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   BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 38/16   

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https://dejure.org/2016,37502
BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 38/16 (https://dejure.org/2016,37502)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 38/16 (https://dejure.org/2016,37502)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2016 - AnwZ (Brfg) 38/16 (https://dejure.org/2016,37502)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 112e Satz 2 BRAO, § ... 124a Abs. 4 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 14 Abs. 2 Nr. 7 Halbsatz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 194 Abs. 2 Satz 2 BRAO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 Hs. 2; BRAO § 112e S. 2
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besetzungsrüge - und ihre ordnungsgemäße Ausführung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.07.2016 - AnwZ (Brfg) 60/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei erfolglosen

    Auszug aus BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 38/16
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterlassen nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2016 - 7 B 37/15, juris Rn. 19 mwN; BGH, Beschluss vom 29. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 60/15, juris Rn. 19 mwN).

    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungsfähige, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 60/15, juris Rn. 16 mwN).

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 38/16
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 3 mwN; st. Rspr.).

    Der Kläger war im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufs (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011, aaO Rn. 9 ff.) im Schuldnerverzeichnis eingetragen.

  • BGH, 04.02.2016 - AnwZ (Brfg) 59/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Anordnung

    Auszug aus BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 38/16
    Ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, muss zur Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und konkret darlegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - AnwZ (Brfg) 59/15, juris Rn. 5 f. mwN).

    Unter welchen Voraussetzungen die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls in § 14 Abs. 2 Nr. 7 Halbsatz 2 BRAO widerlegt werden kann, ist in der Rechtsprechung des Senats ebenso geklärt (vgl. hierzu erneut BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - AnwZ (Brfg) 59/15, juris Rn. 5 f. mwN) wie die Frage der Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine Gefährdung der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall des Rechtsanwalts verneint werden kann (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 22. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 63/15, juris Rn. 9 ff.).

  • BGH, 27.03.2014 - AnwZ (Brfg) 57/13

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit dem Widerruf der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 38/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 4 B 25/12, juris Rn. 7; BVerwG, NVwZ-RR 2016, 428 Rn. 12 mwN), welcher der Senat sich angeschlossen hat (BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - AnwZ (Brfg) 57/13, juris Rn. 13), ist eine Besetzungsrüge nur dann zulässig vorgebracht, wenn der Rechtsmittelkläger die seiner Ansicht nach den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorträgt, die dem Rechtsmittelgericht eine abschließende Beurteilung ermöglicht.
  • BGH, 22.07.2016 - AnwZ (Brfg) 63/15

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 38/16
    Unter welchen Voraussetzungen die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls in § 14 Abs. 2 Nr. 7 Halbsatz 2 BRAO widerlegt werden kann, ist in der Rechtsprechung des Senats ebenso geklärt (vgl. hierzu erneut BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - AnwZ (Brfg) 59/15, juris Rn. 5 f. mwN) wie die Frage der Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine Gefährdung der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall des Rechtsanwalts verneint werden kann (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 22. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 63/15, juris Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Auszug aus BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 38/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 4 B 25/12, juris Rn. 7; BVerwG, NVwZ-RR 2016, 428 Rn. 12 mwN), welcher der Senat sich angeschlossen hat (BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - AnwZ (Brfg) 57/13, juris Rn. 13), ist eine Besetzungsrüge nur dann zulässig vorgebracht, wenn der Rechtsmittelkläger die seiner Ansicht nach den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorträgt, die dem Rechtsmittelgericht eine abschließende Beurteilung ermöglicht.
  • BVerwG, 25.07.2016 - 7 B 37.15

    Zugang zu Informationen zu einem Darlehen; Bankgeheimnis; Aufklärungsrüge

    Auszug aus BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 38/16
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterlassen nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2016 - 7 B 37/15, juris Rn. 19 mwN; BGH, Beschluss vom 29. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 60/15, juris Rn. 19 mwN).
  • BGH, 14.11.2018 - AnwZ (Brfg) 29/18

    Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht"durch

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 10. Januar 2013 - 4 B 25/12, juris Rn. 7 und vom 25. Januar 2016, NVwZ-RR 2016, 428 Rn. 12 mwN), welcher sich der Senat angeschlossen hat (siehe nur Beschlüsse vom 27. März 2014 - AnwZ (Brfg) 57/13, juris Rn. 13 und vom 4. Oktober 2016 - AnwZ (Brfg) 38/16, juris Rn. 7), ist eine Besetzungsrüge nur dann zulässig vorgebracht, wenn der Rechtsmittelkläger die seiner Ansicht nach den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorträgt, die dem Rechtsmittelgericht eine abschließende Beurteilung ermöglicht.
  • BGH, 20.02.2020 - AnwZ (Brfg) 65/19

    Klage eines Rechtsanwalts gegen den Widerruf seiner Zulassung zur

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterlassen nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2016 - AnwZ (Brfg) 38/16, juris Rn. 6 mwN).
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