Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05 (5)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6515
BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05 (5) (https://dejure.org/2007,6515)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05 (5) (https://dejure.org/2007,6515)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05 (5) (https://dejure.org/2007,6515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen möglicher Unfähigkeit zur Ausübung des Berufes; Anforderungen an den Widerrufsgrund für den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ; Voraussetzungen für eine sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des ...

  • Judicialis

    BRAO § 7 Nr. 7; ; BRAO § ... 8; ; BRAO § 8a; ; BRAO § 8a Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; BRAO § 15 a. F.; ; BRAO § 16 Abs. 3a; ; BRAO § 16 Abs. 3a Satz 1; ; BRAO § 16 Abs. 3a Satz 2; ; BRAO §§ 37 ff.; ; BRAO § 42 Abs. 1; ; BRAO § 42 Abs. 4 Satz 2; ; BGB § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; StGB § 20

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung - Widerruf wegen gesundheitlicher Berufsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtvorlage eines fachärztlichen Gutachtens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.04.2001 - AnwZ (B) 32/00

    Schwäche der geistigen Kräfte; Vorlage eines Gutachtens über den

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Dies gilt auch im Falle der vom Antragsteller erhobenen Besetzungsrüge (BGHZ 77, 327, 329; Senatsbeschluss vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, insoweit nicht abgedruckt in NJW-RR 2001, 1426, unter III) und ebenso hinsichtlich der weiteren Rüge des Antragstellers, ihm sei im vorinstanzlichen Verfahren Akteneinsicht versagt und dadurch die Terminsvorbereitung unmöglich gemacht worden.

    Danach setzt der Widerrufsgrund - ebenso wie der Versagungsgrund nach § 7 Nr. 7 BRAO - nach wie vor nicht voraus, dass der Rechtsanwalt geisteskrank oder geistesschwach im Sinne des früheren § 6 Abs. 1 Nr. 1 BGB, körperlich, geistig oder seelisch behindert im Sinne des § 1896 Abs. 1 BGB oder schuldunfähig im Sinne des § 20 StGB ist; entscheidend ist vielmehr, ob die körperlichen oder geistigen Mängel solcher Art und so erheblich sind, dass der Rechtsanwalt deswegen zur ordnungsgemäßen Berufsausübung - also insbesondere zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden - dauernd außerstande ist (st.Rspr.; Senatsbeschluss vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 21/00, BRAK-Mitt. 2001, 231, unter II 2 a; Senatsbeschluss vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426, unter II 2).

    Das Verhalten des Antragstellers in gerichtlichen Verfahren sowie seine Äußerungen über Richter, Staatsanwälte und die Justiz insgesamt ließen ernsthaft daran zweifeln, dass der Antragsteller sich noch in einer geistigen Verfassung befindet, in der er die für einen Rechtsanwalt unabdingbare Fähigkeit zu sachlicher Prüfung und Stellungnahme besitzt (vgl. Senatsbeschluss vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426, unter II 3 a).

    c) Ist danach kraft Gesetzes zu vermuten, dass der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß wahrzunehmen, so ist damit zugleich eine Gefährdung der Rechtspflege bei einem Verbleiben des Antragstellers in der Rechtsanwaltschaft indiziert (BGH, Senatsbeschluss vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, unter III; Senatsbeschluss vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, aaO, unter II 3 b).

    Der im Beschwerdeverfahren gestellte Antrag auf Zuerkennung von Schadensersatz ist unzulässig; im Zulassungsverfahren ist kein Raum für die Entscheidung über Schadensersatzansprüche (vgl. Senatsbeschluss vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00 - insoweit nicht abgedruckt in NJW-RR 2001, 1426, unter II).

  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Die aufschiebende Wirkung soll die Schaffung irreparabler Tatsachen verhindern, die sich aus der sofortigen Vollziehung der behördlichen Maßnahme ergeben können; dadurch soll die Möglichkeit offengehalten werden, dass dem Rechtsschutzsuchenden durch die beantragte Aufhebung des beanstandeten Bescheids wirksamer Rechtsschutz zuteil wird (vgl. BVerfGE 51, 268, 284; BVerfGE 80, 244, 252; BVerwG, NJW 1993, 1610, 1611).

    Es besteht dann auch keine Rechtfertigung für den Eintritt der aufschiebenden Wirkung des gleichwohl eingelegten Rechtsmittels (vgl. BVerwGE 20, 240, 243; BVerwG, NJW 1993, 1610, 1611).

  • BGH, 04.03.2005 - AnwZ (B) 53/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Akteneinsicht für

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen diesen Beschluss wurde vom erkennenden Senat mit Beschluss vom 4. März 2005 (AnwZ (B) 53/03) als unzulässig verworfen.

    Zu der in § 42 Abs. 4 Satz 2 BRAO angeordneten aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde kommt es jedenfalls dann nicht, wenn das Rechtsmittel - wie im Falle der damaligen sofortigen Beschwerde des Antragstellers (Senatsbeschluss vom 4. März 2005 - AnwZ (B) 53/03) - nach § 42 Abs. 1 BRAO nicht statthaft ist.

