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   BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 68/12   

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https://dejure.org/2013,4476
BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 68/12 (https://dejure.org/2013,4476)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 68/12 (https://dejure.org/2013,4476)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12 (https://dejure.org/2013,4476)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 BRAO, § 14 Abs 2 Nr 7 Halbs 2 BRAO, § 32 Abs 1 S 1 BRAO, § 112e S 2 BRAO, § 9 Abs 3 PartGG
    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Verfahrensbeteiligung eines in einer Partnerschaftsgesellschaft beteiligten Steuerberaters; Verfahrensbeteiligung des Finanzamtes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit dem Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Notwendigkeit einer erneuten Anhörung vor Erlass des den aufgehobenen Bescheid ersetzenden Widerrufsbescheids

  • rewis.io

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Verfahrensbeteiligung eines in einer Partnerschaftsgesellschaft beteiligten Steuerberaters; Verfahrensbeteiligung des Finanzamtes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit dem Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Notwendigkeit einer erneuten Anhörung vor Erlass des den aufgehobenen Bescheid ersetzenden Widerrufsbescheids

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 55/11

    Bedeutung des Zeitpunkts des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens für

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 68/12
    Ihr Vorliegen wird nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, ZInsO 2012, 140 Rn. 5; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, juris Rn. 9).

    Denn die Annahme einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden im Falle des Vermögensverfalls eines Rechtsanwalts ist regelmäßig schon im Hinblick auf dessen Umgang mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 55/09, juris Rn. 11; vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 8; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, aaO; jeweils m.w.N.).

    Die Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO dient dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, also eines überragend wichtigen Gemeinschaftsguts (Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 55/09, aaO Rn. 13 m.w.N.; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, aaO Rn. 11).

  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 55/09

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 68/12
    Denn die Annahme einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden im Falle des Vermögensverfalls eines Rechtsanwalts ist regelmäßig schon im Hinblick auf dessen Umgang mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 55/09, juris Rn. 11; vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 8; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, aaO; jeweils m.w.N.).

    Die Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO dient dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, also eines überragend wichtigen Gemeinschaftsguts (Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 55/09, aaO Rn. 13 m.w.N.; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, aaO Rn. 11).

  • BGH, 22.06.2011 - AnwZ (Brfg) 12/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 68/12
    Ihr Vorliegen wird nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, ZInsO 2012, 140 Rn. 5; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, juris Rn. 9).

    aa) Der Kläger, der gleichberechtigtes Mitglied einer Partnerschaftsgesellschaft ist, hat weder rechtliche noch tatsächliche Vorkehrungen für einen effektiven Schutz der Rechtsuchenden getroffen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10, juris Rn. 9; vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, aaO; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 68/12
    Für die Frage der Rechtmäßigkeit des Zulassungswiderrufs ist nach der mit Wirkung ab 1. September 2009 erfolgten Änderung des Verfahrensrechts allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens abzustellen; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.).

    Denn die Annahme einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden im Falle des Vermögensverfalls eines Rechtsanwalts ist regelmäßig schon im Hinblick auf dessen Umgang mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 55/09, juris Rn. 11; vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 8; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, aaO; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 28.09.2011 - AnwZ (Brfg) 29/11

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Vermutete Gefährdung

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 68/12
    Ihr Vorliegen wird nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, ZInsO 2012, 140 Rn. 5; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, juris Rn. 9).

    aa) Der Kläger, der gleichberechtigtes Mitglied einer Partnerschaftsgesellschaft ist, hat weder rechtliche noch tatsächliche Vorkehrungen für einen effektiven Schutz der Rechtsuchenden getroffen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10, juris Rn. 9; vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, aaO; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 18.10.2010 - AnwZ (B) 21/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Verzicht auf Widerruf der Zulassung wegen

