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   BGH, 26.06.2019 - AnwZ (Brfg) 29/19   

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https://dejure.org/2019,22380
BGH, 26.06.2019 - AnwZ (Brfg) 29/19 (https://dejure.org/2019,22380)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2019 - AnwZ (Brfg) 29/19 (https://dejure.org/2019,22380)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - AnwZ (Brfg) 29/19 (https://dejure.org/2019,22380)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 112e Satz 2 BRAO, § ... 124a Abs. 4 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3, 5 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 46 Abs. 3 BRAO, § 46 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BRAO, § 46 Abs. 3, 4 BRAO, § 46 Abs. 4 Satz 1 BRAO, § 46 Abs. 5 Satz 1 BRAO, § 46 Abs. 4 Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 46b Abs. 2 Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, § 86 Abs. 1 VwGO, § 46a Abs. 2 Satz 4 BRAO, § 46a Abs. 2 BRAO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2, § 162 Abs. 3 VwGO, § 194 Abs. 2 BRAO

  • Wolters Kluwer

    Erteilung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt i.R.d. Prüfung der fachlichen Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit der ausgeübten Tätigkeit für einen Versicherer

  • Wolters Kluwer

    Erteilung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt i.R.d. Prüfung der fachlichen Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichke...

  • rewis.io

    Anforderungen an die fachlich unabhängige Tätigkeit eines Syndikusrechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BRAO § 46 Abs. 3 Nr. 1 -2; BRAO § 46 Abs. 4 S. 1
    Erteilung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt i.R.d. Prüfung der fachlichen Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit der ausgeübten Tätigkeit für einen Versicherer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3650
  • NJW-RR 2019, 1267
  • NZG 2020, 37
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.02.2019 - AnwZ (Brfg) 36/17

    Bestimmtheitsanforderungen an den Zulassungsbescheid eines Syndikusrechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - AnwZ (Brfg) 29/19
    Rät die Klägerin mithin ihrer Arbeitgeberin mittels einer von ihr gefertigten Vorlage - nach fachlich unabhängiger Prüfung von Rechtsfragen - zu einer bestimmten Vorgehensweise in einem Schadensfall, wird ihre fachliche Unabhängigkeit bei der bereits zuvor erfolgten Prüfung und der darauf basierenden Erteilung des Rechtsrats nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Vorgesetzte ihrem Rat nicht folgt und sich - in Vertretung der Arbeitgeberin der Klägerin - für ein anderes Vorgehen entscheidet (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 36/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 02.04.2019 - AnwZ (Brfg) 77/18

    Anspruch auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für eine Tätigkeit bei einer

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - AnwZ (Brfg) 29/19
    Die Möglichkeit der - missbräuchlichen - Versetzung oder der Drohung mit ihr schließt die fachliche Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit im Sinne von § 46 Abs. 3 und 4 BRAO daher ebenso wenig aus wie die den meisten Beschäftigungsverhältnissen immanente Möglichkeit einer (Beendigungs- oder Änderungs-)Kündigung des Arbeitsverhältnisses und deren missbräuchliche Ausübung durch den Arbeitgeber oder wie die Nichtübernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses (Senat, Beschlüsse vom 2. April 2019 - AnwZ (Brfg) 77/18, juris Rn. 24 und AnwZ (Brfg) 83/18, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - AnwZ (Brfg) 29/19
    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; BVerfG, NVwZ 2009, 515, 518; BVerwG, NVwZ 2005, 709).
  • BGH, 02.04.2019 - AnwZ (Brfg) 83/18

    Anspruch auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für eine Tätigkeit bei einer

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - AnwZ (Brfg) 29/19
    Die Möglichkeit der - missbräuchlichen - Versetzung oder der Drohung mit ihr schließt die fachliche Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit im Sinne von § 46 Abs. 3 und 4 BRAO daher ebenso wenig aus wie die den meisten Beschäftigungsverhältnissen immanente Möglichkeit einer (Beendigungs- oder Änderungs-)Kündigung des Arbeitsverhältnisses und deren missbräuchliche Ausübung durch den Arbeitgeber oder wie die Nichtübernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses (Senat, Beschlüsse vom 2. April 2019 - AnwZ (Brfg) 77/18, juris Rn. 24 und AnwZ (Brfg) 83/18, juris Rn. 21).
  • BGH, 29.01.2019 - AnwZ (Brfg) 16/18

