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   BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13   

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https://dejure.org/2013,10730
BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13 (https://dejure.org/2013,10730)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13 (https://dejure.org/2013,10730)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2013 - AnwZ (Brfg) 9/13 (https://dejure.org/2013,10730)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO
    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Voraussetzungen einer weiteren Anwaltstätigkeit trotz Vermögensverfalls

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung gegen den Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen einer weiteren Anwaltstätigkeit trotz Vermögensverfalls

  • rewis.io

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Voraussetzungen einer weiteren Anwaltstätigkeit trotz Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; BRAO § 112e S. 2
    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung gegen den Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Robe retten durch eine Festanstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1012
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.06.2011 - AnwZ (Brfg) 12/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13
    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4 und vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10).

    Die Annahme einer solchen Sondersituation setzt jedoch zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine selbständige anwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, diese nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 f.; vom 22. Juni 2011, aaO und vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 43/12, juris Rn. 9).

  • BGH, 11.06.2012 - AnwZ (Brfg) 20/12

    Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs in einer

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13
    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4 und vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10).

    Hierfür trägt der Rechtsanwalt die Feststellungslast (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, BRAK-Mitt. 2010, 129 Rn. 11; vom 11. Juni 2012, aaO und vom 5. September 2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, NJW-RR 2013, 175 Rn. 5).

  • BGH, 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Weitere

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13
    Hierfür trägt der Rechtsanwalt die Feststellungslast (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, BRAK-Mitt. 2010, 129 Rn. 11; vom 11. Juni 2012, aaO und vom 5. September 2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, NJW-RR 2013, 175 Rn. 5).

    Etwaige auf das fortgeschrittene Alter des Rechtsanwalts zurückzuführende Schwierigkeiten, noch eine Anstellung in einer Anwaltssozietät zu finden, sind im Übrigen nicht geeignet, das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO schlüssig in Frage zu stellen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 5. September 2012, aaO Rn. 6).

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13
    Die Annahme einer solchen Sondersituation setzt jedoch zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine selbständige anwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, diese nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 f.; vom 22. Juni 2011, aaO und vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 43/12, juris Rn. 9).
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13
    Hierfür trägt der Rechtsanwalt die Feststellungslast (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, BRAK-Mitt. 2010, 129 Rn. 11; vom 11. Juni 2012, aaO und vom 5. September 2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, NJW-RR 2013, 175 Rn. 5).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13
    Hierbei ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs nach dem ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht der Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, juris Rn. 6 und vom 4. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 31/12, juris Rn. 7).
  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 43/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13
    Die Annahme einer solchen Sondersituation setzt jedoch zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine selbständige anwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, diese nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 f.; vom 22. Juni 2011, aaO und vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 43/12, juris Rn. 9).
  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 47/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13
    Hierbei ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs nach dem ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht der Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, juris Rn. 6 und vom 4. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 31/12, juris Rn. 7).
  • BGH, 04.02.2013 - AnwZ (Brfg) 31/12

    Widerrruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13
    Hierbei ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs nach dem ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht der Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, juris Rn. 6 und vom 4. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 31/12, juris Rn. 7).
  • BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 68/12

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls:

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13
    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4 und vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10).
  • BGH, 21.05.2015 - AnwZ (Brfg) 6/15

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4; vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10; vom 25. April 2013 - AnwZ (Brfg) 9/13, NJW-RR 2013, 1012 Rn. 5; vom 4. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 62/13, juris Rn. 5).

    Hierfür trägt der Rechtsanwalt die Feststellungslast (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, BRAK-Mitt. 2010, 129 Rn. 11; vom 11. Juni 2012, aaO; vom 5. September 2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, NJW-RR 2013, 175 Rn. 5 und vom 25. April 2013, aaO).

    Die Annahme einer solchen Sondersituation setzt zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine selbständige anwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, diese nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 f.; vom 22. Juni 2011, aaO; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 43/12, juris Rn. 9; vom 25. April 2013, aaO und vom 4. Januar 2014, aaO Rn. 6).

  • AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 17/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Prozessfähigkeit eines unter Betreuung

    a) Das kann zwar insbesondere dann der Fall sein, wenn der Rechtsanwalt seine selbständige anwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, diese ausschließlich für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt, und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanteninteressen effektiv verhindern (BGH, Beschluss vom 25.4.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13 - NJW-RR 2013, 1012, juris Rn. 5).

    b) Nicht ausreichend ist dagegen, wenn etwa der Anwalt weiterhin als Einzelanwalt tätig ist, selbst wenn er seit längerem keine Mandantengelder mehr vereinnahmt, weil er kaum entsprechende Mandate erhält, und bei seinen seltenen Mandaten etwaige Schuldner regelmäßig auffordert, Beträge nicht auf sein Konto, sondern direkt auf das Konto des Mandanten zu zahlen (BGH, Beschluss vom 25.4.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13 - NJW-RR 2013, 1012, juris Rn. 7; vgl. auch Beschlüsse vom 5.9.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12 - NJW-RR 2013, 175, juris Rn. 6; vom 22.6.2011 - AnwZ (Brfg) 12/11 - juris Rn. 4; AGH Hamm, Urteil vom 27.4.2012 - 1 AGH 6/12 - juris Rn. 20).

  • AGH Baden-Württemberg, 23.01.2015 - AGH 15/14

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung wegen eines Eintrags im

    Ein Ausnahmefall kann gegeben sein, wenn der Rechtsanwalt seine selbstständige Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, diese ausschließlich für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanteninteressen effektiv verhindern (BGH, Beschluss vom 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13 = NJW-RR 2013, 1012).

    Für die - nur ausnahmsweise mögliche - Verneinung einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden ist, wenn der Anwalt - wie vorliegend der Kläger - weiterhin als Einzelanwalt tätig ist, hingegen nicht ausreichend, dass er seit längerem keine Mandantengelder mehr vereinnahmt, weil er seine Mandanten oder Schuldner auffordert, Beträge nicht auf sein Konto, sondern direkt auf das Konto des Mandanten oder ein Anderkonto zu zahlen (BGH, Beschluss vom 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13 - NJW/RR 2013, 1012, Tz. 7; Beschluss vom 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12 - NJW 2013, 175, Tz. 6).

  • AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 23/13

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

    Ein Ausnahmefall kann gegeben sein, wenn der Rechtsanwalt seine selbständige anwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, diese ausschließlich für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanteninteressen effektiv verhindern (BGH, B. v. 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13 = NJW-RR 2013, 1012).

    Nicht ausreichend für eine Sondersituation ist die Einlassung des Rechtsanwalts, er sei zwar weiter als Einzelanwalt tätig, nehme aber keine Mandantengelder ein, weil er kaum entsprechende Mandate erhalte und bei seinen seltenen Mandaten etwaige Schuldner regelmäßig aufforderte, Beträge nicht auf sein Konto, sondern direkt auf das Konto des Mandanten zu zahlen (BGH, B. v. 25.04.2013- AnwZ (Brfg) 9/13 = NJW-RR 2013, 1012; B. v. 05.09.2012- AnwZ (Brfg) 26/12 = NJW-RR 2013, 175).

  • BGH, 18.09.2017 - AnwZ (Brfg) 33/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung

    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (BGH, Beschluss vom 25. April 2013 - AnwZ (Brfg) 9/13, NJW-RR 2013, 1012 Rn. 5; vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 53/16, NJW 2017, 1181 Rn. 15 f. mwN; vom 31. März 2017 - AnwZ (Brfg) 58/16, juris Rn. 6).
  • AGH Baden-Württemberg, 23.01.2015 - AGH 13/14

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung wegen eines Eintrags im

    a) Ein Ausnahmefall kann zwar vorliegen, wenn der Rechtsanwalt seine selbständige anwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, diese ausschließlich für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt, und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanteninteressen effektiv verhindern (BGH, Beschluss vom 25.4.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13 - NJW-RR 2013, 1012, juris Rn. 5).

    Nicht ausreichend ist dagegen, wenn der Anwalt weiterhin als Einzelanwalt tätig ist, selbst wenn er seit längerem keine Mandantengelder mehr vereinnahmt, weil er kaum entsprechende Mandate erhält (BGH, Beschluss vom 25.4.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13 - NJW-RR 2013, 1012, juris Rn. 7).

  • AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 18/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls eines

    Ein Ausnahmefall kann gegeben sein, wenn der Rechtsanwalt seine selbständige anwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, diese ausschließlich für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanteninteressen effektiv verhindern (BGH, B. v. 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13 = NJW-RR 2013, 1012).

    Nicht ausreichend für eine Sondersituation ist die Einlassung des Rechtsanwalts, er sei zwar weiter als Einzelanwalt tätig, nehme aber keine Mandantengelder ein, weil er kaum entsprechende Mandate erhalte und bei seinen seltenen Mandaten etwaige Schuldner regelmäßig aufforderte, Beträge nicht auf sein Konto, sondern direkt auf das Konto des Mandanten zu zahlen (BGH, B. v. 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13 = NJW-RR 2013, 1012; B. v. 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12 = NJW-RR 2013, 175).

  • AGH Hamburg, 11.07.2022 - AGH I ZU 11/18

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall des

    Das setzt zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine selbständige Tätigkeit vollständig aufgegeben hat und in einer Anwaltssozietät angestellt ist, die durch arbeitsvertragliche Regelungen den Schutz der Interessen der Rechtsuchenden vertraglich und organisatorisch effektiv sicherstellt (BGH, Beschluss v. 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 46/14, Rz. 12 - zitiert nach juris; Beschluss v. 02.10.2014 - AnwZ (Brfg) 30/14, Rz. 7 - juris; NJW-RR 2013, 1012; BeckRS 2012, 21118).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2014 - 4 K 1961/12

    Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs -BGH- ; vgl. nur BGH-Beschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4; vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10, und vom 25. April 2013 - AnwZ (Brfg) 9/13 -, NJW-RR 2013, 1012).
  • AGH Hamburg, 17.11.2022 - AGH I ZU 6/21
    Das setzt zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine selbständige Tätigkeit vollständig aufgegeben hat und in einer Anwaltssozietät angestellt ist, die durch arbeitsvertragliche Regelungen den Schutz der Interessen der Rechtsuchenden vertraglich und organisatorisch effektiv sicherstellt (BGH, Beschluss v. 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 46/14, Rz. 12 - zitiert nach juris; Beschluss v. 02.10.2014 - AnwZ (Brfg) 30/14, Rz. 7 - juris; NJW-RR 2013, 1012; BeckRS 2012, 21118).
  • AGH Hamburg, 22.03.2016 - AGH I ZU 7/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Anordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2023 - 4 B 866/21

    Löschung der Eintragung eines Architekten aus der Architektenliste wegen

  • AGH Baden-Württemberg, 07.10.2016 - AGH 2/16

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • AGH Bayern, 09.02.2015 - BayAGH I - 1/14

    Rechtsanwaltschaft, Vermögensverfall, Ablehnung, Wiederzulassung,

  • AGH Baden-Württemberg, 10.11.2017 - AGH 28/17

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

  • VG Berlin, 16.09.2016 - 4 K 466.15

    Widerruf der Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsmakler wegen

  • AGH Baden-Württemberg, 29.08.2014 - AGH 2/14

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2020 - 4 B 54/20
  • AGH Baden-Württemberg, 05.02.2016 - AGH 22/15 II-SG.1

    Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe des Vermögensverzeichnisses

  • AGH Baden-Württemberg, 05.02.2016 - AGH 22/15

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerruf der Zulassung aufgrund

  • AGH Bayern, 09.02.2015 - BayAGH I - 10/13

    Widerruf einer Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • AGH Bayern, 30.06.2014 - BayAGH I - 1 - 2/14
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