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   BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10   

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BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2012,4170)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2012,4170)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2012 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2012,4170)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 1 ZPO
    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit mit der Begründung eines angeblichen Rechtsanwendungsfehler des abgelehnten Richters; Besorgnis der Befangenheit bei Zurückweisung einer erhobenen Anhörungsrüge mit knapper Begründung

  • rewis.io

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 47 Abs. 1
    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit mit der Begründung eines angeblichen Rechtsanwendungsfehler des abgelehnten Richters; Besorgnis der Befangenheit bei Zurückweisung einer erhobenen Anhörungsrüge mit knapper Begründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09

    Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Im Übrigen darf er erst nach Erledigung des Ablehnungsgesuchs tätig werden, also nicht, solange das Ablehnungsgesuch nicht rechtskräftig abgelehnt war (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - IX ZB 280/03, ZVI 2004, 753; BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427 Rn. 17; Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 47 Rn. 3 m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in seinem Beschluss vom 15. Juni 2010 (XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427 Rn. 17) die Auffassung vertreten, dass das Ende der Wartepflicht durch die Einlegung einer zulässigen Anhörungsrüge hinausgeschoben werden kann, so dass, solange diese Rüge nicht beschieden ist, die Behandlung des Ablehnungsgesuches nicht endgültig abgeschlossen ist (ebenso Musielak/Heinrich, aaO, § 47 Rn. 3).

    Erst wenn sich herausstellt, dass die Rüge begründet ist, wird ähnlich einer Wiedereinsetzung oder Wiederaufnahme des Verfahrens das Verfahren gemäß § 29a Abs. 5 FGG a.F. fortgesetzt (vgl. zur Parallelvorschrift des § 321a ZPO: BGH, NJW 2005, 1432; BGH, NJW-RR 2011, 427 Rn. 17; vgl. auch BT-Drucks. 15/3706, S. 14, 17).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Gerechtfertigt ist die Ablehnung jedoch dann, wenn die richterliche Entscheidung oder Handlung so grob fehlerhaft ist, dass sie als Willkür erscheint (MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 42 Rn. 28, 30 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, NVwZ-RR 2008, 140).

    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182/05, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007, NVwZ-RR 2008, 140; BFH, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 (PKH), NV 2007, 2139, juris Rn. 19; OLGR Köln 2009, 362, juris Rn. 34).

  • BGH, 26.11.2002 - AnwZ (B) 18/01

    Vermögensverfall eines Rechtsanwalts; Tilgung von Forderungen vor Erlass der

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Ferner weiche die Entscheidung ohne vorherigen Hinweis und ohne Begründung vom Beschluss des Senats vom 26. November 2002, AnwZ (B) 18/01, ab.

    bb) Soweit der Antragsteller darauf verweist, die abgelehnten Richter hätten sich mit der Entscheidung über seine sofortige Beschwerde in Widerspruch zu dem Beschluss vom 26. November 2002, AnwZ (B) 18/01 gesetzt, ist auch damit lediglich ein angeblicher Rechtsanwendungsfehler angesprochen, der keine Besorgnis der Befangenheit zu begründen vermag.

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZB 280/03

    Rechtshandlungen eines abgelehnten Richters

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Im Übrigen darf er erst nach Erledigung des Ablehnungsgesuchs tätig werden, also nicht, solange das Ablehnungsgesuch nicht rechtskräftig abgelehnt war (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - IX ZB 280/03, ZVI 2004, 753; BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427 Rn. 17; Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 47 Rn. 3 m.w.N.).

    Zwar geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass die Erledigung eines Anhörungsgesuchs nicht eintritt, bevor eventuelle Rechtsmittelfristen abgelaufen sind und somit formelle Rechtskraft eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - IX ZB 280/03, ZVI 2004, 753, 754).

  • BFH, 14.08.2007 - XI S 13/07

    Besetzungsrüge gemäß § 119 Nr. 1 FGO; Verwertung der dienstlichen Äußerung eines

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182/05, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007, NVwZ-RR 2008, 140; BFH, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 (PKH), NV 2007, 2139, juris Rn. 19; OLGR Köln 2009, 362, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182/05, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007, NVwZ-RR 2008, 140; BFH, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 (PKH), NV 2007, 2139, juris Rn. 19; OLGR Köln 2009, 362, juris Rn. 34).
  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182/05, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007, NVwZ-RR 2008, 140; BFH, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 (PKH), NV 2007, 2139, juris Rn. 19; OLGR Köln 2009, 362, juris Rn. 34).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.1997 - 14 W 74/96
    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Zwar ist in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung in schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 47 Abs. 1 ZPO ein Ablehnungsgrund erkannt worden (vgl. etwa OLG Köln, NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1350; OLG Hamburg, NJW 1992, 1462, 1463; BayObLG, …
  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Nach der hier entsprechend anwendbaren (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - AnwZ (B) 3/66, BGHZ 46, 195, 198) Vorschrift des § 42 Abs. 2 ZPO findet die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen.
  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 18. April 1980 - RiZ 1/80, BGHZ 77, 70, 72; Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer

  • OLG Brandenburg, 13.07.1999 - 1 W 9/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

  • OLG Celle, 13.07.2006 - 9 W 63/06

    Aufhebung eines Termins als eine "keinen Auschub gestattende" Handlung eines

  • OLG Karlsruhe, 05.09.2007 - 14 W 46/07

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Äußerungen zur Erfolgsaussicht

  • OLG Köln, 29.01.1999 - 8 W 1/99

    Bei der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den abgelehnten Richter

  • BGH, 15.09.2016 - III ZR 461/15

    Nichtigkeitsklage: Mitwirkung eines noch nicht abgelehnten Richters an der

    Eine solche wird regelmäßig bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen angenommen, nicht aber zum Beispiel dann, wenn die als fehlerhaft gerügte Anwendung des § 47 Abs. 1 ZPO bei objektiver Betrachtung zumindest vertretbar erscheint oder ein einmaliger Verstoß auf einem offensichtlichen Versehen beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - III ZR 323/13, BeckRS 2016, 13945 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, BeckRS 2012, 07842 Rn. 12).
  • BGH, 20.09.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Richterablehnung im anwaltgerichtlichen Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, juris Rn. 4; BVerfG, NJW 2012, 3228; jeweils mwN).

    Soweit die Klägerin meint, einen solchen Umstand aus einem vermeintlich zu frühen Zeitpunkt der Beschlussfassung des Senats im Verfahren  AnwZ über ihren dortigen Antrag auf Zulassung der Berufung herleiten zu können, verkennt sie bereits im Ausgangspunkt, dass das Ablehnungsverfahren - vom hier offensichtlich nicht gegebenen Ausnahmefall des Verstoßes gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) abgesehen - nicht dazu dient, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, aaO Rn. 7; vom 25. September 2013 - AnwZ (Brfg) 51/12, juris Rn. 9; vom 20. Januar 2014  - AnwZ (Brfg) 51/12, aaO; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, aaO; jeweils mwN).

    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, aaO Rn. 19; vom 30. Dezember 2013  - AnwZ (Brfg) 60/13, aaO Rn. 8; jeweils mwN; MünchKommZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 44 Rn. 9).

  • BGH, 20.09.2016 - AnwZ (B) 2/16

    Richterablehnung - wegen der Beteiligung in einem anderen Verfahren

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, juris Rn. 4; BVerfG, NJW 2012, 3228; jeweils mwN).

    Soweit die Klägerin meint, einen solchen Umstand aus einem vermeintlich zu frühen Zeitpunkt der Beschlussfassung des Senats im Verfahren AnwZ über ihren dortigen Antrag auf Zulassung der Berufung herleiten zu können, verkennt sie bereits im Ausgangspunkt, dass das Ablehnungsverfahren - vom hier offensichtlich nicht gegebenen Ausnahmefall des Verstoßes gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) abgesehen - nicht dazu dient, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, aaO Rn. 7; vom 25. September 2013 - AnwZ (Brfg) 51/12, juris Rn. 9; vom 20. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 51/12, aaO; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, aaO; jeweils mwN).