    Anspruch auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit als Sachbearbeiter

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - AnwZ (Brfg) 29/19
    Sollte es sich um Regelungen handeln, die (auch) Weisungen in Bezug auf die anwaltliche Tätigkeit der Klägerin beinhalten, könnten sie zwar grundsätzlich der Unabhängigkeit ihrer Tätigkeit entgegenstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. August 2017 - AnwZ (Brfg) 14/17, NJW 2017, 2835 Rn. 12; vgl. dagegen zu unternehmensinternen reinen Compliance-Vorschriften ohne fachlichen Bezug Senat, Beschlüsse vom 29. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 16/18, juris Rn. 28 und vom 12. März 2018 - AnwZ (Brfg) 15/17, juris Rn. 12).
  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - AnwZ (Brfg) 29/19
    Eine solche arbeitgeberseitige Wahrnehmung des Versetzungsrechts allein zur Disziplinierung einer in - arbeitsvertraglich gewährleisteter - fachlicher Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit ausgeübten Tätigkeit wäre indes missbräuchlich und nicht rechtswirksam (zur Unwirksamkeit einer willkürlichen oder missbräuchlichen Versetzung vgl. BAG, NZA 2017, 1394 Rn. 30 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - AnwZ (Brfg) 29/19
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11, NJW-RR 2012, 189 Rn. 5 mwN).
  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - AnwZ (Brfg) 29/19
    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; BVerfG, NVwZ 2009, 515, 518; BVerwG, NVwZ 2005, 709).
  • BGH, 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 32/15

    Entziehung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - AnwZ (Brfg) 29/19
    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn solche Zweifel nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (Senat, Beschluss vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 32/15, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - AnwZ (Brfg) 29/19
    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; BVerfG, NVwZ 2009, 515, 518; BVerwG, NVwZ 2005, 709).
  • BGH, 01.08.2017 - AnwZ (Brfg) 14/17

    Fachliche Unabhängigkeit des Syndikusrechtsanwalts: Beachtung der

  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 29/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit im Bereich "Heilwesen-Schaden";

  • BGH, 12.03.2018 - AnwZ (Brfg) 15/17

    Vorliegen der anwaltlichen Prägung einer Tätigkeit im Rahmen de Prüfung der

  • BGH, 15.08.2019 - AnwZ (Brfg) 36/19

    Zulassung eines Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt für die Tätigkeit bei

    Bestehen solche Vorgaben nicht und berät der Rechtsanwalt seinen Arbeitgeber - in Gestalt seines Vorgesetzten - fachlich unabhängig, steht das Recht des Arbeitgebers zur Entscheidung, ob dem fachlich unabhängig erteilten Rechtsrat des Rechtsanwalts zu folgen ist, der Annahme einer - zeitlich vor dieser Entscheidung ausgeübten - fachlich unabhängigen Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht entgegen (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2019 - AnwZ (Brfg) 29/19 Rn. 11).

    Rät die Klägerin mithin ihrer Arbeitgeberin mittels einer von ihr gefertigten Vorlage nach fachlich unabhängiger Prüfung von Rechtsfragen zu einer bestimmten Vorgehensweise, wird ihre fachliche Unabhängigkeit bei der bereits zuvor erfolgten Prüfung und der darauf basierenden Erteilung des Rechtsrats nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Vorgesetzte ihrem Rat nicht folgt und sich - in Vertretung der Arbeitgeberin der Klägerin - für ein anderes Vorgehen entscheidet (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2019, aaO und vom 27. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 36/17, juris Rn. 11).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin wäre auch zu berücksichtigen, ob dem Vorschlag der Klägerin - trotz eines eventuell bestehenden Weisungsrechts - im Regelfall gefolgt und das Weisungsrecht mithin nicht ausgeübt wird (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 26. Juni 2019, aaO).

    Abhängig hiervon kann das Weisungsrecht im Einzelfall der fachlichen Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit einer - nach seiner Ausübung - erfolgenden weiteren Fallbearbeitung entgegenstehen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. Juni 2019 - AnwZ (Brfg) 29/19 Rn. 20).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten gebietet es der Amtsermittlungsgrundsatz keinesfalls, bei einer Anhörung des Antragstellers in der mündlichen Verhandlung auch dem Arbeitgeber bzw. einem Vertreter desselben rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2019 - AnwZ (Brfg) 29/19 Rn. 26).

