Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2008 - AnwZ (B) 12/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5612
BGH, 21.07.2008 - AnwZ (B) 12/08 (https://dejure.org/2008,5612)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2008 - AnwZ (B) 12/08 (https://dejure.org/2008,5612)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2008 - AnwZ (B) 12/08 (https://dejure.org/2008,5612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3569
  • AnwBl 2009, 63
  • AnwBl 2009, 64
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 11/96

    Überschreitung der Grenzen einer der Interessenvertretung dienenden anwaltlichen

    Auszug aus BGH, 21.07.2008 - AnwZ (B) 12/08
    Das ist dann der Fall, wenn der Bewerber im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung unter Berücksichtigung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 11/96, BRAK-Mitt. 1997, 168/169).

    In diesem rechtswidrigen und vorsätzlichen Verhalten kommt zum Ausdruck, dass der Antragsteller den bestandskräftigen Widerruf seiner Rechtsanwaltszulassung und die zu seinen Lasten ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts (jedenfalls partiell) nicht gegen sich gelten lassen will; ein von einer solchen Einstellung getragenes Verhalten rechtfertigt die Versagung der Wiederzulassung nach § 7 Nr. 5 BRAO (vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 1996, aaO, unter II 3 b a.E.).

  • BGH, 22.11.2006 - AnwZ (B) 60/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 21.07.2008 - AnwZ (B) 12/08
    Der Widerruf wegen Vermögensverfalls wurde bestandskräftig (Senatsbeschluss vom 22. November 2006 - AnwZ (B) 60/05).
  • BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 47/98

    Unwürdigkeit eines Rechtsanwalts wegen Untreue zu Lasten von Mandanten

    Auszug aus BGH, 21.07.2008 - AnwZ (B) 12/08
    Die dagegen eingelegten Rechtsmittel des Antragstellers hatten keinen Erfolg (Senatsbeschluss vom 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 47/98).
  • BGH, 27.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/16

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ablehnung wegen Beleidigung des ausbildenden

    Dass Uneinsichtigkeit einer günstigen Prognose entgegensteht, hat der Senat bereits wiederholt ausgesprochen (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 2008 - AnwZ (B) 12/08, NJW 2008, 3569 und vom 15. Juni 2009 - AnwZ (B) 59/08, juris Rn. 11).
  • BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 117/09

    Wiederzulassung zur Anwaltschaft nach verbüßter Haft wegen Steuerhinterziehung;

    Er hat - wenn auch unter dem Eindruck der Begleitung des Verfahrens durch die Presse - sein Unrecht eingesehen und sich dieser Einsicht entsprechend verhalten (zu diesem Gesichtspunkt: Senat, Beschl. v. 6. November 2006, AnwZ (B) 87/05, BRAK-Mitt. 2007, 77 [Ls] = juris Rdn. 11; Beschl. v. 21. Juli 2008, AnwZ (B) 12/08, NJW 2008, 3569, 3570).
  • BGH, 03.06.2015 - AnwZ (Brfg) 11/15

    Der Anwalt in der Insolvenz

    Im anschließenden Klageverfahren hat der Senat mit Beschluss vom 21. Juli 2008 (AnwZ (B) 12/08) diese Entscheidung der Kammer aber bestätigt.
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 96/09

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft nach Verurteilung zu einer

    Der Widerruf erwuchs in Bestandskraft (Senatsbeschluss vom 21. Juli 2008 - AnwZ (B) 12/08).

    Der Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist trotz der rechtskräftigen Entscheidung des Senats vom 21. Juli 2008 (AnwZ (B) 12/08), die den ebenfalls auf den Versagungsgrund des § 7 Nr. 5 BRAO gestützten Bescheid der Antragsgegnerin vom 11. Juli 2007 bestätigt hatte, zulässig.

  • BGH, 18.10.2010 - AnwZ (B) 21/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Verzicht auf Widerruf der Zulassung wegen

    (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2010, AnwZ (B) 27/09; Beschluss vom 21. Juli 2008, AnwZ (B) 12/08, AnwBl. 2009, 64).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 34/22
    Das ist der Fall, wenn der Bewerber im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung unter Berücksichtigung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (st. Rspr. des BGH, vgl. Beschluss vom 21.07.2008, AnwZ (B) 12/08, juris Rn. 6).

    Eine solche Einstellung stünde der Wiederzulassung entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2008 - AnwZ (B) 12/08 -, Rn. 7, juris).

  • AGH Baden-Württemberg, 28.01.2022 - AGH 13/21
    Zu dieser Befürchtung besteht im Falle des Klägers umso mehr Anlass, als dass der Kläger in das ihm vorgeworfene Verhalten keine Einsicht gezeigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21.7. 2008 - AnwZ (B) 12/08 -, NJW 2008, 3569).
  • AGH Baden-Württemberg, 10.12.2021 - AGH 13/21

    Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen unwürdigen Verhaltens

    Zu dieser Befürchtung besteht im Falle des Klägers umso mehr Anlass, als dass der Kläger in das ihm vorgeworfene Verhalten keine Einsicht gezeigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21.7. 2008 - AnwZ (B) 12/08 -, NJW 2008, 3569).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht