Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.09.2015

Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 38/15   

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https://dejure.org/2016,21169
BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 38/15 (https://dejure.org/2016,21169)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 38/15 (https://dejure.org/2016,21169)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 38/15 (https://dejure.org/2016,21169)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermutung des Vermögensverfalls bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Absehen vom Widerruf bei Nichtgefährdung von Mandanteninteressen

  • IWW

    § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § 709 BGB, § 128 HGB, § 93 InsO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Rechtsanwalts; Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • rewis.io

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermutung des Vermögensverfalls bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Absehen vom Widerruf bei Nichtgefährdung von Mandanteninteressen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Rechtsanwalts; Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • rechtsportal.de

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Rechtsanwalts; Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • datenbank.nwb.de

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermutung des Vermögensverfalls bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Absehen vom Widerruf bei Nichtgefährdung von Mandanteninteressen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Insolvenz des nunmehr angestellten Rechtsanwalts

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.05.2013 - AnwZ (Brfg) 73/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 38/15
    Das setzt regelmäßig den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einer Anwaltssozietät voraus, der nach der Organisation der Sozietät, dem Umfang der Tätigkeitsverpflichtung des Rechtsanwalts gegenüber der Sozietät und den getroffenen vertraglichen und tatsächlichen Vorkehrungen einen effektiven Schutz der Interessen der Rechtsuchenden erwarten lässt (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10, juris Rn. 9 mwN; vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 73/12, juris Rn. 5).

    Der Senat hat einen Ausschluss der Gefährdung der Rechtsuchenden insbesondere dann angenommen, wenn der in Vermögensverfall geratene Rechtsanwalt seinen Beruf beanstandungsfrei ausgeübt und den Insolvenzantrag selbst gestellt hat und im Insolvenzverfahren keine Anmeldungen von Gläubigern vorlagen, die aus Mandaten des Rechtsanwalts stammen (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 73/12, juris Rn. 5; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924 Rn. 10).

  • BGH, 18.10.2010 - AnwZ (B) 21/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Verzicht auf Widerruf der Zulassung wegen

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 38/15
    Das setzt regelmäßig den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einer Anwaltssozietät voraus, der nach der Organisation der Sozietät, dem Umfang der Tätigkeitsverpflichtung des Rechtsanwalts gegenüber der Sozietät und den getroffenen vertraglichen und tatsächlichen Vorkehrungen einen effektiven Schutz der Interessen der Rechtsuchenden erwarten lässt (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10, juris Rn. 9 mwN; vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 73/12, juris Rn. 5).

    Vielmehr entscheidet eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände darüber, ob die Gefährdung der Rechtsuchenden hinreichend sicher ausgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10, juris Rn. 10 mwN).

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 38/15
    Im maßgeblichen Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.) befand sich die Klägerin in Vermögensverfall, nachdem das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet worden war.
  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 38/15
    Der Senat hat einen Ausschluss der Gefährdung der Rechtsuchenden insbesondere dann angenommen, wenn der in Vermögensverfall geratene Rechtsanwalt seinen Beruf beanstandungsfrei ausgeübt und den Insolvenzantrag selbst gestellt hat und im Insolvenzverfahren keine Anmeldungen von Gläubigern vorlagen, die aus Mandaten des Rechtsanwalts stammen (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 73/12, juris Rn. 5; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924 Rn. 10).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 38/15
    Der Senat hat einen Ausschluss der Gefährdung der Rechtsuchenden insbesondere dann angenommen, wenn der in Vermögensverfall geratene Rechtsanwalt seinen Beruf beanstandungsfrei ausgeübt und den Insolvenzantrag selbst gestellt hat und im Insolvenzverfahren keine Anmeldungen von Gläubigern vorlagen, die aus Mandaten des Rechtsanwalts stammen (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 73/12, juris Rn. 5; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924 Rn. 10).
  • BGH, 20.11.2017 - AnwZ (Brfg) 41/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerlegung der gesetzlichen

    Soweit die Klägerin auf die Rechtsprechung des Senats hinweist, nach der ein Ausschluss der Gefährdung der Rechtsuchenden anzunehmen ist, wenn der in Vermögensverfall geratene Rechtsanwalt seinen Beruf beanstandungsfrei ausgeübt und den Insolvenzantrag selbst gestellt hat und im Insolvenzverfahren keine Forderungsanmeldungen von Gläubigern vorlagen, die aus Mandaten des Rechtsanwalts stammen (Senat, Urteil vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 38/15, juris Rn. 13 mwN), liegen diese Voraussetzungen im Fall der Klägerin nicht vor.
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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.2015 - AnwZ (Brfg) 38/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28439
BGH, 22.09.2015 - AnwZ (Brfg) 38/15 (https://dejure.org/2015,28439)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2015 - AnwZ (Brfg) 38/15 (https://dejure.org/2015,28439)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2015 - AnwZ (Brfg) 38/15 (https://dejure.org/2015,28439)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 4 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § 124a Abs. 5 Satz 5 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Annahme einer trotz des Vermögensverfalls nicht gegebenen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • rechtsportal.de

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Annahme einer trotz des Vermögensverfalls nicht gegebenen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Rechtsanwalt in der Insolvenz - und die Gefährdung der Mandanten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.2013 - AnwZ (Brfg) 73/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - AnwZ (Brfg) 38/15
    Das setzt regelmäßig den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einer Anwaltssozietät voraus, der nach der Organisation der Sozietät, dem Umfang der Tätigkeitsverpflichtung des Rechtsanwalts gegenüber der Sozietät und den getroffenen vertraglichen und tatsächlichen Vorkehrungen einen effektiven Schutz der Interessen der Rechtsuchenden erwarten lässt (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10, juris Rn. 9 m. w. N.; vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 73/12, juris Rn. 5).

    Der Senat hat einen Ausschluss der Gefährdung der Rechtsuchenden insbesondere dann angenommen, wenn der in Vermögensverfall geratene Rechtsanwalt seinen Beruf beanstandungsfrei ausgeübt und den Insolvenzantrag selbst gestellt hat und im Insolvenzverfahren keine Anmeldungen von Gläubigern vorlagen, die aus Mandaten des Rechtsanwalts stammen (BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 73/12, juris Rn. 5).

    Die Beklagte beanstandet mit Recht, dass der Anwaltsgerichtshof zwar die schwierige persönliche Situation der Klägerin berücksichtigt hat, nicht jedoch die Art und Weise der bisherigen Ausübung ihrer Anwaltstätigkeit (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924 Rn. 10; vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 73/12 juris, Rn. 5).

  • BGH, 18.10.2010 - AnwZ (B) 21/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Verzicht auf Widerruf der Zulassung wegen

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - AnwZ (Brfg) 38/15
    Das setzt regelmäßig den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einer Anwaltssozietät voraus, der nach der Organisation der Sozietät, dem Umfang der Tätigkeitsverpflichtung des Rechtsanwalts gegenüber der Sozietät und den getroffenen vertraglichen und tatsächlichen Vorkehrungen einen effektiven Schutz der Interessen der Rechtsuchenden erwarten lässt (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10, juris Rn. 9 m. w. N.; vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 73/12, juris Rn. 5).

    Vielmehr entscheidet eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände darüber, ob die Gefährdung der Rechtsuchenden hinreichend sicher ausgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10, juris Rn. 10 m. w. N.).

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - AnwZ (Brfg) 38/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils bestehen bereits dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 3).
  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - AnwZ (Brfg) 38/15
    Die Beklagte beanstandet mit Recht, dass der Anwaltsgerichtshof zwar die schwierige persönliche Situation der Klägerin berücksichtigt hat, nicht jedoch die Art und Weise der bisherigen Ausübung ihrer Anwaltstätigkeit (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924 Rn. 10; vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 73/12 juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - AnwZ (Brfg) 38/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils bestehen bereits dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 3).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - AnwZ (Brfg) 38/15
    Die Beklagte beanstandet mit Recht, dass der Anwaltsgerichtshof zwar die schwierige persönliche Situation der Klägerin berücksichtigt hat, nicht jedoch die Art und Weise der bisherigen Ausübung ihrer Anwaltstätigkeit (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924 Rn. 10; vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 73/12 juris, Rn. 5).
  • BGH, 09.11.2018 - AnwZ (Brfg) 61/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Zwar entscheidet, worauf der Kläger hinweist, nach der Rechtsprechung des Senats eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände darüber, ob die Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden hinreichend sicher ausgeschlossen ist (Senat, Beschlüsse vom 22. September 2015 - AnwZ (Brfg) 38/15, juris Rn. 9; vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10, juris Rn. 10 und vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924 Rn. 8; Henssler, aaO).

    In den vorgenannten, vom Kläger herangezogenen Senatsentscheidungen lag jeweils ein Anstellungsvertrag des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts mit einer Anwaltssozietät vor (Senat, Beschlüsse vom 22. September 2015, aaO Rn. 5, 8; vom 18. Oktober 2010, aaO Rn. 8; vom 25. Juni 2007, aaO Rn. 9 und vom 18. Oktober 2004, aaO).

    Genügt der Anstellungsvertrag den Anforderungen, kann die erforderliche Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände dennoch zu der Annahme führen, dass infolge des Vermögensverfalls des Rechtsanwalts die Interessen der Rechtsuchenden gefährdet sind (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 38/15, juris Rn. 12 ff.: nicht beanstandungsfreie Berufsausübung; Henssler, aaO).

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