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   BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 15/93   

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https://dejure.org/1993,4923
BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 15/93 (https://dejure.org/1993,4923)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1993 - AnwZ (B) 15/93 (https://dejure.org/1993,4923)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93 (https://dejure.org/1993,4923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vereinbarkeit der Tätigkeit als Versicherungsmakler mit dem Beruf des Rechtsanwaltes - Gefahr einer Interessenskollision durch Ausnutzen von Informationen aus der rechtsberatenden Tätigkeit für den Maklerberuf - Gefährdung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit des Zweitberufs VM mit der Anwaltstätigkeit, Interessenkollision

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 15/93
    Diesen Beschluß des Senats hob die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts auf die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers durch Beschluß vom 18. Januar 1993 - 1 BvR 525/92 - unter Bezugnahme auf die Entscheidung BVerfGE 87, 287 auf und verwies die Sache an den Bundesgerichtshof zurück.

    Das bedeutet vor allem, daß der in der bisherigen Rechtsprechung des Senats entwickelte Grundsatz der generellen Unvereinbarkeit einer anwaltlichen und einer gewerblichen Tätigkeit außer acht zu lassen ist (BVerfGE 87, 287, 329).

  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 57/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 15/93
    Die sofortige Beschwerde wies der Senat durch Beschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 57/91 - zurück.
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 3/91

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Ausübung einer

    Auszug aus BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 15/93
    Der Senat stimmt mit dem Ehrengerichtshof darin überein, daß der Hinweis des Antragstellers nicht genügt, er habe das Familienunternehmen - das er im wesentlichen selbst aufgebaut hat - im Wege der Erbfolge übernommen und dürfe deshalb nicht vor die Wahl gestellt werden, sich entweder gegen den jahrelang ausgeübten Anwaltsberuf "oder gegen die familiären Pflichten und Interessen" zu entscheiden (vgl. auch Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 3/91).
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