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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12   

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BGH, 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12 (https://dejure.org/2012,41546)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12 (https://dejure.org/2012,41546)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 5/12 (https://dejure.org/2012,41546)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3; BRAO § 15 Abs. 3
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung eines Antrags auf Berufungszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der berufsunfähige Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nichtvorlage eines Gutachtens kann gegen gesundheitliche Eignung eines Anwalts sprechen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 4/97

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen "Schwäche der geistigen

    Auszug aus BGH, 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
    aa) Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201 unter III; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f.; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 19 und vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, juris Rn. 16).

    bb) Dem Kläger ist allerdings einzuräumen, dass eine Gefährdung der Rechtspflege ausnahmsweise dann ausgeschlossen sein kann, wenn der berufsunfähige Rechtsanwalt seine Praxis durch einen Sozius weiterführen lässt (Senat, Beschluss vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201; BVerfGE 37, 67, 78; BT-Drucks. 3/778, S. 3, zu § 26 BRAO a. F.; Schmidt- Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, BRAO, § 14 Rn. 21; Henssler in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl., § 14 Rn. 14; Vossebürger in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 14 Rn. 30).

  • BGH, 02.04.2001 - AnwZ (B) 32/00

    Schwäche der geistigen Kräfte; Vorlage eines Gutachtens über den

    Auszug aus BGH, 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
    aa) Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201 unter III; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f.; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 19 und vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, juris Rn. 16).
  • BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtvorlage eines

    Auszug aus BGH, 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
    aa) Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201 unter III; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f.; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 19 und vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, juris Rn. 16).
  • BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund fehlender Vorlage eines

    Auszug aus BGH, 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
    aa) Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201 unter III; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f.; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 19 und vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, juris Rn. 16).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
    c) Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob der Vortrag der Beklagten, der Kläger sei entgegen seinem Vortrag und entgegen der Anordnung des Sofortvollzugs des Widerrufs durch Bescheid vom 1. Februar 2011 ab Dezember 2011 in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren als Prozessbevollmächtigter seines Sozius aufgetreten, nach der Senatsrechtsprechung, wonach allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen ist (Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.), zu berücksichtigen ist.
  • BVerfG, 02.04.1974 - 1 BvR 92/70

    Verfassungsmäßigkeit der Forderung nach Prozessfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
    bb) Dem Kläger ist allerdings einzuräumen, dass eine Gefährdung der Rechtspflege ausnahmsweise dann ausgeschlossen sein kann, wenn der berufsunfähige Rechtsanwalt seine Praxis durch einen Sozius weiterführen lässt (Senat, Beschluss vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201; BVerfGE 37, 67, 78; BT-Drucks. 3/778, S. 3, zu § 26 BRAO a. F.; Schmidt- Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, BRAO, § 14 Rn. 21; Henssler in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl., § 14 Rn. 14; Vossebürger in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 14 Rn. 30).
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   BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12   

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https://dejure.org/2012,13850
BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12 (https://dejure.org/2012,13850)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12 (https://dejure.org/2012,13850)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 5/12 (https://dejure.org/2012,13850)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Gefährdung der Rechtspflege oder von Mandanten bei Überlassung der Führung einer Kanzlei an einen Sozius

  • rechtsportal.de

    BRAO § 112e S. 2; VwGO § 124a Abs. 4
    Ausschluss der Gefährdung der Rechtspflege oder von Mandanten bei Überlassung der Führung einer Kanzlei an einen Sozius

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Zulassung der Berufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 4/97

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen "Schwäche der geistigen

    Auszug aus BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
    Die Erwägungen, mit denen der Anwaltsgerichtshof den Vortrag des Klägers als unzureichend zurückgewiesen hat, eine Gefährdung der Rechtspflege oder von Mandanten sei ausgeschlossen, weil er die Führung der Kanzlei schon seit langem einem Sozius überlasse, könnten nämlich mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97 (BRAK-Mitt. 1997, 200 f.) und mit der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 3/778, S. 3, zu § 26 BRAO a. F.; vgl. auch BVerfG, NJW 1974, 1279 = BVerfGE 37, 67) nicht in Einklang stehen.
  • BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10

    Die Nichtberücksichtigung einer eventuellen späteren Verbesserung der

    Auszug aus BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NVwZ-RR 2008, 1 f.; NJW 2009, 3642; Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3 m. w. N.), was hier der Fall ist.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NVwZ-RR 2008, 1 f.; NJW 2009, 3642; Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3 m. w. N.), was hier der Fall ist.
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NVwZ-RR 2008, 1 f.; NJW 2009, 3642; Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3 m. w. N.), was hier der Fall ist.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NVwZ-RR 2008, 1 f.; NJW 2009, 3642; Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3 m. w. N.), was hier der Fall ist.
  • BVerfG, 02.04.1974 - 1 BvR 92/70

    Verfassungsmäßigkeit der Forderung nach Prozessfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
    Die Erwägungen, mit denen der Anwaltsgerichtshof den Vortrag des Klägers als unzureichend zurückgewiesen hat, eine Gefährdung der Rechtspflege oder von Mandanten sei ausgeschlossen, weil er die Führung der Kanzlei schon seit langem einem Sozius überlasse, könnten nämlich mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97 (BRAK-Mitt. 1997, 200 f.) und mit der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 3/778, S. 3, zu § 26 BRAO a. F.; vgl. auch BVerfG, NJW 1974, 1279 = BVerfGE 37, 67) nicht in Einklang stehen.
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