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   BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00   

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BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00 (https://dejure.org/2001,954)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00 (https://dejure.org/2001,954)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 11/00 (https://dejure.org/2001,954)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1573
  • MDR 2001, 657
  • BB 2001, 692
  • BB 2001, 696
  • AnwBl 2001, 296
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

    Auszug aus BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 17. April 2000 - 1 BvR 721/99 - BRAK-Mitt. 2000, 137) fällt in den Bereich der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten berufsbezogenen Tätigkeiten auch die berufliche Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste.

    Schon § 6 Abs. 1 BORA und - ihn überlagernd - § 43 b BRAO legen nicht abschließend fest, welche Informationen über die Dienstleistung eines Rechtsanwalts zulässig sind (BVerfG BRAK-Mitt. 2000, 137, 139).

  • BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 65/99

    Berufsordnung für Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00
    a) § 7 BORA, der durch die Ermächtigung in § 59 b Abs. 2 Nr. 3 BRAO gedeckt ist (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Oktober 2000 - AnwZ (B) 65/99 - zur Veröffentlichung bestimmt), regelt - wie der Anwaltsgerichtshof zutreffend dargelegt hat - die Verwendung von Kanzleibezeichnungen nicht, mit denen durch die schlagwortartige Angabe von Teilbereichen anwaltlicher Berufsausübung auf die fachliche Ausrichtung der Kanzlei einer Sozietät oder eines Einzelanwalts hingewiesen wird (vgl. auch Feuerich/Braun, BRAO, 5. Aufl. § 7 BO Rn. 6).
  • BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98

    Versäumnisurteil

    Auszug aus BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00
    Insoweit bestehen allerdings auch gegen Berufsausübungsregelungen, die nach gesetzlicher Ermächtigung in Gestalt von Satzungen öffentlich-rechtlicher Berufsverbände getroffen werden - wie hier die Berufsordnung der Rechtsanwälte - grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 101, 312, 323 = BRAK-Mitt. 2000, 36, 38).
  • AGH Baden-Württemberg, 02.10.1999 - AGH 11/99
    Auszug aus BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00
    Dem hiergegen gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Anwaltsgerichtshof durch Beschluß vom 2. Oktober 1999 (AnwBl. 2000, 253) stattgegeben.
  • BGH, 12.07.2012 - AnwZ (Brfg) 37/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Irreführende Verwendung der Bezeichnung "Sozietät" bei

    Mit diesen Erwägungen ist der Anwaltsgerichtshof zwar im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass die Kundgabe einer rechtlich erlaubten Form der Berufsausübung grundsätzlich durch das anwaltliche Werberecht gedeckt ist, das dem Rechtsanwalt Raum für sachgerechte, nicht irreführende Informationen im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr lässt (Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 11/00, NJW 2001, 1573 unter II 3; vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, aaO).
  • BGH, 18.10.2012 - I ZR 137/11

    Steuerbüro

    Sie besagt nichts über die Zulässigkeit von Kanzleibezeichnungen, mit denen auf die fachliche Ausrichtung der Kanzlei hingewiesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 11/00, NJW 2001, 1573, 1574 = WRP 2001, 537; Urteil vom 19. April 2001 - I ZR 46/99, GRUR 2002, 81, 82 = WRP 2002, 81 - Anwalts- und Steuerkanzlei).

    Die Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 7 BORA auf die Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit des einzelnen Anwalts gilt auch, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Kanzleibezeichnung eines einzelnen Rechtsanwalts und nicht einer Sozietät in Rede steht (vgl. BGH, NJW 2001, 1573, 1574).

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 46/99

    Anwalts- und Steuerkanzlei

    Der Bundesgerichtshof hat in einer nach Verkündung des Berufungsurteils ergangenen Entscheidung ausgesprochen, daß § 7 BORA nicht die Verwendung von Kanzleibezeichnungen regelt, mit denen - wie im Streitfall - durch die schlagwortartige Angabe von Teilbereichen anwaltlicher Berufsausübung auf die fachliche Ausrichtung der Kanzlei hingewiesen wird (BGH, Beschl. v. 12.2.2001 - AnwZ (B) 11/00, WRP 2001, 537, 538 - Kanzleibezeichnung; vgl. auch Feuerich/Braun, BRAO, 5. Aufl., § 7 BO Rdn. 6; Jessnitzer/Blumberg, BRAO, 9. Aufl., § 43b Rdn. 4; Kleine-Cosack, Das Werberecht der rechts- und steuerberatenden Berufe, 1999, Rdn. 596).

    Sie sagt demgegenüber nichts darüber aus, ob und welche Angaben über die Wahrnehmung von Teilbereichen anwaltlicher Berufsausübung in anderem Zusammenhang und ohne Anknüpfung an eine besondere fachliche Spezialisierung des einzelnen Rechtsanwalts - namentlich in Zusammenhang mit einer Kanzleibezeichnung - Verwendung finden dürfen (vgl. BGH WRP 2001, 537, 538 - Kanzleibezeichnung).

    Deshalb ist erst recht nicht davon auszugehen, daß § 7 BORA den Bereich der Information über die Ausübung von Teilbereichen der Berufstätigkeit auf die Angabe von personengebundenen Kennzeichnungen der fachlichen Spezialisierung beschränkt (vgl. BGH WRP 2001, 537, 538 - Kanzleibezeichnung).

    Auch die Vorschrift des § 9 BORA regelt indes nicht die Angabe der fachlichen Ausrichtung einer Sozietät durch eine Kanzleibezeichnung; sie betrifft allein die Kennzeichnung des Tatbestands der beruflichen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten (BGH WRP 2001, 537, 538 f. - Kanzleibezeichnung; vgl. auch Feuerich/Braun aaO § 9 BO Rdn. 4).

  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02

    Presserecht.de

    c) Soweit in der Literatur die Auffassung vertreten wird, die Verwendung eines Domain-Namens, der ein bestimmtes Rechtsgebiet zum Gegenstand hat, durch eine Anwaltskanzlei sei mit Blick auf § 7 BORA als wettbewerbswidrig einzustufen (in diesem Sinne Feuerich/Braun aaO; wie hier Römermann, in: Hartung/Holl Anwaltliche Berufsordnung 2. Aufl. BerufsO Vor § 6 Rn. 228), wird verkannt, daß diese Bestimmung nach der Rechtsprechung des Senats nur Angaben erfaßt, die an die Person des einzelnen Rechtsanwalts gebunden sind (Beschluß vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 11/00 - NJW 2001, 1573, 1574).
  • BGH, 13.08.2007 - AnwZ (B) 51/06

    Zulässigkeit eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen eines belehrenden

    Bei der Bezeichnung "Dr. T. , W. & Kollegen" in der Kopfleiste des Briefbogens handelt es sich um eine Kurzbezeichnung im Sinne der §§ 9, 10 BORA, (vgl. Senatsbeschluss vom 18. April 2005 - AnwZ(B) 35/04, NJW 2005, 1770, unter III 1 b aa; Hartung/Holl/Römermann, Anwaltliche Berufsordnung, 3. Aufl., § 9 BORA Rdnr. 40, 45; Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 9 BORA Rdnr. 4), das heißt um eine Bezeichnung für die Anwaltskanzlei, in der nur der Name eines oder einzelner Rechtsanwälte, die sich zu gemeinschaftlicher Berufsausübung verbunden haben, mit einem auf die Anwaltsgemeinschaft hinweisenden Zusatz verwendet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2001 - AnwZ(B) 11/00, NJW 2001, 1573, unter II 2 b).
  • BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04

    Grenzen der Anwaltswerbung

    Gestaltung und Verwendung des Briefkopfes oder -bogens einer Anwaltskanzlei stellt hier ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1997 - I ZR 219/94 - NJW 1997, 3236, 3237; Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 11/00, NJW 2001, 1573, 1574 und vom 23. September 2002 - AnwZ(B) 67/01, NJW 2003, 346).

    Ist jedoch eine Form der Berufsausübung zulässig, so ist deren Kundgabe auch grundsätzlich durch das anwaltliche Werberecht gedeckt (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Februar 2001- AnwZ(B) 11/00, NJW 2001, 1573, 1574).

  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 67/01

    Angaben von Zusatzqualifiktionen im Briefkopf einer gemischten Sozietät

    Die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfes oder -bogens einer Anwaltskanzlei stellt ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1997 - I ZR 219/94 - NJW 1997, 3236, 3237; Senatsbeschluß vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 11/00 - NJW 2001, 1573, 1574; AGH Nordrhein-Westfalen, BRAK-Mitt. 2001, 92 f).
  • BGH, 03.11.2008 - AnwSt (R) 10/08

    Irreführung durch die Kurzbezeichnung "Dr. L. & Associates" für eine

    Die Wahl der Kurzbezeichnung einer Anwaltskanzlei stellt ebenso wie die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfs oder -bogens ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, NJW 1997, 3236; Senat, NJW 2001, 1573; NJW 2003, 346).
  • OLG München, 19.12.2002 - 29 U 3722/02

    Wettbewerbswidrige Internetwerbung eines Rechtsanwalts mit

    Der Beklagte hat entgegen § 7 Abs. 1 Satz 3 BORA nicht die Bezeichnungen "Tätigkeitsschwerpunkt" bzw. "Interessenschwerpunkt" verwendet, wie dies bei personenbezogener Kennzeichnung fachlicher Spezialisierung (vgl. BGH BB 2001, 696, 697) erforderlich ist.

    § 7 BORA wird von der Vorstellung einer Qualifikationsleiter getragen, die vom Interessenschwerpunkt über den Tätigkeitsschwerpunkt zur Fachanwaltsbezeichnung reicht (vgl. BGH BB 2001, 696, 697; Hartung/Holl-Römermann, Anwaltliche Berufsordnung, 1997, § 7 BerufsO, Rdn. 26).

  • BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01

    Beanstandung der Kurzbezeichnung einer Anwaltssozietät auf ihrem Briefbogen -

    Die Bestimmung regelt, was zur Kennzeichnung des Tatbestandes der beruflichen Zusammenarbeit in der Kurzbezeichnung enthalten sein darf (BGH, Beschl. v. 12. Februar 2001 -AnwZ (B) 11/00, NJW 2001, 1573, 1574).
  • OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03

    Haftung von Verlagen für den wettbewerbswidrigen Inhalt von Anzeigen: Prüfung der

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 6 U 146/10

    "& Associates"; Irreführung durch Firmierung eines Rechtsanwalts mit dem Zusatz

  • OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01

    Rechtsanwaltswerbung

  • OLG Celle, 31.10.2002 - 13 U 117/02

    Unzulässige Werbung bei Kanzleischild eines Rechtsanwaltes ; Beschränkung auf

  • AGH Bayern, 06.02.2007 - BayAGH II - 14/06

    Werbung - Zur Verwendung des Begriffs "Associates" auf dem Briefbogen

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 6 W 133/10

    Streitwert einer Unterlassungsklage

  • LG Leipzig, 04.01.2002 - 2 HKO 8701/01

    Angabe von Tätigkeitsfeldern im Internet-Angebot einer Rechtsanwaltssozietät

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