16 und 28. September 2011, aaO Rn. 5, jeweils m. w. N.), sind nicht ersichtlich.

  • BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 69/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Ihr Vorliegen wird nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, ZInsO 2012, 140 Rn. 5; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, juris Rn. 9).

    aa) Die Klägerin, die gleichberechtigtes Mitglied einer Partnerschaftsgesellschaft ist, hat weder rechtliche noch tatsächliche Vorkehrungen für einen effektiven Schutz der Rechtsuchenden getroffen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10, juris Rn. 9; vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, aaO; jeweils m. w. N.).

  • BGH, 21.05.2012 - AnwZ (B) 6/11

    Geordnete Vermögensverhältnisse eines Schuldners mit der Aufhebung des

    Der Umstand, dass der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb des Klägers freigegeben hat (§ 35 Abs. 2 InsO), beseitigt die Insolvenz und damit den Vermögensverfall des Betroffenen nicht (Senatsbeschlüsse vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06 Rn. 9; vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, ZInsO 2012, 140 Rn. 4; vgl. auch Beschluss vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 6/06, ZVI 2007, 619 Rn. 11).

    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. November 2007, aaO; vom 28. September 2011, aaO jeweils m. w. N.).

  • AGH Hamburg, 11.07.2022 - AGH I ZU 11/18

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall des

    Vermögensverfall im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete schlechte Verhältnisse geraten ist, er sie in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (BGH, Beschluss v. 20.01.2022 - AnwZ (Brfg) 29/21, Rz. 6 - zitiert nach juris; Beschluss v. 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/11, Rz. 7 - zitiert nach juris; Weyland-Vossebürger, BRAO, 10. Auflage 2020, § 7, Rz. 142).
  • BGH, 24.09.2015 - AnwZ (Brfg) 14/15

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Im Übrigen hat der Anwaltsgerichtshof, auf dessen ausführliche Begründung der Senat Bezug nimmt, zutreffend entschieden, dass diese Vereinbarung nicht geeignet ist, eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall des Klägers, der nach wie vor als selbständiger Einzelanwalt tätig ist, auszuschließen (siehe ergänzend zur Bürogemeinschaft auch Senat, Beschlüsse vom 17. Oktober 2005 - AnwZ (B) 73/04, NJW-RR 2006, 859 f.; vom 10. Mai 2010 - AnwZ (B) 37/09, HFR 2010, 1353, 1354 und vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, ZInsO 2012, 140 Rn. 6).
  • BGH, 27.04.2015 - AnwZ (Brfg) 1/15

    Rechtmäßigkeit des Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    a) Nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Zulassung zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind; ein Vermögensverfall wird dabei vermutet, wenn - wie hier - im maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rechtsanwalts eröffnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11 Rn. 4).
  • AGH Hamburg, 17.11.2022 - AGH I ZU 6/21

    Widerruf einer Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Vermögensverfall im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete schlechte Verhältnisse geraten ist, er sie in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (BGH, Beschluss v. 20.01.2022 - AnwZ (Brfg) 29/21, Rz. 6 - zitiert nach juris; Beschluss v. 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/11, Rz. 7 - zitiert nach juris; Weyland-Vossebürger, BRAO, 10. Auflage 2020, § 7, Rz. 142).
  • AGH Baden-Württemberg, 14.02.2020 - AGH 25/19

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund

    Der Umstand, dass der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb der Klägerin, die Rechtsanwaltskanzlei B. ..., freigegeben hat (§ 35 Abs. 2 InsO), beseitigt die Insolvenz und damit den Vermögensverfall der Klägerin nicht (BGH, Beschl. v. 28.09.2011 - AnwZ (Brfg) 29/11; BGH, Beschl. v. 05.02.2019 - AnwZ (Brfg) 50/18 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht