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   BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 67/12   

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BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 67/12 (https://dejure.org/2014,6879)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 67/12 (https://dejure.org/2014,6879)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 67/12 (https://dejure.org/2014,6879)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 BBiG, § 35 BBiG, § 71 Abs 4 BBiG, § 29 VwVfG
    Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten als hoheitliche Aufgabe der Rechtsanwaltskammern: Zulässigkeit der Bestellung von Ausbildungsbeauftragten mit Geschäftsstellen bei den Anwaltvereinen; Akteneinsicht des ausbildenden Anwalts in die Ausbildungsakten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Zuhilfenahme von Anwaltsvereinen durch die Rechtsanwaltskammer bei der Organisation der Berufsbildung

  • Anwaltsblatt

    § 71 BBiG 2005, § 35 BBiG 2005, § 34 BBiG 2005, § 29 VwVfG
    Ausbilder hat Anspruch auf Einsicht in die Ausbildungsakte

  • rewis.io

    Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten als hoheitliche Aufgabe der Rechtsanwaltskammern: Zulässigkeit der Bestellung von Ausbildungsbeauftragten mit Geschäftsstellen bei den Anwaltvereinen; Akteneinsicht des ausbildenden Anwalts in die Ausbildungsakten

  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässige Übertragung einer Verwaltungsaufgabe auf privatrechtliche Anwaltsvereine

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Zuhilfenahme von Anwaltsvereinen durch die Rechtsanwaltskammer bei der Organisation der Berufsbildung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten - und die Aktenführung der Rechtsanwaltskammern

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 71 BBiG 2005, § 35 BBiG 2005, § 34 BBiG 2005, § 29 VwVfG
    Ausbilder hat Anspruch auf Einsicht in die Ausbildungsakte

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BORA § 28; VwVfG § 29
    Recht auf Einsicht in die Ausbildungsakte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 943
  • AnwBl 2014, 560
  • AnwBl Online 2014, 187
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79

    Ärztekammer - Verbandszeitschrift - Allgemeinpolitisch

    Auszug aus BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 67/12
    Damit muss der Senat nicht entscheiden, ob der Kläger, wie vom Anwaltsgerichtshof angenommen, allein wegen seiner Stellung als Kammermitglied (vgl. allgemein BVerwGE 64, 298, 301 f.; Hartung in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl., § 73 Rn. 61 m.w.N.) hinsichtlich einer unter Umständen fehlerhaften Organisation der der Rechtsanwaltskammer durch das Berufsbildungsgesetz zugewiesenen Aufgabe der Berufsbildung (Über- bzw. Unterschreitung des Aufgabenbereichs) klageberechtigt wäre.
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Auszug aus BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 67/12
    Damit begehrt er hinreichend bestimmt die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. dazu etwa BVerwG, NJW 1985, 1302, 1303; BVerwGE 100, 83, 90; Eyermann/Happ, VwGO, 13. Aufl., § 43 Rn. 13).
  • BVerwG, 20.09.2012 - 7 B 5.12

    Wertpapier; Übernahmeangebot; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg;

    Auszug aus BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 67/12
    Vielmehr ist über das geltend gemachte Recht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG rechtswegüberschreitend zu entscheiden (vgl. BVerwG, NVwZ 2012, 1563, 1564; Eyermann/Rennert, aaO, § 41/§§ 17-17b GVG Rn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 18/61

    Umlage der Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 67/12
    Es kann davon ausgegangen werden, dass die Pflichtenzuweisung an die in § 71 BBiG aufgeführten zuständigen Stellen gerade im Blick auf deren Charakter als Körperschaften des öffentlichen Rechts (vgl. für die Rechtsanwaltskammer § 62 Abs. 1 BRAO; s. auch BGH, Beschluss vom 10. Juli 1961 - AnwZ (B) 18/61, BGHZ 35, 292, 293) auch angesichts dort gegebener besonderer Schweigepflichten (vgl. für die Rechtsanwaltskammer § 76 Abs. 1 Satz 1 und 2 BRAO) erfolgt ist.
  • BVerwG, 10.05.1984 - 3 C 68.82

    Verwaltungsaktsqualität dieser Verweigerung

    Auszug aus BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 67/12
    Damit begehrt er hinreichend bestimmt die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. dazu etwa BVerwG, NJW 1985, 1302, 1303; BVerwGE 100, 83, 90; Eyermann/Happ, VwGO, 13. Aufl., § 43 Rn. 13).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 16/15

    Anwaltsroben darf man nicht bedrucken oder besticken

    Es ist zu Recht anerkannt, dass für die Kammer-vorstände auch die Möglichkeit besteht, bei berufsrechtswidrigem Verhalten zwischen einfacher Belehrung und Rüge einen sogenannten belehrenden Hinweis bzw. eine missbilligende Belehrung zu erteilen (vgl. BGH Beschluss vom 21.01.2014 AnwZ (Brfg) 67/12; BGH NJW 2012, 3102 Rn. 12; BGH Beschluss vom 24.10.2012 AnwZ (Brfg) 14/12 Rn. 4; Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 73 Rn. 31; Feuerich/ Weyland/Böhnlein a.a.O. § 112a Rn. 24).
  • BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 82/13

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Pauschalierte Beanstandung der Höhe des

    Betroffen seien Zahlungen an die Anwaltvereine K.  , B.   und A.     für die Verrichtung von Aufgaben im Rahmen der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 67/12, NJW-RR 2014, 943), Zahlungen an einen Verein "J.                      e.V.", ein Zuschuss von 13 EUR pro Unterrichtsstunde für die im Berufsschulunterricht aktiven Rechtsanwälte und Aufwendungen für einen durch die Beklagte angebotenen und organisierten Fortbildungskurs für Rechtsanwaltsfachangestellte (Ausbildung zum Rechtsfachwirt).

    Der Senat hat insoweit entschieden, dass die vormals von der Beklagten gewählte Konstruktion der Bestellung von "Ausbildungsbeauftragten" mit diese unterstützenden Geschäftsstellen bei den Anwaltvereinen mit den Wertentscheidungen des Berufsbildungsgesetzes nicht vereinbar war, vielmehr hierfür eine ausdrückliche Delegationsbefugnis im Berufsbildungsgesetz erforderlich gewesen wäre (BGH, Urteil vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 67/12, NJW-RR 2014, 943, 944 f.).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - 1 AGH 3/14

    Vereinbarung einer Nullgebühr für die Erstberatung zulässig?

    Es ist zu Recht anerkannt, dass für die Kammervorstände auch die Möglichkeit besteht, bei berufsrechtswidrigem Verhalten zwischen einfacher Belehrung und Rüge einen sog. belehrenden Hinweis bzw. eine missbilligende Belehrung zu erteilen (vgl. BGH, Beschl. v. 21.1.2014 - AnwZ (Brfg) 67/12, BRAK-Mitt. 2014, 166; BGH, Urt. v. 12.7.2012 - AnwZ (Brfg) 37/11, BRAK 2012, 232 = NJW 2012, 3102, Rdnr. 12; BGH, Beschl. v. 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12, Rdnr. 4; Feuerich/Weyland/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 73, Rdnr. 31; Feuerich/Weyland/Böhnlein, a.a.O., § 112a, Rdnr. 24).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 14/15

    Kein uneingeschränktes Einsichtsrecht eines Rechtsanwalts in Protokolle der

    Nach dem Vorbringen des Klägers handelt es sich bei dem vorliegenden Klageverfahren um einen nachgelagerten Streit zum Verfahren AGH Hamm 2 AGH 24/11 (Urteil vom 06.09.2012) und zum Verfahren BGH AnwZ (Brfg) 67/12 (Urteil vom 10.03.2014).

    Die zulässige Klage des Klägers ist unbegründet, wobei der Senat offenlassen kann, ob dem Kläger zur Verfolgung seines Rechtsschutzziels die Verpflichtungsklage (vgl. BGH NJW-RR 2014, 943 Rn. 21 = BRAK-Mitt. 2014, 166) oder die Leistungsklage (vgl. AGH Hamburg BRAK-Mitt. 2012, 230, 231) zur Verfügung stand.