  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 4/97

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen "Schwäche der geistigen

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05
    c) Ist danach kraft Gesetzes zu vermuten, dass der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß wahrzunehmen, so ist damit zugleich eine Gefährdung der Rechtspflege bei einem Verbleiben des Antragstellers in der Rechtsanwaltschaft indiziert (BGH, Senatsbeschluss vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, unter III; Senatsbeschluss vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, aaO, unter II 3 b).
  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 17/98

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Geistesschwäche

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Der festgesetzte Gegenstandswert entspricht dem vom Senat in Fällen des Zulassungswiderrufs üblicherweise festgesetzten Wert (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2000 - AnwZ (B) 17/98).
  • Drs-Bund, 12.11.2001 - BT-Drs 14/7420
    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Denn eine Änderung des sachlichen Regelungsgehalts der Vorschrift wurde mit der Neufassung nach der Begründung des Gesetzentwurfs nicht bezweckt (BT-Drucks. 14/7420 S. 34; Feuerich/Weyland, aaO).
  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 3/80

    Anfechtung von Vorstandswahlen einer Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Dies gilt auch im Falle der vom Antragsteller erhobenen Besetzungsrüge (BGHZ 77, 327, 329; Senatsbeschluss vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, insoweit nicht abgedruckt in NJW-RR 2001, 1426, unter III) und ebenso hinsichtlich der weiteren Rüge des Antragstellers, ihm sei im vorinstanzlichen Verfahren Akteneinsicht versagt und dadurch die Terminsvorbereitung unmöglich gemacht worden.
  • BGH, 14.09.1998 - AnwZ (B) 81/97

    Entscheidung über die Erinnerung gegen die Ansatz von Kosten durch den BGH

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Diese Vorschriften sind entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht verfassungswidrig (Senatsbeschluss vom 4. Mai 1998 - AnwZ (B) 81/97, BRAK-Mitt. 1999, 39, unter III 3a).
  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 21/00

    Schwäche der geistigen Kräfte bei querulatorischem Verhalten in eigenen

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Danach setzt der Widerrufsgrund - ebenso wie der Versagungsgrund nach § 7 Nr. 7 BRAO - nach wie vor nicht voraus, dass der Rechtsanwalt geisteskrank oder geistesschwach im Sinne des früheren § 6 Abs. 1 Nr. 1 BGB, körperlich, geistig oder seelisch behindert im Sinne des § 1896 Abs. 1 BGB oder schuldunfähig im Sinne des § 20 StGB ist; entscheidend ist vielmehr, ob die körperlichen oder geistigen Mängel solcher Art und so erheblich sind, dass der Rechtsanwalt deswegen zur ordnungsgemäßen Berufsausübung - also insbesondere zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden - dauernd außerstande ist (st.Rspr.; Senatsbeschluss vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 21/00, BRAK-Mitt. 2001, 231, unter II 2 a; Senatsbeschluss vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426, unter II 2).
  • BGH, 19.12.2002 - V ZB 61/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sind unanfechtbar; dies gilt auch in Richterablehnungsverfahren, in denen das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - V ZB 61/02, NJW-RR 2003, 644) und damit auch für solche Entscheidungen des beim Oberlandesgericht angesiedelten Anwaltsgerichtshofs (st. Rspr.; Senatsbeschluss vom 31. März 2006 - AnwZ (B) 119/05, BRAK-Mitt. 2006, 174 m.w.Nachw.).
  • BGH, 31.03.2006 - AnwZ (B) 119/05

    Unzulässigkeit gegen die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

  • BVerwG, 05.02.1965 - VII C 154.64

    Bedeutung des Bescheides über die Einberufung zum Wehrdienst - Aufschiebende

  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 74/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen:

    Entscheidend ist vielmehr, ob bei ihm gesundheitliche Gründe vorliegen, die ihm nach ihrer Art und ihrem Gewicht die ordnungsmäßige Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts, insbesondere die sachgemäße und sorgfältige Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden, dauernd unmöglich machen (Senat, Beschlüsse vom 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 15/95, BRAK-Mitt. 1996, 74, 75; vom 14. Februar 2000 - AnwZ (B) 17/98, juris; vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 21/00, BRAK-Mitt. 2001, 231 [Ls], juris; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, BRAK-Mitt. 2008, 75 [Ls.], Vollabdruck bei juris; Hagen, Festschrift für Pfeiffer S. 930; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/ Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 7 BRAO Rn. 52).

    (1) Abwegige persönliche Meinungen eines Rechtsanwalts und diffamierende Äußerungen über Richter, Staatsanwälte und die Justiz insgesamt rechtfertigen zwar noch nicht die Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand des Rechtsanwalts (Senat, Beschlüsse vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, BRAK-Mitt. 2008, 75 [Ls], juris Rn. 15 und vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, juris Rn. 11).

    Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f.; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, BRAK-Mitt. 2008, 75 [Ls], juris Rn. 19; vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, juris Rn. 16).

  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 19/19

    Anfechtung der Wahl zum Vorstand in der Kammerversammlung wegen unzulässiger

    Das gilt auch für die Rüge, das Gericht in erster Instanz sei nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 1980 - AnwZ (B) 3/80, BGHZ 77, 327, 329; Beschluss vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, juris Rn. 7; Beschluss vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 20. August 1965 - IV C 119/65, NJW 1965, 2317; Beschluss vom 19. Juli 2010 - 2 B 127/09, juris Rn. 5 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juni 2017 - DL 13 S 214/17, juris Rn. 30).
  • BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund fehlender Vorlage eines

    (1) Abwegige persönliche Meinungen eines Rechtsanwalts und diffamierende Äußerungen über Richter, Staatsanwälte und die Justiz insgesamt rechtfertigen zwar noch nicht die Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand des Rechtsanwalts (Senat, Beschluss vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 15).

    Dann wären die Interessen der einzelnen Rechtsuchenden und das Gemeinwohlinteresse an einer geordneten Rechtspflege insgesamt beeinträchtigt (Senatsbeschluss vom 26. November 2007, aaO).

    Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201 unter III, vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f. und vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 19).

  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 12/10

    Antrag auf Zulassung als Nebenintervenient und Prozesskostenhilfegesuch i.R.e.

    Mit Beschluss vom 26. November 2007 (AnwZ (B) 102/05) wies der Senat dieses Rechtsmittel zurück.

    Denn selbst bei eröffnetem Zugang zum Anwaltsgerichtshof hätte dieser dem Begehren des Antragstellers im Hinblick auf die Rechtskraft der Entscheidung des Senats vom 26. November 2007 (AnwZ (B) 102/05), die den Widerruf der Anwaltszulassung aus gesundheitlichen Gründen (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO) bestätigt hat, nicht entsprechen können.

  • BGH, 17.08.2015 - AnwZ (Brfg) 50/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen:

    Dies ist der Fall, wenn Umstände vorliegen, die darauf hindeuten, dass der Betroffene von seinen Vorstellungen in krankhafter Weise derart beherrscht sein könnte, dass dies sich zugleich und in schwerwiegender Weise auf seine Fähigkeit auswirkt, die Belange seiner Mandanten noch sachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt wahrzunehmen (Senat, Beschlüsse vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, BRAK-Mitt. 2008, 75 Rn. 15; vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 81/08, NJW-RR 2009, 1578, 1579 und vom 28. März 2013 - AnwZ (Brfg) 70/12, juris Rn. 8; vgl. ferner Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl., § 15 Rn. 5; eingehend Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 15 BRAO Rn. 6 ff.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.06.2011 - 1 AGH 7/11

    Zulässigkeit der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung gegenüber einem

    Danach setzt der Widerrufsgrund nicht voraus, dass der Rechtsanwalt geisteskrank oder geistesschwach oder schuldunfähig im Sinne von § 20 StGB ist (BGH Beschluß 26.11.07 - AnwZ (B) 102/05).

    Etwas anderes gilt allerdings, wenn ein derartiges Verhalten des Rechtsanwalts ernsthaft darauf hindeutet, er könne von seinen Vorstellungen in krankhafter Weise derart beherrscht sein, dass sich dies zugleich und in schwerwiegender Weise auf seine Fähigkeit auswirke, die Belange seiner Mandanten noch sachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt wahrzunehmen (BGH Beschluß 26.11.07 - AnwZ (B) 102/05).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 1 AGH 12/09

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens über den

    Danach setzt der Widerrufsgrund nicht voraus, dass der Rechtsanwalt geisteskrank oder geistesschwach oder schuldunfähig im Sinne von § 20 StGB ist (BGH Beschluß 26.11.07-AnwZ(B) 102/05).

    Etwas anderes gilt allerdings, wenn ein derartiges Verhalten des Rechtsanwalts ernsthaft darauf hindeutet, er könne von seinen Vorstellungen in krankhafter Weise derart beherrscht sein, dass sich dies zugleich und in schwerwiegenderweise auf seine Fähigkeit auswirke, die Belange seiner Mandanten noch sachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt wahrzunehmen (BGH Beschluß 26.11.07 - AnwZ (B) 102/05).

  • BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 5/08

    Nichtigkeit des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Der in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat gestellte weitere Hilfsantrag auf Zuerkennung von Schadensersatz ist unzulässig; im Zulassungsverfahren ist kein Raum für die Entscheidung über Schadensersatzansprüche (vgl. Senatsbeschluss vom 26. November 2006 - AnwZ (B) 102/05, [...], Tz. 20, m.w.N.).
  • AGH Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2013 - AGH 9/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen:

    Nach ständiger Rechtsprechung ist dies insbesondere dann der Fall, wenn der Rechtsanwalt zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden außerstande ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2007- AnwZ (B) 102/05 m. w. N.).
  • BGH, 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen

    aa) Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201 unter III; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f.; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 19 und vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, juris Rn. 16).
  • OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 C 181/15

    Wirksamkeit einer den Tatbestand der Berufsunfähigkeit umschreibenden Änderung

  • BGH, 25.02.2022 - AnwZ (Brfg) 16/21

    Anordnung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand gegenüber

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 1 AGH 7/23
  • LG Düsseldorf, 27.05.2008 - 4a O 14/05

    Levitationsanlage

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3243
BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/05 (https://dejure.org/2006,3243)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/05 (https://dejure.org/2006,3243)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2006 - AnwZ (B) 102/05 (https://dejure.org/2006,3243)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3243) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Notwendige Beiladung und Nebenintervention im Verfahren über den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Beteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung

  • Judicialis

    BRAO §§ 37 ff.

  • BRAK-Mitteilungen

    Beteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen

  • rechtsportal.de

    BRAO §§ 37 ff.
    Zulässigkeit der Beteiligung Dritter am anwaltsgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Beteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 171, 69
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.10.2006 - AnwZ (B) 87/05
    Auszug aus BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/05
    Die Beteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist, wie der Senat bereits entschieden hat, nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 65 VwGO zu beurteilen (Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2006 - AnwZ 1/06 und AnwZ 2/06; Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2006 - AnwZ(B) 87/05).

    b) In Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung hat der Senat über die Beteiligung Dritter bereits mehrfach nach Maßgabe der Voraussetzungen für die Beiladung nach § 65 VwGO analog entschieden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2006 und 13. Oktober 2006, aaO).

  • BGH, 28.07.2006 - AnwZ 2/06
    Auszug aus BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/05
    Die Beteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist, wie der Senat bereits entschieden hat, nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 65 VwGO zu beurteilen (Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2006 - AnwZ 1/06 und AnwZ 2/06; Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2006 - AnwZ(B) 87/05).
  • BGH, 13.05.1982 - V BLw 22/80

    Nachträgliche Genehmigung eines Grundstückskaufs nach dem GrdStVG

    Auszug aus BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/05
    Bei Lücken in der Ausgestaltung des Verfahrens im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommt - je nach dem in Rede stehenden Verfahren unterschiedlich - eine entsprechende Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung oder von verwaltungsprozessualen Grundsätzen in Frage (BGHZ 84, 70, 73; vgl. zu besonderen Einzelfragen BGHZ 38, 110; BGHZ 70, 345).
  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 6/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer sofortigen Beschwerde vor dem BGH gegen

    Auszug aus BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/05
    Dies gilt auch dann, wenn das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - V ZB 61/02, NJW-RR 2003, 644) und damit auch für solche Entscheidungen des beim Oberlandesgericht angesiedelten Anwaltsgerichtshofs (vgl. zur Zurückweisung eines Befangenheitsantrags: Senatsbeschluss vom 29. Januar 1996 - AnwZ(B) 6/97, BRAK-Mitt. 1997, 203; Senatsbeschluss vom 31. März 2006 - AnwZ(B) 119/05, BRAK-Mitt. 2006, 174).
  • BGH, 28.07.2006 - AnwZ 1/06
    Auszug aus BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/05
    Die Beteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist, wie der Senat bereits entschieden hat, nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 65 VwGO zu beurteilen (Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2006 - AnwZ 1/06 und AnwZ 2/06; Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2006 - AnwZ(B) 87/05).
  • BGH, 10.01.2006 - VIII ZB 82/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention im Mahnverfahren; Umfang der

    Auszug aus BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/05
    Über die Zulässigkeit einer Nebenintervention ist auf Antrag einer Hauptpartei im Verfahren nach § 71 ZPO - durch Zwischenurteil nach mündlicher Verhandlung - zu entscheiden (BGHZ 165, 358, 362); ein solches Zwischenverfahren hätte eine Schwerfälligkeit des Verfahrens in Zulassungssachen zur Folge, die bei der Beiladung nach § 65 VwGO, über die schon im vorbereitenden Verfahren entschieden werden kann (§ 87a VwGO, vgl. Bier in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 65 Rdn. 32), vermieden wird.
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/05
    Über die unzulässigen Rechtsmittel kann der Senat ohne vorherige mündliche Verhandlung entscheiden (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 16.01.1978 - PatAnwZ 3/76

    Rechtskontrolle bei Standesrichtlinien

    Auszug aus BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/05
    Bei Lücken in der Ausgestaltung des Verfahrens im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommt - je nach dem in Rede stehenden Verfahren unterschiedlich - eine entsprechende Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung oder von verwaltungsprozessualen Grundsätzen in Frage (BGHZ 84, 70, 73; vgl. zu besonderen Einzelfragen BGHZ 38, 110; BGHZ 70, 345).
  • BGH, 31.03.2006 - AnwZ (B) 119/05

    Unzulässigkeit gegen die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/05
    Dies gilt auch dann, wenn das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - V ZB 61/02, NJW-RR 2003, 644) und damit auch für solche Entscheidungen des beim Oberlandesgericht angesiedelten Anwaltsgerichtshofs (vgl. zur Zurückweisung eines Befangenheitsantrags: Senatsbeschluss vom 29. Januar 1996 - AnwZ(B) 6/97, BRAK-Mitt. 1997, 203; Senatsbeschluss vom 31. März 2006 - AnwZ(B) 119/05, BRAK-Mitt. 2006, 174).
  • BGH, 19.12.2002 - V ZB 61/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/05
    Dies gilt auch dann, wenn das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - V ZB 61/02, NJW-RR 2003, 644) und damit auch für solche Entscheidungen des beim Oberlandesgericht angesiedelten Anwaltsgerichtshofs (vgl. zur Zurückweisung eines Befangenheitsantrags: Senatsbeschluss vom 29. Januar 1996 - AnwZ(B) 6/97, BRAK-Mitt. 1997, 203; Senatsbeschluss vom 31. März 2006 - AnwZ(B) 119/05, BRAK-Mitt. 2006, 174).
  • BGH, 18.10.1962 - V BLw 20/62

    Streithilfe in der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 02.04.1974 - 1 BvR 92/70

    Verfassungsmäßigkeit der Forderung nach Prozessfähigkeit des

  • BGH, 28.04.2008 - AnwZ (B) 17/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer Beiladung durch

    Der Senat hat dies für das Zulassungsverfahren (BGHZ 171, 69, 71; Beschl. v. 13. Oktober 2006, AnwZ (B) 87/05, unveröff.) und für die Wahl zum Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof entschieden (Beschl. v. 28. Juli 2006, AnwZ 1/06 und AnwZ 2/06, beide unveröff.).

    Gegen die Ablehnung einer Beiladung durch den Anwaltsgerichtshof ist aber die sofortige Beschwerde nicht statthaft (Senat, Beschl. v. 27. November 2006, AnwZ (B) 102/05, RdL 2008, 44, insoweit in BGHZ 171, 69 nicht abgedruckt).

  • BGH, 28.04.2008 - AnwZ (B) 18/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer Beiladung durch

    Der Senat hat dies für das Zulassungsverfahren (BGHZ 171, 69, 71; Beschl. v. 13. Oktober 2006, AnwZ (B) 87/05, unveröff.) und für die Wahl zum Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof entschieden (Beschl. v. 28. Juli 2006, AnwZ 1/06 und AnwZ 2/06, beide unveröff.).

    Gegen die Ablehnung einer Beiladung durch den Anwaltsgerichtshof ist aber die sofortige Beschwerde nicht statthaft (Senat, Beschl. v. 27. November 2006, AnwZ (B) 102/05, RdL 2008, 44, insoweit in BGHZ 171, 69 nicht abgedruckt).

  • BGH, 03.07.2007 - AnwZ (B) 102/05

    Voraussetzungen der Beiladung im anwaltsgerichtlichen Verfahren betreffend den

    AnwZ(B) 102/05 .

    Die Beteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist, wie der Senat bereits entschieden hat, nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 65 VwGO zu beurteilen (Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2006 - AnwZ 1/06 und AnwZ 2/06; Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2006 - AnwZ(B) 87/05; Senatsbeschluss vom 27. November 2006 - AnwZ(B) 102/05, juris); die Vorschriften der Nebenintervention gemäß §§ 66 ff. ZPO sind hier nicht anwendbar (Senatsbeschluss vom 27. November 2006, aaO).

  • BGH, 28.04.2008 - AnwZ (B) 16/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer Beiladung durch

    Der Senat hat dies für das Zulassungsverfahren (BGHZ 171, 69, 71; Beschl. v. 13. Oktober 2006, AnwZ (B) 87/05, unveröff.) und für die Wahl zum Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof entschieden (Beschl. v. 28. Juli 2006, AnwZ 1/06 und AnwZ 2/06, beide unveröff.).

    Gegen die Ablehnung einer Beiladung durch den Anwaltsgerichtshof ist aber die sofortige Beschwerde nicht statthaft (Senat, Beschl. v. 27. November 2006, AnwZ (B) 102/05, RdL 2008, 44, insoweit in BGHZ 171, 69 nicht abgedruckt).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05 (6)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10344
BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05 (6) (https://dejure.org/2008,10344)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05 (6) (https://dejure.org/2008,10344)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05 (6) (https://dejure.org/2008,10344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05
    Bei der Ablehnung eines oder mehrerer Richter müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegen; der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (st.Rspr.; vgl. Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; BVerwG, NJW 1997, 3327).

    Ein in dieser Weise begründeter Befangenheitsantrag ist, wie der Senat im vorliegenden Verfahren bereits in seinem Beschluss vom 25. Juni 2007 (AnwZ (B) 102/05, juris) entschieden hat, offensichtlich missbräuchlich; an der Entscheidung über ein solches Ablehnungsgesuch können auch die abgelehnten Richter selbst mitwirken (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2007, aaO; BGH, Beschluss vom 7. November 1973, aaO; BVerwGE 50, 36, 37).

  • BGH, 04.03.2005 - AnwZ (B) 53/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Akteneinsicht für

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05
    Es kann insbesondere dahingestellt bleiben, ob der Antragsteller beim Anwaltsgerichtshof einen Antrag auf Wiederaufnahme des beim Anwaltsgerichtshof geführten, rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens 1 ZU 65/02 (dazu Senatsbeschluss vom 4. März 2005 - AnwZ (B) 53/03) gestellt hat.
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05
    Ein in dieser Weise begründeter Befangenheitsantrag ist, wie der Senat im vorliegenden Verfahren bereits in seinem Beschluss vom 25. Juni 2007 (AnwZ (B) 102/05, juris) entschieden hat, offensichtlich missbräuchlich; an der Entscheidung über ein solches Ablehnungsgesuch können auch die abgelehnten Richter selbst mitwirken (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2007, aaO; BGH, Beschluss vom 7. November 1973, aaO; BVerwGE 50, 36, 37).
  • BGH, 29.03.2005 - AnwZ (B) 72/02

    Berichtigung des Tatbestandes eines im Revisionsverfahren ergangenen Beschlusses

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05
    Der Tatbestandsberichtigungsantrag ist - ungeachtet seiner Zulässigkeit im Übrigen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 29. März 2005 - AnwZ (B) 72/02 - und vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 91/05, jeweils www.bundesgerichtshof.de) - jedenfalls unbegründet, weil der Senatsbeschluss keine unrichtige Wiedergabe des Sachverhalts enthält.
  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05
    Bei der Ablehnung eines oder mehrerer Richter müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegen; der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (st.Rspr.; vgl. Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; BVerwG, NJW 1997, 3327).
  • BGH, 18.10.2006 - AnwZ (B) 91/05

    Voraussetzungen der Tatbestandsberichtigung im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05
    Der Tatbestandsberichtigungsantrag ist - ungeachtet seiner Zulässigkeit im Übrigen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 29. März 2005 - AnwZ (B) 72/02 - und vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 91/05, jeweils www.bundesgerichtshof.de) - jedenfalls unbegründet, weil der Senatsbeschluss keine unrichtige Wiedergabe des Sachverhalts enthält.
  • BGH, 12.01.2023 - III ZR 155/22

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Ablehnungsgesuchs

    Es richtet sich unterschiedslos gegen alle an der Entscheidung beteiligten Richter, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten, aus persönlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache oder sonstigen ernsthaften Umständen hergeleitet wird oder sonst erkennbar ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 - III ZR 100/19, juris Rn. 3; vom 26. November 2015 - III ZB 37/15, juris Rn. 3; vom 23. April 2015 - III ZA 11/15, juris Rn. 3 sowie vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 und vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 7419 Rn. 4; jew. mwN).

    Da das Ablehnungsgesuch unzulässig ist, kann der Senat hierüber in einer Besetzung auch mit den abgelehnten Richtern entscheiden (Senat, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 aaO Rn. 4; vom 26. November 2015 aaO Rn. 4 und vom 23. April 2015 aaO Rn. 4; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 aaO).

  • BGH, 30.07.2020 - III ZR 100/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Vorliegen konkreter in

    Es richtet sich unterschiedslos gegen alle an der Entscheidung beteiligten Richter, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten, aus persönlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache oder sonstigen ernsthaften Umständen hergeleitet wird oder sonst erkennbar ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2015 - III ZB 37/15, juris Rn. 3; vom 23. April 2015 - III ZA 11/15, juris Rn. 3 sowie vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 und vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 7419 Rn. 4; jew. mwN).

    Da das Ablehnungsgesuch unzulässig ist, kann der Senat hierüber in einer Besetzung auch mit den abgelehnten Richtern entscheiden (Senat, Beschlüsse vom 26. November 2015 aaO Rn. 4 und vom 23. April 2015 aaO Rn. 4; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 aaO).

  • BGH, 17.08.2011 - AnwZ (B) 12/10

    Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit aufgrund abweichender Entscheidung des

    Der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 4; vom 22. November 2010 - AnwZ (B) 12/20 aaO; jeweils m. w. N.).

    Die Entscheidung über das unzulässige Ablehnungsgesuch konnte der Senat in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung treffen, da hieran auch abgelehnte Richter mitwirken können (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06, aaO Rn. 16; vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, aaO Rn. 4; vom 22. November 2010 - AnwZ (B) 12/10, aaO Rn. 9).

  • BGH, 23.04.2015 - III ZA 11/15

    Substantiierte Darlegung der Gründe für die Besorgnis der Befangenheit eines

    Es richtet sich unterschiedslos gegen sämtliche an dem Senatsbeschluss vom 26. März 2015 beteiligten Richter, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN) oder aus persönlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache hergeleitet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).

    Da das Ablehnungsgesuch unzulässig ist, kann der Senat hierüber in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern entscheiden (Senatsbeschluss aaO; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 aaO).

  • BGH, 07.05.2015 - III ZA 16/15

    Anforderungen an die richterlichen Unterschriften bei einem Beschluss im Rahmen

    Sie richten sich unterschiedslos gegen sämtliche an dem Senatsbeschluss vom 16. April 2015 beteiligten Richter, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN) oder aus persönlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache hergeleitet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).

    Da die Ablehnungsgesuche unzulässig sind, kann der Senat hierüber in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern entscheiden (Senatsbeschluss aaO; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 aaO).

  • BGH, 16.04.2015 - III ZA 6/15

    Nachweis der Bersorgnis der Befangenheit eines Richters

    Es richtet sich unterschiedslos gegen sämtliche an dem Senatsbeschluss vom 26. März 2015 beteiligten Richter, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN) oder aus persönlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache hergeleitet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).

    Da das Ablehnungsgesuch unzulässig ist, kann der Senat hierüber in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern entscheiden (Senatsbeschluss aaO; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 aaO).

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 16/14

    Nichterreichen der in Verfahren über Entschädigungsklagen nach § 198 GVG

    Bei der Ablehnung eines oder mehrerer Richter müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegen; der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).

    Da die Ablehnungsgesuche unzulässig sind, kann der Senat hierüber in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern entscheiden (Senatsbeschluss aaO; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 aaO).

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 10/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Bei der Ablehnung eines oder mehrerer Richter müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegen; der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR(Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).

    Da das Ablehnungsgesuch unzulässig ist, kann der Senat hierüber in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern entscheiden (Senatsbeschluss aaO; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 aaO).

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 9/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Bei der Ablehnung eines oder mehrerer Richter müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegen; der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR(Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).

    Da das Ablehnungsgesuch unzulässig ist, kann der Senat hierüber in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern entscheiden (Senatsbeschluss aaO; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 aaO).

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 4/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Bei der Ablehnung eines oder mehrerer Richter müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegen; der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR(Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).

    Da das Ablehnungsgesuch unzulässig ist, kann der Senat hierüber in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern entscheiden (Senatsbeschluss aaO; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 aaO).

