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   BGH, 18.11.2013 - AnwZ (Brfg) 63/13   

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BGH, 18.11.2013 - AnwZ (Brfg) 63/13 (https://dejure.org/2013,35776)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2013 - AnwZ (Brfg) 63/13 (https://dejure.org/2013,35776)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2013 - AnwZ (Brfg) 63/13 (https://dejure.org/2013,35776)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.2012 - AnwZ (Brfg) 11/11

    Herleitung eines Vermögensverfalls aus titulierten Forderungen durch den

    Auszug aus BGH, 18.11.2013 - AnwZ (Brfg) 63/13
    Soweit dem Vorbringen des Klägers eine Aufklärungsrüge zu entnehmen sein sollte (§ 86 Abs. 1 VwGO), ist den insoweit bestehenden Darlegungspflichten nicht genügt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - AnwZ (Brfg) 11/11, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 83/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Widerlegung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Beschlüsse vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 1/12, juris Rn. 3; vom 9. Juli 2013 - AnwZ (Brfg) 22/13, juris Rn. 4; vom 14. November 2013 - AnwZ (Brfg) 65/13, juris Rn. 4 und vom 18. November 2013 - AnwZ (Brfg) 63/13, juris Rn. 4) muss ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, zur Widerlegung der Vermutung ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und dartun, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind.
  • BGH, 22.05.2014 - AnwZ (Brfg) 15/14

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft bei Vermögensverfall

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Beschlüsse vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 1/12, juris Rn. 3; vom 9. Juli 2013 - AnwZ (Brfg) 22/13, juris Rn. 4; vom 14. November 2013, aaO Rn. 4 und vom 18. November 2013 - AnwZ (Brfg) 63/13, juris Rn. 4) muss ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, zur Widerlegung der Vermutung ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und dartun, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind.
  • BGH, 22.03.2016 - AnwZ (Brfg) 18/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls nach

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Beschlüsse vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 1/12, juris Rn. 3; vom 9. Juli 2013 - AnwZ (Brfg) 22/13, juris Rn. 4; vom 14. November 2013 - AnwZ (Brfg) 65/13, juris Rn. 4 und vom 18. November 2013 - AnwZ (Brfg) 63/13, juris Rn. 4; vom 6. Februar 2014 - AnwZ (Brfg) 83/13, BRAK-Mitt. 2014, 164 Rn. 5) muss ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, zur Widerlegung der Vermutung ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und dartun, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind.
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