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BGH, 12.12.2018 - AnwZ (Brfg) 65/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
§ 112e Satz 2 BRAO, § ... 124a Abs. 4 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, § 86 Abs. 1 VwGO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 ; BRAO § 112e S. 2
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Schleswig-Holstein, 18.06.2018 - 1 AGH 5/18
- BGH, 12.12.2018 - AnwZ (Brfg) 65/18
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 04.03.2019 - AnwZ (Brfg) 47/18
Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (…vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 29. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 71/17, juris Rn. 3; vom 30. November 2018 - AnwZ (Brfg) 57/17, juris Rn. 3 und vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 3); hierdurch muss die Richtigkeit des Ergebnisses der angefochtenen Entscheidung betroffen sein (vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. August 2018 - AnwZ (Brfg) 55/17, juris Rn. 3; siehe auch BGH, Beschluss vom 24. November 2014 - NotZ (Brfg) 7/14, WM 2015, 898 Rn. 8).Gibt es Beweisanzeichen wie offene Forderungen, Titel und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, welche den Schluss auf den Eintritt des Vermögensverfalls zulassen, kann der betroffene Rechtsanwalt diesen Schluss nur dadurch entkräften, dass er umfassend darlegt, welche Forderungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheides gegen ihn bestanden haben und wie er sie - bezogen auf diesen Zeitpunkt - zurückführen oder anderweitig regulieren wollte (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 29. Mai 2018, aaO Rn. 4; vom 30. November 2018, aaO Rn. 6 und vom 12. Dezember 2018, aaO Rn. 4).
Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind dagegen grundsätzlich nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 29. Mai 2018, aaO Rn. 7 und vom 12. Dezember 2018, aaO Rn. 7).
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren erster Instanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 29. Mai 2018, aaO Rn. 11 und vom 12. Dezember 2018, aaO Rn. 11).
- BGH, 10.11.2020 - AnwZ (Brfg) 29/20 Gibt es Beweisanzeichen wie offene Forderungen, Titel und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, welche den Schluss auf den Eintritt des Vermögensverfalls zulassen, kann der betroffene Rechtsanwalt diesen Schluss nur dadurch entkräften, dass er umfassend darlegt, welche Forderungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids gegen ihn bestanden haben und wie er sie - bezogen auf diesen Zeitpunkt - zurückführen oder anderweitig regulieren wollte (…vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 5 und vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 4).
Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden, wobei den Rechtsanwalt hierfür die Feststellungslast trifft (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7).
- AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7).
- BGH, 10.09.2020 - AnwZ (Brfg) 21/20 Gibt es - wie hier in Form der Zwangsvollstreckung wegen Steuerschulden - Beweisanzeichen wie offene Forderungen, Titel und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, welche den Schluss auf den Eintritt des Vermögensverfalls zulassen, kann der betroffene Rechtsanwalt diesen Schluss nur dadurch entkräften, dass er umfassend darlegt, welche Forderungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids gegen ihn bestanden haben und wie er sie - bezogen auf diesen Zeitpunkt - zurückführen oder anderweitig regulieren wollte (…vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 5 und vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 4).
Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden, wobei den Rechtsanwalt hierfür die Feststellungslast trifft (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7).
Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind dagegen grundsätzlich nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7).
- BGH, 11.12.2019 - AnwZ (Brfg) 50/19
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung ist jedoch erforderlich, dass diese Vereinbarungen substantiiert dargelegt und in geeigneter Weise belegt sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 5;… vom 21. Mai 2019 - AnwZ (Brfg) 60/18, ZinsO 2019, 1795 Rn. 16). - BGH, 29.07.2020 - AnwZ (Brfg) 13/20
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Der noch nicht beschiedene Niederschlagungsantrag des Klägers gibt im vorliegenden Verfahren bereits deshalb keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung, weil der Senat in ständiger Rechtsprechung von einer Tatbestandswirkung von Titeln und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeht (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 5. September 2016 - AnwZ (Brfg) 39/15, juris Rn. 16; vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 5 und vom 11. Dezember 2019 - AnwZ (Brfg) 50/19, juris Rn. 26; jeweils mwN). - BGH, 06.04.2020 - AnwZ (Brfg) 6/20
Klage gegen den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Gibt es Beweisanzeichen wie offene Forderungen, Titel und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, welche den Schluss auf den Eintritt des Vermögensverfalls zulassen, kann der betroffene Rechtsanwalt diesen Schluss nur dadurch entkräften, dass er umfassend darlegt, welche Forderungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids gegen ihn bestanden haben und wie er sie - bezogen auf diesen Zeitpunkt - zurückführen oder anderweitig regulieren wollte (…vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 5 und vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 4).Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden, wobei den Rechtsanwalt hierfür die Feststellungslast trifft (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7).
- BGH, 08.07.2019 - AnwZ (Brfg) 30/19
Widerruf einer Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Gibt es Beweisanzeichen wie offene Forderungen, Titel und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, welche den Schluss auf den Eintritt des Vermögensverfalls zulassen, kann der betroffene Rechtsanwalt diesen Schluss nur dadurch entkräften, dass er umfassend darlegt, welche Forderungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheides gegen ihn bestanden haben und wie er sie - bezogen auf diesen Zeitpunkt - zurückführen oder anderweitig regulieren wollte (…vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 5 und vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 4).Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind dagegen grundsätzlich nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7).
- BGH, 03.01.2020 - AnwZ (Brfg) 26/19
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Gibt es Beweisanzeichen wie offene Forderungen, Titel und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, welche den Schluss auf den Eintritt des Vermögensverfalls zulassen, kann der betroffene Rechtsanwalt diesen Schluss nur dadurch entkräften, dass er umfassend darlegt, welche Forderungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids gegen ihn bestanden haben und wie er sie - bezogen auf diesen Zeitpunkt - zurückführen oder anderweitig regulieren wollte (…vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 5 und vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 4).Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind dagegen grundsätzlich nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7).
- BGH, 16.12.2019 - AnwZ (Brfg) 61/19
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren erster Instanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 11 mwN). - BGH, 18.10.2019 - AnwZ (Brfg) 51/19
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden, wobei den Rechtsanwalt hierfür die Feststellungslast trifft (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7). - BGH, 21.05.2019 - AnwZ (Brfg) 60/18
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
- BGH, 01.07.2019 - AnwZ (Brfg) 31/19
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
- BGH, 13.06.2019 - AnwZ (Brfg) 25/19
Klage gegen den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen …
- BGH, 24.04.2020 - AnwZ (Brfg) 5/20
Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zur Einlegung des Antrags auf …
- BGH, 02.10.2019 - AnwZ (Brfg) 44/19
Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls; …
- BGH, 14.08.2019 - AnwZ (Brfg) 40/19
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 21.08.2020 - 1 AGH 7/20