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 68/12
    aa) Der Kläger, der gleichberechtigtes Mitglied einer Partnerschaftsgesellschaft ist, hat weder rechtliche noch tatsächliche Vorkehrungen für einen effektiven Schutz der Rechtsuchenden getroffen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10, juris Rn. 9; vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, aaO; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 68/12
    Er setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11, NJW-RR 2012, 189 Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2012 - AnwZ (Brfg) 41/12

    Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung des AGH Hamburg über die Entziehung

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 68/12
    Anders als der Kläger meint, ist eine Behörde im Falle eines von ihr erkannten Verfahrensfehlers grundsätzlich nicht gehalten, das eingeleitete Verfahren insgesamt abzubrechen und neu zu beginnen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. November 2012 - AnwZ (Brfg) 41/12, juris Rn. 7; BVerwGE 75, 214, 227; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl., § 20 Rn. 67).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 68/12
    Anders als der Kläger meint, ist eine Behörde im Falle eines von ihr erkannten Verfahrensfehlers grundsätzlich nicht gehalten, das eingeleitete Verfahren insgesamt abzubrechen und neu zu beginnen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. November 2012 - AnwZ (Brfg) 41/12, juris Rn. 7; BVerwGE 75, 214, 227; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl., § 20 Rn. 67).
  • BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Voraussetzungen einer weiteren

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4 und vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10).
  • BGH, 22.05.2013 - AnwZ (Brfg) 73/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ausschluss der

    Auch wenn die gesetzliche Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, wird diese im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4 und vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10).
  • BGH, 26.08.2013 - AnwZ (Brfg) 31/13

    Begründetheit des Antrags eines Rechtsanwalts auf Rücknahme des Widerrufs seiner

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 6; vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4 und vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2014 - 4 K 1961/12

    Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs -BGH- ; vgl. nur BGH-Beschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4; vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10, und vom 25. April 2013 - AnwZ (Brfg) 9/13 -, NJW-RR 2013, 1012).
  • BGH, 24.05.2013 - AnwZ (Brfg) 15/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls; Vermutung des

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 31. Mai 2010 AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 6; vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4 und vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10).
  • BGH, 21.05.2015 - AnwZ (Brfg) 6/15

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4; vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10; vom 25. April 2013 - AnwZ (Brfg) 9/13, NJW-RR 2013, 1012 Rn. 5; vom 4. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 62/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 29.04.2015 - AnwZ (Brfg) 4/15

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einerRechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Selbst auferlegte Beschränkungen, deren Einhaltung nicht überwacht wird, schließen nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine Gefährdung der Rechtsuchenden nicht mit hinreichender Sicherheit aus (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 8; vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 11; Urteil vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 51/13, juris Rn. 15).
  • BGH, 05.07.2013 - AnwZ (Brfg) 16/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 6; vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4 und vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 20/12

    Regelleistungsvolumen - Facharzt für Innere Medizin - (Versorgungs-)Schwerpunkt -

    Da Herr P zu diesem Zeitpunkt auch aus der Gesellschaft ausschied, endete diese zeitgleich, weil eine Gesellschaft grundsätzlich eine Mehrheit von Personen, mindestens also zwei Gesellschafter, voraussetzt (Bergmann in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 736, Rd. 6; für die oHG, auf deren Vorschriften § 9 Abs. 1 PartGG insoweit verweist: BGH, Urteil vom 26. März 1981 - IVa ZR 154/80 -, juris, m.w.N.; Baumbach/Hopt, HGB, 36.A., § 131 Rd. 7, 35; für die Partnerschaftsgesellschaft: BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12 -, juris).
  • BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 7/13

    Fehlende Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden bei Vermögensverfall eines

    Im Übrigen ist nach der in § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetzgebers mit einem Vermögensverfall eines Rechtsanwalts grundsätzlich eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden verbunden; ihr Vorliegen wird nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • AGH Baden-Württemberg, 07.10.2016 - AGH 2/16

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • AGH Baden-Württemberg, 23.01.2015 - AGH 15/14

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung wegen eines Eintrags im

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