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 5/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 2/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 7/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 16.04.2015 - III ZA 12/15

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 8/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 23.09.2015 - III ZR 323/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der

  • BGH, 26.08.2014 - III ZR (Ü) 1/14

    Auf den "BGH" bezogener Befangenheitsantrag unzulässig

  • BGH, 04.05.2011 - AnwZ (B) 12/10

    Ablehnungsgesuch der Richter i.R.e. Verfahrens um die Aufhebung des Widerrufs der

  • BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09

    Prozessuale Auswirkungen der fehlenden Beiziehung von Akten über Strafverfahren

  • BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 95/09

    Erfolgsaussichten einer Gegenvorstellung gegen den Widerruf der Zulassung zur

  • BGH, 26.11.2015 - III ZB 37/15

    Rechtfertigung der Befangenheit des einzelnen Richters im Rahmen eines

  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 10 WF 25/09

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch das

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2007 - AnwZ (B) 102/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7001
BGH, 25.04.2007 - AnwZ (B) 102/05 (https://dejure.org/2007,7001)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2007 - AnwZ (B) 102/05 (https://dejure.org/2007,7001)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2007 - AnwZ (B) 102/05 (https://dejure.org/2007,7001)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Anhörungsrüge bei unanfechtbaren Entscheidungen über Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit; Anhörungsrüge gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung

  • BRAK-Mitteilungen

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung nach unanfechtbarer Entscheidung über Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 321a
    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Entscheidungen über Ablehnungsgesuche; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs im Wege der Gegenvorstellung

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3786
  • FamRZ 2008, 144
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Für den von der Rechtsprechung entwickelten, vom Bundesgerichtshof später auf eine entsprechende Anwendung von § 321 a ZPO gestützten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGHZ 150, 133) ist neben der Anhörungsrüge kein Raum mehr (vgl. auch BGH, Beschl. v. 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05, NStZ 2007, 236 zu § 356 a StPO).
  • BGH, 16.05.2006 - 4 StR 110/05

    Rechtliches Gehör; unzulässige Gegenvorstellung; vorrangige Anhörungsrüge nach §

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Für den von der Rechtsprechung entwickelten, vom Bundesgerichtshof später auf eine entsprechende Anwendung von § 321 a ZPO gestützten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGHZ 150, 133) ist neben der Anhörungsrüge kein Raum mehr (vgl. auch BGH, Beschl. v. 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05, NStZ 2007, 236 zu § 356 a StPO).
  • BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06

    Anhörungsrüge gegen eine Zwischenentscheidung

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Damit sind auch unanfechtbare Entscheidungen über Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit einer Anhörungsrüge nicht zugänglich (BAG, Beschl. v. 14. Februar 2007 - 5 AZA 15/06 (B) nicht veröffentlicht m. w. N.).
  • BGH, 02.03.2005 - AnwZ (B) 53/03

    Selbstablehnung eines Rechtsanwalts in einem anwaltsgerichtlichen Berufsverfahren

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Zwar hat der Senat in den vorausgegangenen Verfahren AnwZ (B) 53/03 und AnwZ (B) 79/03 mit Beschluss vom 2. März 2005 dessen Selbstablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit für begründet erklärt.
  • BGH, 02.03.2005 - AnwZ (B) 79/03

    Möglichkeit des Richters zur Enthaltung der Ausübung seines Amtes wegen

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Zwar hat der Senat in den vorausgegangenen Verfahren AnwZ (B) 53/03 und AnwZ (B) 79/03 mit Beschluss vom 2. März 2005 dessen Selbstablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit für begründet erklärt.
  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über

    Die insoweit abweichende frühere fachgerichtliche Rechtsprechung ist überholt (BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - AnwZ (B) 102/05 -, NJW 2007, S. 3786 f.; BAG, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 AZA 15/06 (B) -, NJW 2007, S. 1379 f.; so auch: Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 46 Rn. 14a).
  • BGH, 02.08.2011 - AnwZ (B) 12/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen

    Im ersten Fall wären sie bereits unzulässig, weil für diesen von der Rechtsprechung entwickelten außerordentlichen Rechtsbehelf im Anwendungsbereich der gesetzlich geregelten Anhörungsrüge nach § 29a FGG a. F., § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a. F., § 215 Abs. 3 BRAO kein Raum ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - AnwZ (B) 102/05, NJW 2007, 3786 Rn. 3 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 12 U 91/08

    Rechtsstellung des Bieters in Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts;

    Für die von dem Verfahrensbevollmächtigten hilfsweise erhobene Gegenvorstellung ist neben der Rüge nach § 69a GKG kein Raum, soweit die Gegenvorstellung - wie im Streitfall - mit einer Verletzung des rechtlichen Gehörs begründet wird (vgl. BGH NJW 2007, 3786).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 102/05 (4)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15027
BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 102/05 (4) (https://dejure.org/2007,15027)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2007 - AnwZ (B) 102/05 (4) (https://dejure.org/2007,15027)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 102/05 (4) (https://dejure.org/2007,15027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Beteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO); Voraussetzungen für eine Beiladung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer entscheidungserheblichen Verletzung rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    BRAO § 8a Abs. 1 Satz 1; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; BRAO § 15; ; VwGO § 65; ; VwGO § 65 Abs. 1; ; ZPO §§ 66 ff.

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge betreffend die Zurückweisung einer Nebenintervention im anwaltsgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    VwGO § 65 ; ZPO § 66
    Zulässigkeit der Nebenintervention im anwaltsgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.02.2006 - KRB 2/05

    Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Den Antragstellern sind in entsprechender Anwendung des § 201 Abs. 1 BRAO die Kosten des Rügeverfahrens aufzuerlegen, weil dieses einen Gebührentatbestand (§ 131 d KostO) auslöst (BGH, Beschl. v. 7. Februar 2006 - KRB 2/05).
  • BGH, 02.08.2011 - AnwZ (B) 12/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen

    Den mit ihren Rügen erfolglos gebliebenen Antragstellern sind nach § 201 Abs. 1 BRAO a. F. analog, § 215 Abs. 3 BRAO die Kosten des Rügeverfahrens aufzuerlegen, weil dieses einen Gebührentatbestand auslöst (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 4 m. w. N.).