    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, aaO Rn. 19; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, aaO Rn. 8; jeweils mwN; MünchKommZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 44 Rn. 9).

  • BGH, 02.11.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ablehnung eines anwaltlichen

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, juris Rn. 4; BVerfG, NJW 2012, 3228; jeweils mwN).

    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, aaO Rn. 19; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, aaO Rn. 8; jeweils mwN; MünchKommZPO/Stackmann, aaO, § 44 Rn. 10).

  • BGH, 01.11.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs; Widerruf der

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, juris Rn. 4; BVerfG, NJW 2012, 3228; jeweils mwN).

    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, aaO Rn. 19; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, aaO Rn. 8; jeweils mwN; MünchKommZPO/Stackmann, aaO, § 44 Rn. 10).

  • BGH, 14.07.2016 - III ZR 323/13

    Ablehnung von Richtern wegn Besorgnis der Befangenheit; Beruhen eines einmaligen

    aa) Durch die Mitwirkung an der Entscheidung vom 2. Juni 2016 - nach Anbringung, aber vor Bescheidung der Anhörungsrüge vom 2. März 2015 - dürften die genannten Richter objektiv ihre Wartefrist nach § 47 Abs. 1 ZPO verletzt haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427 f Rn. 16 ff und vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, BeckRS 2012, 07842).

    Eine solche kann bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 47 Abs. 1 ZPO zu bejahen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2012 aaO), nicht aber dann, wenn ein einmaliger Verstoß gegen die Wartepflicht auf einem offensichtlichen Versehen beruht.

  • BVerwG, 12.12.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass sie nach Verkündung des Urteils Anhörungsrüge gegen die Ablehnung ihrer Befangenheitsanträge vom 14. November 2016 erhoben haben (vgl. BFH, Beschluss vom 17. September 1987 - VIII B 199/86 - juris; BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10 - juris).
  • BGH, 02.11.2016 - AnwZ (B) 2/16

    Unzulässige Berufung gegen das den Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, [...] Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, [...] Rn. 4; BVerfG, NJW 2012, 3228 [BVerfG 25.07.2012 - 2 BvR 615/11] ; jeweils mwN).

    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, aaO Rn. 19; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, aaO Rn. 8; jeweils mwN; MünchKommZPO/Stackmann, aaO, § 44 Rn. 10).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2022 - 9 W 24/22

    Schwerwiegende Verfahrensverstöße eines Richters; Zweimaliger Verstoß gegen eine

    Die Verfügungen vom 22.11.2021 und vom 03.12.2021 beruhten daher nicht auf einer zwar unzutreffenden, aber vertretbaren, Rechtsauffassung des Richters (vgl. zu einem solchen Verfahrensverstoß von geringerem Gewicht BGH, Beschluss vom 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10 -, zitiert nach Juris).
  • BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, juris Rn. 4 und vom 20. September 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, juris Rn. 51 f.; BVerfG, NJW 2012, 3228; jeweils mwN).

    Die Verweigerung einer beantragten Terminverlegung begründet die Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminverlegung (§ 227 ZPO) offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, Beschlüsse vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2429 und vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 8).

  • OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 8 W 8/18

    Zur Verpflichtung eines Rechtsanwaltes, im Krankheitsfall für einen Vertreter zu

  • BGH, 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 51/12

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Korrektur des Zulassungsbeschlusses als

  • BFH, 20.06.2016 - X B 167/15

    Offensichtlich unzulässige Spruchkörperablehnung - Reichweite des

  • BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18

    Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder des Notarsenats wegen der Besorgnis der

  • FG Hessen, 13.03.2024 - 11 K 407/20
  • OLG Köln, 17.02.2022 - 15 U 244/21

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit Mögliche

  • OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 125/14

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch nach Hinweisbeschluss - Entbehrlichkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2023 - 13 S 1020/23

    Mitwirkung eines als befangen abgelehnten Richters an einer Anhörungsrüge nach

  • BGH, 30.12.2013 - AnwZ (Brfg) 60/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • LG Marburg, 26.10.2022 - 3 T 167/22
  • KG, 21.12.2018 - 5 U 138/17

    goFit Gesundheitsmatte - Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines

  • BGH, 30.09.2020 - VIII ZR 357/19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2011,7747)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2011,7747)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2011,7747)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall des Rechtsanwalts; Entfallen vom Vermutungstatbestand des Vermögensverfalls durch spätere Löschung von bei Erlass des Widerrufsbescheids vorhandenen Eintragungen

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter und beisitzende Rechtsanwälte in einem Verfahren über den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird für unbegründet erklärt; Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter und beisitzende Rechtsanwälte in einem Verfahren ...

  • rechtsportal.de

    Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter und beisitzende Rechtsanwälte in einem Verfahren über den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird für unbegründet erklärt; Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter und beisitzende Rechtsanwälte in einem Verfahren ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    aa) Der Vermutungstatbestand des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO entfällt grundsätzlich nicht bereits dadurch, dass bei Erlass des Widerrufsbescheids vorhandene Eintragungen später gelöscht worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083 f.).

    Dies setzt aber voraus, dass der Fortfall des Widerrufsgrunds, hier des Vermögensverfalls, von dem Rechtsanwalt zweifelsfrei nachgewiesen wird (BGH, Beschluss vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90, aaO).

  • BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 84/09

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    Dies wäre nur der Fall, wenn die Einkünfte und das sonstige Vermögen des Antragstellers zur Begleichung der betreffenden Verbindlichkeiten ausgereicht hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2010 - AnwZ (B) 84/09, juris Rn. 11).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    Der Vermögensverfall eines Rechtsanwalts führt regelmäßig zu einer derartigen Gefährdung, insbesondere im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Mandantengeldern und den darauf möglichen Zugriff seiner Gläubiger (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511).
  • OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03

    Vereinsregisterverfahren: Voraussetzungen einer Amtslöschung von

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    Ob die Beschwerde zulässig, insbesondere fristgemäß eingelegt ist, kann dahinstehen, da die Zurückweisung des Rechtsmittels als unbegründet im Streitfall keine anderen Folgen als dessen Verwerfung als unzulässig hat und auch sonst Interessen der Beteiligten nicht entgegenstehen (vgl. zur Beschwerde nach § 567 ZPO: BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, NJW-RR 2006, 1346 m. w. N.; zur Beschwerde im Recht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ebenso OLG Zweibrücken, NJW-RR 2004, 34; Unger in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 2. Aufl., § 68 Rn. 23; Gottwald in Bassenge u. a., FamFG, 12. Aufl., § 68 Rn. 10; Sternal in Keidel, FamFG, 16. Aufl., § 68 Rn. 63; a. A. Briesemeister in Jansen, FGG, § 25 Rn. 2 ff.).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    Ob die Beschwerde zulässig, insbesondere fristgemäß eingelegt ist, kann dahinstehen, da die Zurückweisung des Rechtsmittels als unbegründet im Streitfall keine anderen Folgen als dessen Verwerfung als unzulässig hat und auch sonst Interessen der Beteiligten nicht entgegenstehen (vgl. zur Beschwerde nach § 567 ZPO: BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, NJW-RR 2006, 1346 m. w. N.; zur Beschwerde im Recht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ebenso OLG Zweibrücken, NJW-RR 2004, 34; Unger in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 2. Aufl., § 68 Rn. 23; Gottwald in Bassenge u. a., FamFG, 12. Aufl., § 68 Rn. 10; Sternal in Keidel, FamFG, 16. Aufl., § 68 Rn. 63; a. A. Briesemeister in Jansen, FGG, § 25 Rn. 2 ff.).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    a) Zwar scheidet nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Widerruf der Zulassung aus, wenn der Widerrufsgrund im Verlauf des Verfahrens entfallen ist (BGH, Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 75, 356, 357, und vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149, 150).
  • BGH, 26.11.2002 - AnwZ (B) 18/01

    Vermögensverfall eines Rechtsanwalts; Tilgung von Forderungen vor Erlass der

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    Ob vorliegend hinsichtlich der im Widerrufsbescheid genannten Eintragungen aus den Erwägungen, mit denen der Senat im vorausgegangenen Verfahren AnwZ (B) 18/01 mit Beschluss vom 26. November 2001 (NJW 2003, 577) den Wegfall der Vermutungswirkung angenommen hat, ausnahmsweise eine andere Bewertung angezeigt ist, kann nach bisherigem Sach- und Streitstand nicht abschließend beurteilt werden, bedarf jedoch auch keiner Entscheidung.
  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 1/07

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall;

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es ihm gelungen ist, den Vermögensverfall zu beseitigen, trifft den Rechtsanwalt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 1/07, BRAK-Mitt. 2008, 73), dem eine entsprechende Mitwirkungspflicht nach § 215 Abs. 3 BRAO i. V. m. § 36a BRAO a. F. (heute § 32 BRAO i. V. m. § 26 Abs. 2 VwVfG) obliegt.
  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 6/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2007 - AnwZ (B) 6/06, ZVI 2007, 619 Rn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    a) Zwar scheidet nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Widerruf der Zulassung aus, wenn der Widerrufsgrund im Verlauf des Verfahrens entfallen ist (BGH, Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 75, 356, 357, und vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149, 150).
  • BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12

    Kostenfestsetzung: Unwirksamkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses bei fehlender

    (1) Im Ansatz zutreffend und von den Parteien unbeanstandet geht das Beschwerdegericht davon aus, dass sich das gerichtliche Verfahren betreffend den genannten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2011 nach bisherigem Verfahrensrecht (§ 215 Abs. 3 BRAO i.V.m. § 42 BRAO a.F.) richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 2), wobei gemäß § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a.F. die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sinngemäß gelten.
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Maßgeblich ist allein, dass diese Verbindlichkeiten zu diesem Zeitpunkt bestanden und vom Kläger nicht bedient werden konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 9).
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10 Rn. 6 und vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., Rn. 8 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.12.2011 - PatAnwZ 3/11

    Antrag eines Patentanwalts auf Herausgabe einer "aktuellen Mitgliederliste des

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., Rn. 8 m. w. N.).
  • BGH, 23.07.2012 - PatAnwZ 3/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters in einer verwaltungsrechtlichen

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., Rn. 8 m. w. N.).
  • BGH, 14.01.2013 - ARAnw 1/12

    Verwaltungsrechtliches Anwaltsverfahren: Voraussetzungen einer auf die Ablehnung

    Zunächst wird der zuständige Senat des Anwaltsgerichtshofs das Ablehnungsgesuch zu prüfen haben, wobei - soweit Wartepflichten bestehen - das Ablehnungsgesuch den nach dem Geschäftsverteilungsplan des Anwaltsgerichtshofs zur Vertretung berufenen Richtern des Anwaltsgerichtshofs zur Entscheidung vorzulegen, beziehungsweise - soweit rechtsmissbräuchliche Ablehnungen vorliegen sollten - die abgelehnten Richter gegebenenfalls selbst über diese zu entscheiden haben (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2013 - ARAnw 2/12

    Möglichkeit einer auf Ablehnung von Richtern gestützten Gerichtsbestimmung nach §