  • AGH Bayern, 07.10.2019 - BayAGH III - 4 - 11/18
    Die Besprechung bzw. Durchsicht der schwierigen Fälle der Mitarbeiter fällt ebenfalls in diese Kategorie, denn auch insoweit ist der Kl. an einem konkreten Fall tätig und prüft fachlich unabhängig und eigenverantwortlich Rechtsfragen bzw. Lösungsmöglichkeiten auf ihre rechtliche Stichhaltigkeit (vgl. BGH, Beschl. v. 26.6.2019 - AnwZ (Brfg) 29/19, vorhergehend BayAGH, Urt. v. 7.2.2019 - BayAGH I-1-3/18).

    Der Kl. ist damit auch bei der Beratung von Versicherungsnehmern bzw. Kunden seines Arbeitgebers oder deren Rechtsanwälten in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers tätig (vgl. auch BGH, Beschl. v. 15.8.2019 - AnwZ (Brfg) 36/19; BGH, Beschl. v. 26.6.2019 - AnwZ (Brfg) 29/19, vorhergehend BayAGH, Urt. v. 7.2.2019 - BayAGH I-1-3/18).

    Der Amtsermittlungsgrundsatz gebietet es im Übrigen nicht, bei einer Anhörung des die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragenden Antragstellers in der mündlichen Verhandlung stets auch dessen Arbeitgeber oder einem Vertreter des Arbeitgebers Gehör zu gewähren (BGH, Beschl. v. 15.8.2019 - AnwZ (Brfg) 36/19; BGH, Beschl. v. 26.6.2019 - AnwZ (Brfg) 29/19, vorhergehend BayAGH, Urt. v. 7.2.2019 - BayAGH I-1-3/18).

  • BGH, 16.08.2019 - AnwZ (Brfg) 58/18

    Klage gegen ein Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei einer Tätigkeit als

    In diesem Umstand liegt zugleich der entscheidende Unterschied zu Mitarbeitern bei Haftpflichtversicherungen, die die eigene Einstandspflicht ihres Arbeitgebers prüfen und deshalb in Rechtsangelegenheiten ihres Arbeitgebers tätig werden (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juni 2019 - AnwZ (Brfg) 29/19, juris Rn. 13).
  • BGH, 02.11.2020 - AnwZ (Brfg) 24/19

    Syndikuszulassung für Fallbetreuerin einer Haftpflichtversicherung?

    Insofern nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine zum Versetzungsrecht in jüngerer Zeit ergangene Rechtsprechung Bezug (Beschlüsse vom 15. August 2019 - AnwZ (Brfg) 36/19, juris Rn. 22; vom 26. Juni 2019, AnwZ (Brfg) 29/19, juris Rn. 16 und vom 2. April 2019 - AnwZ (Brfg) 77/18, juris Rn. 24 sowie AnwZ (Brfg) 83/18, juris Rn. 21).
  • BGH, 30.11.2020 - AnwZ (Brfg) 24/19

    Zulassung zur Anwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt hinsichtlich Prägung des

    Insofern nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine zum Versetzungsrecht in jüngerer Zeit ergangene Rechtsprechung Bezug (Beschlüsse vom 15. August 2019 - AnwZ (Brfg) 36/19, juris Rn. 22; vom 26. Juni 2019, AnwZ (Brfg) 29/19, juris Rn. 16 und vom 2. April 2019 - AnwZ (Brfg) 77/18, juris Rn. 24 sowie AnwZ (Brfg) 83/18, juris Rn. 21).
  • BGH, 09.01.2020 - AnwZ (Brfg) 11/19

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für seine

    Rät der Kläger mithin seiner Arbeitgeberin mittels einer von ihm gefertigten Vorlage - nach fachlich unabhängiger Prüfung von Rechtsfragen - zu einer bestimmten Vorgehensweise in einem Schadensfall, wird seine fachliche Unabhängigkeit bei der bereits zuvor erfolgten Prüfung und der darauf basierenden Erteilung des Rechtsrats nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Vorgesetzte seinem Rat nicht folgt und sich - in Vertretung der Arbeitgeberin - für ein anderes Vorgehen entscheidet (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Februar 2019, aaO Rn. 11; Beschluss vom 26. Juni 2019 - AnwZ (Brfg) 29/19, NJW-RR 2019, 1267 Rn. 11; Beschluss vom 15. August 2019 - AnwZ (Brfg) 36/19, juris Rn. 9).
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