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   BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 43/14   

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https://dejure.org/2015,6982
BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 43/14 (https://dejure.org/2015,6982)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 43/14 (https://dejure.org/2015,6982)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14 (https://dejure.org/2015,6982)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 227 Abs 2 ZPO, § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO
    Terminsverlegungsantrag im anwaltsgerichtlichen Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung: Anforderungen an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung

  • IWW

    § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § ... 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 5 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 227 Abs. 2 ZPO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls

  • rewis.io

    Terminsverlegungsantrag im anwaltsgerichtlichen Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung: Anforderungen an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; BRAO § 112e S. 2
    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de

    Terminsverlegungsantrag im anwaltsgerichtlichen Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung: Anforderungen an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11

    Umfang der Begründung für eine plötzliche, zur Verhandlungsunfähigkeit führenden

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 43/14
    Wird ein Terminsänderungsantrag aber - wie hier - erst kurz vor dem anberaumten Termin gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet, muss der Beteiligte die Gründe für die Verhinderung so angeben und untermauern, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag (BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, Rn. 12; vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, Rn. 12; vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, Rn. 3, jeweils m.w.N.).

    Zudem hätte für ihn wegen des kurzfristigen Verlegungsantrags Anlass bestanden, von sich aus telefonischen Kontakt mit dem Gericht aufzunehmen und sich durch eine Rückfrage über die Entscheidung über seinen Antrag zu informieren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, Rn. 13).

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 43/14
    a) Der Anwaltsgerichtshof, auf dessen Ausführungen der Senat Bezug nimmt, hat mit Recht hinreichende Anzeichen für einen Vermögensverfall des Klägers (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO) im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids angenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff. m.w.N.).

    Die Annahme einer Interessengefährdung ist dabei regelmäßig schon im Hinblick auf dessen Umgang mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 8 m.w.N.).

  • BGH, 16.07.2012 - AnwZ (Brfg) 34/12

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer krankheitsbedingten

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 43/14
    Wird ein Terminsänderungsantrag aber - wie hier - erst kurz vor dem anberaumten Termin gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet, muss der Beteiligte die Gründe für die Verhinderung so angeben und untermauern, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag (BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, Rn. 12; vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, Rn. 12; vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, Rn. 3, jeweils m.w.N.).

    c) Unter diesen Vorzeichen kommt es nicht mehr darauf an, ob ein Verfahrensfehler bei unterstellter Verhandlungsunfähigkeit auch deswegen nicht vorgelegen hat, weil die Verhinderung den Kläger aufgrund der durch den Anwaltsgerichtshof angesprochenen früheren Vorfälle nicht unerwartet getroffen hat und er deswegen durch Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten für diesen Fall Vorsorge hätte treffen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 13/14, Rn. 3 f.; vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, Rn. 4; vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 74/09, Rn. 13, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 04.07.2009 - AnwZ (B) 14/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 43/14
    Wird ein Terminsänderungsantrag aber - wie hier - erst kurz vor dem anberaumten Termin gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet, muss der Beteiligte die Gründe für die Verhinderung so angeben und untermauern, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag (BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, Rn. 12; vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, Rn. 12; vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, Rn. 3, jeweils m.w.N.).

    Wegen der durch einen Vermögensverfall indizierten Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten sind dabei an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, Rn. 12).

  • BGH, 12.05.2014 - AnwZ (Brfg) 13/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 43/14
    c) Unter diesen Vorzeichen kommt es nicht mehr darauf an, ob ein Verfahrensfehler bei unterstellter Verhandlungsunfähigkeit auch deswegen nicht vorgelegen hat, weil die Verhinderung den Kläger aufgrund der durch den Anwaltsgerichtshof angesprochenen früheren Vorfälle nicht unerwartet getroffen hat und er deswegen durch Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten für diesen Fall Vorsorge hätte treffen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 13/14, Rn. 3 f.; vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, Rn. 4; vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 74/09, Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.10.2013 - AnwZ (Brfg) 30/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 43/14
    Der Kläger hat es dabei wegen vergleichsweise geringfügiger Verbindlichkeiten jeweils zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und zum Erlass von Haftbefehlen kommen lassen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - AnwZ (Brfg) 30/13, Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 74/09

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 43/14
    c) Unter diesen Vorzeichen kommt es nicht mehr darauf an, ob ein Verfahrensfehler bei unterstellter Verhandlungsunfähigkeit auch deswegen nicht vorgelegen hat, weil die Verhinderung den Kläger aufgrund der durch den Anwaltsgerichtshof angesprochenen früheren Vorfälle nicht unerwartet getroffen hat und er deswegen durch Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten für diesen Fall Vorsorge hätte treffen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 13/14, Rn. 3 f.; vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, Rn. 4; vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 74/09, Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • ArbG Stuttgart, 23.02.2023 - 25 Ca 956/22

    Sekundäre Darlegungslast - Annahmeverzugslohn - etwaiger Zwischenverdienst -

    Des Weiteren hat das Gericht berücksichtigt, dass mit dem Klageerweiterungsschriftsatz auch ein Verlegungsantrag verbunden war, welcher mit einer plötzlichen Erkrankung der Prozessvertreterin des Klägers begründet worden war, ohne dass Gründe für die Verhinderung tatsächlich so angegeben worden sind, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsunfähigkeit selbst hätte beurteilen können (BGH, Beschluss vom 12.03.2015 - AnwZ(Brfg) 43/14, BeckRS 2015, 6668).
  • OLG Hamm, 14.09.2018 - 30 U 121/18

    Erkrankung; Säumnis; Terminverlegungsantrag; Versäumnisurteil

    Vielmehr ist dem Verlegungsantrag dann regelmäßig stattzugeben oder im Anschluss an die Verhandlung Verkündungstermin anzuberaumen und dem Prozessbevollmächtigten Gelegenheit zu ergänzendem Vorbringen und ggf. Einreichen von Attesten zu geben (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14).

    Allerdings hat der Prozessbevollmächtigte der Beklagten, wegen dessen Erkrankung schon einmal ein Termin verlegt worden war, den Verlegungsantrag lediglich pauschal mit einer "Erkrankung" begründet, ohne diese und damit auch näher darzulegen, dass sie eine Verhandlungsunfähigkeit begründete, und hat der Bundesgerichtshof, wie vom Landgericht zutreffend angeführt, entschieden, dass ein Beteiligter die Gründe für die Verhinderung so angeben und untermauern muss, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag, wenn ein Terminänderungsantrag erst kurz vor dem anberaumten Termin gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet wird (BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14 - Rn. 5).

    Die Zurückweisung dieses Antrags hat der Bundesgerichtshof vor allem deshalb als verfahrensfehlerfrei erachtet, weil wegen der durch einen Vermögensverfall indizierten Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen seien (BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14 - Rn. 5).

  • KG, 25.04.2022 - 2 U 69/19

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund der Ablehnung eines

    Wird ein Terminänderungsantrag - wie in dem hier vorliegenden Fall - allerdings erst unmittelbar vor dem anberaumten Termin unter Hinweis auf eine Erkrankung gestellt und bleibt dem Vorsitzenden daher keine Zeit, die Partei zur Glaubhaftmachung der Verhandlungs- bzw. Reiseunfähigkeit aufzufordern, müssen die Gründe für die Verhinderung bereits in dem Verlegungsantrag so angegeben und untermauert werden, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag (BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14, juris Rn. 5; OVG Münster, Beschluss vom 13. April 2021 - 6 A 2041/18, juris Rn. 12, VGH München, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 11 ZB 16.30121, NJW 2017, 103; Prütting/Gehrlein/Kazele, ZPO, 13. Aufl. 2021, § 227 Rn. 2; Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 227 Rn. 8).
  • BGH, 20.11.2017 - AnwZ (Brfg) 41/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerlegung der gesetzlichen

    Wird ein Terminsänderungsantrag erst kurz vor dem anberaumten Termin gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet, muss der Beteiligte die Gründe für die Verhinderung so angeben und untermauern, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag (Senat, Beschlüsse vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14, juris Rn. 5; vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12 und vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, juris Rn. 12; jeweils mwN).

    Wegen der durch einen Vermögensverfall indizierten Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten sind dabei an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. März 2015, aaO; vom 7. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 8/13, juris Rn. 3; vom 8. Dezember 2011, aaO und vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, aaO).

    Zudem hätte für sie wegen der beantragten kurzfristigen Verlegung Anlass bestanden, das bereits am 22. Juni 2017 ausgestellte ärztliche Attest früher zu übermitteln, sodann am Morgen des 23. Juni 2017 von sich aus telefonischen Kontakt mit dem Gericht aufzunehmen und sich durch eine Rückfrage über die Entscheidung über ihren Antrag zu informieren (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. März 2015, aaO Rn. 6 und vom 8. Dezember 2011, aaO Rn. 13).

  • BGH, 23.09.2016 - AnwZ (Brfg) 34/16

    Anwaltgerichtliches Verfahren wegen Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung:

    Für seinen Prozessbevollmächtigten bestand zudem wegen der Kurzfristigkeit des Verlegungsantrags Anlass, von sich aus telefonischen Kontakt mit dem Gericht aufzunehmen und sich durch eine Rückfrage über die Entscheidung über seinen Antrag zu informieren (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14, juris Rn. 6 und vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 13).
  • BGH, 12.10.2017 - AnwZ (Brfg) 39/17

    Widerruf der Zulassung zu Rechtsanwaltschaft und Nichtzulassung der Berufung

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind wegen der durch einen Vermögensverfall indizierten Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14, juris Rn. 5 und vom 28. November 2016 - AnwZ (Brfg) 23/16, juris Rn. 10).

    Sollte der Bandscheibenvorfall und dessen Behandlung dagegen mit entsprechenden (nicht glaubhaft gemachten) Folgen verbunden gewesen sein, hätte der Kläger, worauf der Anwaltsgerichtshof zutreffend hingewiesen hat, rechtzeitig für die Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten Sorge tragen müssen (siehe auch Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, juris Rn. 4; vom 12. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 13/14, juris Rn. 4 und vom 12. März 2015, aaO Rn. 7).

  • BGH, 31.12.2018 - AnwZ (Brfg) 45/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögenverfalls;

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats sind im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall des Rechtsanwalts indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten bei einem Antrag auf Verlegung des Verhandlungstermins strenge Anforderungen an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung zu stellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12; vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14, juris Rn. 5; jeweils mwN).

    Da der Kläger dieser Auflage nicht nachgekommen ist - und dem Anwaltsgerichtshof im Übrigen eine eigene Beurteilung (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14, aaO mwN) des Vorliegens der von dem Kläger geltend gemachten Reiseunfähigkeit anhand der von ihm vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen auch nicht möglich war -, durfte der Anwaltsgerichtshof verfahrensfehlerfrei eine Verlegung des Verhandlungstermins ablehnen.

  • BGH, 03.07.2018 - AnwZ (Brfg) 26/18

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Vermutung

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind wegen der durch einen Vermögensverfall indizierten Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 2013 - AnwZ (Brfg) 26/13, juris Rn. 8; vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14, juris Rn. 5 und vom 28. November 2016 - AnwZ (Brfg) 23/16, juris Rn. 10).

    Es kommt deshalb nicht einmal mehr darauf an, dass bei einer "längerfristigen Erkrankung", wie sie der Kläger im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Beeinträchtigung seiner Schulter und der diesbezüglichen Schmerztherapie geltend macht, es ihm grundsätzlich zuzumuten ist, einen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen (Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, juris Rn. 4; vom 12. März 2015, aaO Rn. 7 und vom 12. Oktober 2017, aaO Rn. 13).

  • BGH, 28.11.2016 - AnwZ (Brfg) 23/16

    Terminsverlegungsantrag in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache wegen

    Wegen der durch einen Vermögensverfall indizierten Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten sind dabei an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    1.3 Das hier vorgelegte Attest lässt weder die Schwere der Erkrankung noch das Maß etwaiger Beeinträchtigungen der Reise- und Verhandlungsfähigkeit erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14 - juris).
  • BGH, 08.09.2017 - AnwZ (Brfg) 28/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

  • LG Duisburg, 08.06.2021 - 13 S 139/20
  • VG Kassel, 27.01.2022 - 3 K 318/21

    Corona-Soforthilfe, Teminsverlegung

  • BPatG, 29.04.2016 - 15 W (pat) 7/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Mittel zur Verbesserung der

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.02.2016 - 1 AGH 50/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

  • VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 8 K 20.2190

    Erfolglose Klage eines Obdachlosen auf Unterbringung in einem Einzelzimmer wegen

  • VG Augsburg, 08.10.2019 - Au 8 K 18.1863

    Teilweise Rücknahme eines Zuwendungsbescheids - Landwirtschaftliche

  • AGH Hamburg, 04.02.2016 - I EVY 3/15

    Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof: Anspruch des Rechtsanwalts auf

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