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   BGH, 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 61/12   

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https://dejure.org/2013,2492
BGH, 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 61/12 (https://dejure.org/2013,2492)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 61/12 (https://dejure.org/2013,2492)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - AnwZ (Brfg) 61/12 (https://dejure.org/2013,2492)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Aufhebung des Widerrufs seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Aufhebung des Widerrufs seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 61/12
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 4).

    bb) Der Kläger verkennt im Grundsatz nicht, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Zulassungswiderrufs auf der Basis des ab dem 1. September 2009 geltenden Verfahrensrechts nach gefestigter Rechtsprechung des Senats auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens abzustellen ist; danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, aaO Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, Rn. 6).

    Die Annahme einer Interessengefährdung ist dabei regelmäßig schon im Hinblick auf dessen Umgang mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, aaO Rn. 8 m. w. N.).

  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 47/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 61/12
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, Rn. 2 m. w. N.).

    bb) Der Kläger verkennt im Grundsatz nicht, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Zulassungswiderrufs auf der Basis des ab dem 1. September 2009 geltenden Verfahrensrechts nach gefestigter Rechtsprechung des Senats auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens abzustellen ist; danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, aaO Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, Rn. 6).

  • BGH, 23.01.2012 - AnwZ (Brfg) 11/11

    Herleitung eines Vermögensverfalls aus titulierten Forderungen durch den

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 61/12
    Den für die Erhebung einer Aufklärungsrüge (§ 86 Abs. 1 VwGO) im Zulassungsantrag bestehenden Darlegungspflichten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - AnwZ (Brfg) 11/11, Rn. 10 m. w. N.) genügt das Vorbringen des Klägers nicht.
  • BGH, 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 28/12

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 61/12
    Damit liegen aber worauf der Anwaltsgerichtshof tragend abgestellt hat - ungeachtet der exakten Höhe des Schuldenstandes gewichtige Anzeichen dafür vor, dass der Kläger nur wirtschaften konnte, indem er neue Schulden auflaufen ließ, und Schulden über einen gewissen Zeitraum nur unter dem Druck des Widerrufs seiner Zulassung oder von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bezahlte; in solchen Fällen kann der Nachweis des Vermögensverfalls regelmäßig als geführt angesehen werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. September 2012, AnwZ (Brfg) 28/12, Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 61/12
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, Rn. 2 m. w. N.).
  • BGH, 07.10.2015 - AnwZ (Brfg) 48/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Häufung

    Darunter waren auch relativ geringe Verbindlichkeiten (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 27. Juli 2015 - AnwZ (Brfg) 26/15, juris Rn. 3 und vom 31. Januar 2013 - AnwZ (Brfg) 61/12, juris Rn. 6, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 27.07.2015 - AnwZ (Brfg) 26/15

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Fest steht, dass gegen den Kläger zahlreiche titulierte Forderungen in Höhe von insgesamt weit über einer Million Euro bestanden haben, hinsichtlich derer er es zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat kommen lassen müssen; darunter sind vergleichsweise geringe Verbindlichkeiten (vgl. dazu etwa BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2013 - AnwZ (Brfg) 30/13 Rn. 4; vom 13. August 2013 - AnwZ (Brfg) 28/13 Rn. 4; vom 31. Januar 2013 - AnwZ (Brfg) 61/12 Rn. 6, jeweils m. w. N.).
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