  • VG Berlin, 02.09.2016 - 2 K 87.15

    Zugang eines Rechtsanwalts zu Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer als

    Der Kläger ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer K... und hat gegen diese in einem anwaltsgerichtlichen Verfahren die Feststellung erstritten, dass die Kammer nicht berechtigt sei, für die Erledigung von Verwaltungsaufgaben im Zuge der beruflichen Bildung von Rechtsanwaltsfachangestellten privatrechtlich organisierte Anwaltsvereine heranzuziehen (BGH, Urteil vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 67/12 -, juris Rn. 5).
  • LG Köln, 26.01.2016 - 5 O 67/15

    Geltendmachung der schuldhaften Verletzung einer drittgerichteten Amtspflicht;

    Auf die hiergegen eingelegte Berufung bestätigte der BGH mit Urteil vom 10.03.2014 (Az. AnwZ (Brfg) 67/12) die Entscheidung des Anwaltsgerichtshof dahingehend, dass die von der Beklagten gewählte Konstruktion der Bestellung von Ausbildungsbeauftragten mit diese unterstützenden Geschäftsstellen bei den Anwaltsvereinen mit den Regelungen des BBiG nicht vereinbar sei.

    Zwar steht aufgrund der Urteile des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen (2 AGH 24/11, Anlage K 1) und des BGH (AnwZ (Brfg) 67/12, Anlage K 2) für die Kammer bindend fest, dass die Beklagte nicht befugt war, die Verwaltung der Ausbildungsverhältnisse auf die Anwaltskammern zu übertragen, da dies mit den aus §§ 34, 35 BBiG ersichtlichen Wertentscheidungen des Berufsbildungsgesetzes nicht vereinbar ist.

  • VG Freiburg, 16.09.2015 - 7 K 942/14

    Berufsrechte und -pflichten: Kein Einsichtsrecht für Dritte in Stellungnahmen

    (vgl. Windoffer, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, § 35 Rn. 63 m. w. N.; ferner, ohne nähere Begründung, BGH, Urt. v. 10.03.2014 - AnwZ [Brfg] 67/12 -, juris, Rn. 19; AnwGH Hamm, Beschl. v. 12.04.2013 - 2 AGH 13/12 -, juris, Rn. 13.; VG Hamburg, Gerichtsbesch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2015 - 19 A 644/13

    Umfang der Aufgabe der Mitverantwortlichen für die Berufserziehung im Hinblick

    Ernstliche Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ergeben sich schließlich nicht aus dem Urteil des Senats für Anwaltssachen des BGH vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 67/12 -, NJW-RR 2014, 943, juris.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 08.06.2015 - 1 AGH 12/15

    Gewährung der Akteneinsicht eines Rechtsanwalts in seine Personalakte

    Der Antragsteller trägt vor, dass Hintergrund des Akteneinsichtsgesuchs sei, dass er im Nachgang zu dem Verfahren BGH AnwZ (Brfg) 67/12 mit der Antragsgegnerin mehrfach gerichtlich aneinander geraten sei und sich durch Verlegung seines Kanzleihauptsitzes von der Antragsgegnerin habe "trennen" wollen, um Abstand "zwischen uns zu bringen".
  • AGH Schleswig-Holstein, 21.03.2022 - 1 AGH 3/21
    In der Rechtsprechung des BGH ist das hoheitliche Instrument des "belehrenden Hinweises" bzw. der "missbilligenden Belehrung" als ein den RAKn zustehendes Maßregelinstrumentarium anerkannt, Weyland , BRAO, 10. Aufl. 2020, § 74 Rn. 8a, 9, sowie BGH, BRAK-Mitt. 2003, 82 = NJW 2003, 662 = AnwBl. 2003, 304; ferner BGH, BRAK-Mitt. 2015, 45 = AnwBl. 2015, 91 = NJW 2015, 72; 21.1.2014 - AnwZ (Brfg) 67/12, n.v.; NJW 2012, 3102; BRAK-Mitt. 2012, 224 = AnwBl. 2012, 769 = NJW 2012, 3039; NJW 2007, 3349 = BRAK-Mitt. 2007, 268 = AnwBl. 2007, 790; NJW 2005, 2692; 2003, 346. Dem Kammermitglied soll so eine mögliche Konsequenz seines Verhaltens vor Augen geführt werden und es soll Gelegenheit haben, die Rechtslage zu prüfen, ohne unmittelbare Sanktionen fürchten zu müssen.
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