    Zunächst wird der zuständige Senat des Anwaltsgerichtshofs das Ablehnungsgesuch zu prüfen haben, wobei soweit Wartepflichten bestehen - das Ablehnungsgesuch den nach dem Geschäftsverteilungsplan des Anwaltsgerichtshofs zur Vertretung berufenen Richtern des Anwaltsgerichtshofs zur Entscheidung vorzulegen, beziehungsweise - soweit rechtsmissbräuchliche Ablehnungen vorliegen sollten - die abgelehnten Richter gegebenenfalls selbst über diese zu entscheiden haben (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ 11/10
    Maßgeblich ist allein, dass diese Verbindlichkeiten zu diesem Zeitpunkt bestanden und vom Kläger nicht bedient werden konnten (vgl. BGH, Beschlussss vom 7. Februar 2011 - AnwZ [B] 13/10, juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2012 - AnwZ (B) 13/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22526
BGH, 27.07.2012 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2012,22526)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2012 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2012,22526)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2012 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2012,22526)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Nichtigkeitsklage im anwaltsgerichtlichen Verfahren wegen der Mitwirkung eines befangenen oder an der Ausübung des Richteramts verhinderten Richters

  • rechtsportal.de

    BRAO § 42 Abs. 6 S. 2; ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 2, 3
    Statthaftigkeit der Nichtigkeitsklage im anwaltsgerichtlichen Verfahren wegen der Mitwirkung eines befangenen oder an der Ausübung des Richteramts verhinderten Richters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Widerruf der Zulassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.2011 - AnwZ (B) 74/07

    Entscheidung über Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens durch Beschluss

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Die Nichtigkeitsklage ist gemäß § 215 Abs. 3 BRAO, § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a. F., §§ 578 ff. ZPO analog statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 27/93, BGHZ 125, 288, 290; vom 30. November 2011 - AnwZ (B) 74/07 Rn. 3).

    Über den offensichtlich rechtsmissbräuchlichen Wiederaufnahmeantrag kann der Senat ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2011 - AnwZ (B) 74/07 Rn. 5).

  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 27/93

    Wiederaufnahme von anwaltsgerichtlichen Verfahren; Besetzung des Senats für

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Die Nichtigkeitsklage ist gemäß § 215 Abs. 3 BRAO, § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a. F., §§ 578 ff. ZPO analog statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 27/93, BGHZ 125, 288, 290; vom 30. November 2011 - AnwZ (B) 74/07 Rn. 3).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZB 280/03

    Rechtshandlungen eines abgelehnten Richters

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch des Antragstellers hat dessen Anhörungsrüge standgehalten (vgl. auch BVerfG, ZIP 1988, 174, 175; BGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - IX ZB 280/03, ZVI 2004, 753 m. w. N.).
  • BVerfG, 30.11.1987 - 1 BvR 1033/87

    Richterablehnung - Konkursverfahren - Konkursverwalter - Befangenheit

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch des Antragstellers hat dessen Anhörungsrüge standgehalten (vgl. auch BVerfG, ZIP 1988, 174, 175; BGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - IX ZB 280/03, ZVI 2004, 753 m. w. N.).
  • BGH, 15.09.2016 - III ZR 461/15

    Nichtigkeitsklage: Mitwirkung eines noch nicht abgelehnten Richters an der

    § 579 Abs. 1 Nr. 3 ZPO setzt grundsätzlich voraus, dass ein an der Entscheidung mitwirkender Richter mit Erfolg abgelehnt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1980 - V ZR 16/80, NJW 1981, 1273, 1274; Beschluss vom 27. Juli 2012 - AnwZ (B) 13/10, BeckRS 2012, 18029; Musielak in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 579 Rn. 4; Hk-ZPO/Kemper, 6. Aufl., § 579 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2010 - AnwZ (B) 13/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8713
BGH, 09.03.2010 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2010,8713)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2010 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2010,8713)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2010 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2010,8713)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aufschiebende Wirkung im Falle einer sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de

    Aufschiebende Wirkung im Falle einer sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Rechtsanwälte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.01.1999 - AnwZ (B) 76/98

    Aufschiebende Wirkung eines verfristeten Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus BGH, 09.03.2010 - AnwZ (B) 13/10
    Das Beschwerdegericht kann vor der Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO i. V. m. § 24 Abs. 3 FGG eine einstweilige Anordnung erlassen, sofern es geboten erscheint, durch eine Zwischenentscheidung eine vorläufige Regelung zu treffen (Senatsbeschlüsse v. 25. Oktober 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 34; v. 5. Januar 1999 - AnwZ (B) 76/98; v. 12. Januar 2001 - AnwZ (B) 22/00).
  • BGH, 12.01.2001 - AnwZ (B) 22/00

    Rechtsanwaltszulassung - Widerruf - Aufhebung des Widerrufs - Öffentliche

    Auszug aus BGH, 09.03.2010 - AnwZ (B) 13/10
    Das Beschwerdegericht kann vor der Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO i. V. m. § 24 Abs. 3 FGG eine einstweilige Anordnung erlassen, sofern es geboten erscheint, durch eine Zwischenentscheidung eine vorläufige Regelung zu treffen (Senatsbeschlüsse v. 25. Oktober 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 34; v. 5. Januar 1999 - AnwZ (B) 76/98; v. 12. Januar 2001 - AnwZ (B) 22/00).
  • BGH, 25.10.1995 - AnwZ (B) 34/95

    Einstweilige Anordnung im Zusallungsstreit

    Auszug aus BGH, 09.03.2010 - AnwZ (B) 13/10
    Das Beschwerdegericht kann vor der Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO i. V. m. § 24 Abs. 3 FGG eine einstweilige Anordnung erlassen, sofern es geboten erscheint, durch eine Zwischenentscheidung eine vorläufige Regelung zu treffen (Senatsbeschlüsse v. 25. Oktober 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 34; v. 5. Januar 1999 - AnwZ (B) 76/98; v. 12. Januar 2001 - AnwZ (B) 22/00).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.2011 - AnwZ (B) 13/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12075
BGH, 01.06.2011 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2011,12075)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2011 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2011,12075)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2011,12075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge im Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bzgl. Vermögensverfalls wird zurückgewiesen; Zurückweisung einer Anhörungsrüge im Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bzgl. Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.03.2005 - AnwZ (B) 72/02

    Berichtigung des Tatbestandes eines im Revisionsverfahren ergangenen Beschlusses

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - AnwZ (B) 13/10
    Über einen Tatbestandsberichtigungsantrag kann im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a. F.) ohne mündliche Verhandlung entschieden werden (BGH, Beschluss vom 29. März 2005 - AnwZ (B) 72/02).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.06.2012 - AnwZ (B) 13/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17356
BGH, 06.06.2012 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2012,17356)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2012 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2012,17356)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2012 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2012,17356)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsrüge im Zusammenhang mit einen Streit über den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • rechtsportal.de

    FGG a.F. § 29a Abs. 2 S. 6
    Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsrüge im Zusammenhang mit einen Streit über den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09

    Prozessuale Auswirkungen der fehlenden Beiziehung von Akten über Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 06.06.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Eine Anhörungsrüge muss Ausführungen dazu enthalten, aus welchen Umständen sich die entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht ergeben soll (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2010 - AnwZ (B) 105/09 Rn. 7 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.2011 - AnwZ (B) 13/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15219
BGH, 24.03.2011 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2011,15219)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2011 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2011,15219)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2011 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2011,15219)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Richtigkeit und Vollständigkeit eines Sitzungsprotokolls bei fehlender Protokollierung der Bitte eines Prozessbeteiligten zur Erteilung rechtlicher Hinweise

  • rechtsportal.de

    ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 2
    Richtigkeit und Vollständigkeit eines Sitzungsprotokolls bei fehlender Protokollierung der Bitte eines Prozessbeteiligten zur Erteilung rechtlicher Hinweise

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Widerruf der Anwaltszulassung, Protokollberichtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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