    Im ersten Fall wären sie bereits unzulässig, weil für diesen von der Rechtsprechung entwickelten außerordentlichen Rechtsbehelf im Anwendungsbereich der gesetzlich geregelten Anhörungsrüge nach § 29a FGG a. F., § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a. F., § 215 Abs. 3 BRAO kein Raum ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - AnwZ (B) 102/05, NJW 2007, 3786 Rn. 3 m. w. N.).

    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, ist eine sofortige Beschwerde gegen einen die Nebenintervention zurückweisenden Beschluss unzulässig (BGH, Beschluss vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 102/05, aaO Rn. 3).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 102/05 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10551
BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 102/05 (2) (https://dejure.org/2007,10551)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2007 - AnwZ (B) 102/05 (2) (https://dejure.org/2007,10551)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 102/05 (2) (https://dejure.org/2007,10551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge im anwaltsrechtlichen Verfahren; Anforderungen an die Darlegung eines zivilprozessualen Ablehnungsgesuchs; Offensichtliche Missbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs; Akteneinsicht eines Verfahrensbeteiligten im anwaltsrechlichen Verfahren bzw. in Verfahren ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Bei der Ablehnung eines oder mehrerer Richter müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegen; der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; BVerwG, NJW 1997, 3327).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Bei der Ablehnung eines oder mehrerer Richter müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegen; der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; BVerwG, NJW 1997, 3327).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Das gilt auch für alle anderen Richter in der ganzen BRD." Ein damit begründeter Befangenheitsantrag ist offensichtlich missbräuchlich; an der Entscheidung über ein solches Ablehnungsgesuch können auch abgelehnte Richter selbst mitwirken (BGH, aaO; BVerwGE 50, 36, 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.07.2007 - AnwZ (B) 102/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16613
BGH, 03.07.2007 - AnwZ (B) 102/05 (1) (https://dejure.org/2007,16613)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2007 - AnwZ (B) 102/05 (1) (https://dejure.org/2007,16613)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - AnwZ (B) 102/05 (1) (https://dejure.org/2007,16613)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,16613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vorschriften betreffend die Beiladung Dritter im verwaltungsgerichtlichen Verfahren als anwendbare Vorschriften im Verfahren über Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; BRAO § 15; ; BRAO § 8a Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 65; ; VwGO § 65 Abs. 1; ; ZPO §§ 66 ff.

  • rechtsportal.de

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 65; ZPO § 66
    Voraussetzungen der Beiladung im anwaltsgerichtlichen Verfahren betreffend den Widerruf der Zulassung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/05

    Zulässigkeit der Beteiligung Dritter am anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - AnwZ (B) 102/05
    AnwZ(B) 102/05 .

    Die Beteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist, wie der Senat bereits entschieden hat, nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 65 VwGO zu beurteilen (Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2006 - AnwZ 1/06 und AnwZ 2/06; Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2006 - AnwZ(B) 87/05; Senatsbeschluss vom 27. November 2006 - AnwZ(B) 102/05, juris); die Vorschriften der Nebenintervention gemäß §§ 66 ff. ZPO sind hier nicht anwendbar (Senatsbeschluss vom 27. November 2006, aaO).

  • BGH, 28.07.2006 - AnwZ 1/06
    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Die Beteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist, wie der Senat bereits entschieden hat, nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 65 VwGO zu beurteilen (Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2006 - AnwZ 1/06 und AnwZ 2/06; Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2006 - AnwZ(B) 87/05; Senatsbeschluss vom 27. November 2006 - AnwZ(B) 102/05, juris); die Vorschriften der Nebenintervention gemäß §§ 66 ff. ZPO sind hier nicht anwendbar (Senatsbeschluss vom 27. November 2006, aaO).
  • BGH, 28.07.2006 - AnwZ 2/06
    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Die Beteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist, wie der Senat bereits entschieden hat, nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 65 VwGO zu beurteilen (Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2006 - AnwZ 1/06 und AnwZ 2/06; Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2006 - AnwZ(B) 87/05; Senatsbeschluss vom 27. November 2006 - AnwZ(B) 102/05, juris); die Vorschriften der Nebenintervention gemäß §§ 66 ff. ZPO sind hier nicht anwendbar (Senatsbeschluss vom 27. November 2006, aaO).
  • BGH, 13.10.2006 - AnwZ (B) 87/05
    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - AnwZ (B) 102/05
    Die Beteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist, wie der Senat bereits entschieden hat, nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 65 VwGO zu beurteilen (Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2006 - AnwZ 1/06 und AnwZ 2/06; Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2006 - AnwZ(B) 87/05; Senatsbeschluss vom 27. November 2006 - AnwZ(B) 102/05, juris); die Vorschriften der Nebenintervention gemäß §§ 66 ff. ZPO sind hier nicht anwendbar (Senatsbeschluss vom 27. November 2006, aaO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 102/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,56575
BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 102/05 (https://dejure.org/2007,56575)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2007 - AnwZ (B) 102/05 (https://dejure.org/2007,56575)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 102/05 (https://dejure.org/2007,56575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,56575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.02.2006 - KRB 2/05

    Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 102/05
    4 Den Antragstellern sind in entsprechender Anwendung des § 201 Abs. 1 BRAO die Kosten des Rügeverfahrens aufzuerlegen, weil dieses einen Gebührentatbestand (§ 131 d KostO) auslöst (BGH, Beschl. v. 7. Februar 2006 - KRB 2/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht