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   BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10   

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BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10 (https://dejure.org/2011,9708)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10 (https://dejure.org/2011,9708)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10 (https://dejure.org/2011,9708)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme nachträglichen Wegfalls eines Vermögensverfalls aufgrund Konsolidierung der Vermögensverhältnisse eines Rechtsanwalts nur bei umfassender Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse und Nachweis des nachträglichen Fortfalls des Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Nichtberücksichtigung einer eventuellen späteren Verbesserung der Vermögenssituation eines Anwalts aufgrund des Verkaufs eines Grundstücks durch den Anwaltsgerichtshof rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision aufgrund einer besonderen tatsächlichen oder ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NVwZ 2000, 1163, 1164; NVwZ-RR 2008, 1; NJW 2009, 3642; vgl. ferner BVerwG, NVwZ-RR 2004, 542 f.; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 112e BRAO Rn. 77; Deckenbrock in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl., § 112e Rn. 10).

    Bei der Darlegung des Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sind allerdings die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Erleichterungen (BVerfG, NVwZ 2000, 1163, 1164) zu beachten.

  • VGH Bayern, 17.01.2011 - 14 ZB 10.1569

    Keine ernstlichen Zweifel

    Auszug aus BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10
    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung weist eine Rechtssache dann besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn sie wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten deutlich abhebt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. November 2010 - 1 L 134/10, juris Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 14 ZB 10.1569, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 1 L 134/10

    Realitätsnaher Maßstab in Bezug auf Aufteilung von Telefonkosten; keine

    Auszug aus BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10
    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung weist eine Rechtssache dann besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn sie wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten deutlich abhebt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. November 2010 - 1 L 134/10, juris Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 14 ZB 10.1569, juris Rn. 10).
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 74/09

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10
    Denn selbst unter der bisherigen Geltung des Verfahrensrechts der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO aF) hat der Senat eine Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des betroffenen Rechtsanwalts nur dann angenommen, wenn dieser seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend offen gelegt und den nachträglichen Fortfall seines Vermögensverfalls zweifelsfrei nachgewiesen hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 74/09, juris Rn. 10, 11 mwN).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NVwZ 2000, 1163, 1164; NVwZ-RR 2008, 1; NJW 2009, 3642; vgl. ferner BVerwG, NVwZ-RR 2004, 542 f.; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 112e BRAO Rn. 77; Deckenbrock in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl., § 112e Rn. 10).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NVwZ 2000, 1163, 1164; NVwZ-RR 2008, 1; NJW 2009, 3642; vgl. ferner BVerwG, NVwZ-RR 2004, 542 f.; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 112e BRAO Rn. 77; Deckenbrock in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl., § 112e Rn. 10).
  • BGH, 17.09.2007 - AnwZ (B) 75/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10
    Denn durch die behauptete Absprache wäre eine Gefährdung der Rechtsuchenden nicht ausgeschlossen, weil nicht sichergestellt war, dass der Kläger keine Mandantengelder persönlich in bar vereinnahmt oder abredewidrig ein neues Konto auf seinen eigenen Namen eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NVwZ 2000, 1163, 1164; NVwZ-RR 2008, 1; NJW 2009, 3642; vgl. ferner BVerwG, NVwZ-RR 2004, 542 f.; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 112e BRAO Rn. 77; Deckenbrock in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl., § 112e Rn. 10).
  • BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 21/03

