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   BGH, 17.07.2014 - AnwZ (Brfg) 78/13   

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https://dejure.org/2014,20431
BGH, 17.07.2014 - AnwZ (Brfg) 78/13 (https://dejure.org/2014,20431)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2014 - AnwZ (Brfg) 78/13 (https://dejure.org/2014,20431)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - AnwZ (Brfg) 78/13 (https://dejure.org/2014,20431)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.2013 - AnwZ (Brfg) 36/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung im

    Auszug aus BGH, 17.07.2014 - AnwZ (Brfg) 78/13
    Wie der Senat bereits vielfach entschieden hat, reicht eine auch langjährige beanstandungsfreie Anwaltstätigkeit allein nicht aus, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2013 - AnwZ (Brfg) 36/13 Rn. 6).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 17.07.2014 - AnwZ (Brfg) 78/13
    Der Kläger war im maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9) im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 17.07.2014 - AnwZ (Brfg) 78/13
    Diese Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, ZVI 2007, 618 Rn. 8 m. w. N.).
  • BGH, 13.07.2015 - AnwZ (Brfg) 17/15

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Wie der Senat bereits vielfach entschieden hat, reicht eine langjährige beanstandungsfreie Anwaltstätigkeit allein nicht aus, um eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2014 - AnwZ (Brfg) 78/13, juris Rn. 4 und vom 5. November 2013 - AnwZ (Brfg) 36/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 24.09.2015 - AnwZ (Brfg) 14/15

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Sie ist vielmehr, wenn die oben angesprochenen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Aufgabe der selbständigen Anwaltstätigkeit vorliegen, zusätzlich erforderlich, um einen Ausnahmefall zu begründen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 17. Juli 2014 - AnwZ (Brfg) 78/13, juris Rn. 4; vom 27. April 2015 - AnwZ (Brfg) 1/15, juris Rn. 8 und vom 3. Juni 2015, aaO).
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