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10
    Dass ein Antragsteller über Aktivvermögen verfügt, das er - etwa im Hinblick auf dingliche Rechte Dritter - nicht binnen kurzer Zeit verwerten kann, ist ein Gesichtspunkt, der bei einem Zulassungswiderruf wegen Vermögensverfalls häufig geltend gemacht wird, der aber regelmäßig schon aus Rechtsgründen unbeachtlich ist, weil sich hieraus nach gefestigter Rechtsprechung des Senats im Hinblick auf die fehlende Liquidität solcher Vermögenswerte noch keine nachhaltige Konsolidierung der wirtschaftlichen Verhältnisse des betroffenen Rechtsanwalts ergibt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 21/03, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NVwZ 2000, 1163, 1164; NVwZ-RR 2008, 1; NJW 2009, 3642; vgl. ferner BVerwG, NVwZ-RR 2004, 542 f.; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 112e BRAO Rn. 77; Deckenbrock in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl., § 112e Rn. 10).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NVwZ 2000, 1163, 1164; NVwZ-RR 2008, 1; NJW 2009, 3642; BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3; vgl. ferner BVerwG, NVwZ-RR 2004, 542 f.; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 112e BRAO Rn. 77; Deckenbrock in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl., § 112e Rn. 10).
  • BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Wirksamkeit der Eigenvertretung eines

    Eine Rechtssache weist dann besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn sie wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten deutlich abhebt (Senatsbeschlüsse vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 6; vom 6. September 2011- AnwZ (Brfg) 5/11, aaO Rn. 7; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 82/13

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Pauschalierte Beanstandung der Höhe des

    a) Eine Rechtssache weist dann besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn sie wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten deutlich abhebt (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 22/14, Rn. 9; vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.11.2011 - AnwZ (Brfg) 47/11

    Klage eines Rechtsanwalts gegen den Widerruf seiner Zulassung zur

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NJW 2009, 3642; Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3 m. w. N.).

    a) Die Rechtssache weist keine besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten auf (§ 119e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), denn ihr haftet keine erheblich über dem Durchschnitt liegende Komplexität des Verfahrens oder der ihr zu Grunde liegenden Rechtsmaterie an (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, aaO Rn. 6 m. w. N.).

  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Maßgeblicher

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3; und vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.2014 - AnwZ (Brfg) 75/13

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Weitergabe von personenbezogenen Daten durch eine

    Eine Rechtssache weist dann besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) auf, wenn sie wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten deutlich abhebt (BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10 Rn. 6 und vom 6. September 2011 - AnwZ (Brfg) 5/11 Rn. 7 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 55/11

    Bedeutung des Zeitpunkts des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens für

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NJW 2009, 3642; Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11

    Umfang der Begründung für eine plötzliche, zur Verhandlungsunfähigkeit führenden

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3; und vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 14.10.2014 - AnwZ (Brfg) 22/14

    Gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls eines Rechtsanwalts

    a) Eine Rechtssache weist dann besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn sie wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten deutlich abhebt (BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 6 und vom 6. September 2011 - AnwZ (Brfg) 5/11, juris Rn. 7 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 21.03.2013 - AnwZ (Brfg) 60/12

    Verleihungsvoraussetzungen für die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NVwZ 2000, 1163, 1164; NVwZ-RR 2008, 1; NJW 2009, 3642; BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3).
  • BGH, 07.06.2011 - AnwZ (Brfg) 10/10

    Infragestellung eines einzelnen tragenden Rechtssatzes oder einer erheblichen

  • BGH, 06.07.2012 - PatAnwZ 1/11

    Verwaltungsrechtliche Patentanwaltssache: Veröffentlichung von Aufsätzen im

  • BGH, 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 22/12

    Zulassung der Berufung in Anwaltszulassungssachen: Zulassungsgrund der

  • BGH, 20.03.2012 - AnwZ (Brfg) 56/11

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

  • BGH, 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 53/11

    Antrag auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • BGH, 19.05.2011 - AnwZ (Brfg) 12/10

    Konsolidierung von Vermögensverhältnissen eines Rechtsanwalts wird nur bei

  • BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12

    Ausschluss der Gefährdung der Rechtspflege oder von Mandanten bei Überlassung der

  • BGH, 08.11.2011 - AnwZ (Brfg) 41/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 24.10.2011 - AnwZ (Brfg) 40/11

    Revision gegen den Entzug der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen

  • BGH, 17.02.2012 - AnwZ (Brfg) 59/11

    Abstellen auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ 11/10
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