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   BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 27/92   

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BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 27/92 (https://dejure.org/1992,1811)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1992 - AnwZ (B) 27/92 (https://dejure.org/1992,1811)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 27/92 (https://dejure.org/1992,1811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAO § 53 Abs. 10 S. 5
    Vergütung des von Amts wegen bestellten Vertreters

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1334
  • MDR 1993, 808
  • AnwBl 1993, 634
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 9 S 371/08

    Einlassung im Klageverfahren heilt fehlendes Vorverfahren nicht

    Die Bestimmung der Vergütung steht damit nicht im Ermessen der Steuerberaterkammer; der Begriff der angemessenen Vergütung ist vielmehr ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.1992 - AnwZ (B) 27/92 -, NJW 1993, 1334 für die gleichlautende Vorschrift in § 53 Abs. 10 Satz 4 BRAO; VG Frankfurt, Urteil vom 15.03.2006 - 12 E 300/05 -).
  • BGH, 24.10.2003 - AnwZ (B) 62/02

    Vergütungsanspruch des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei; Entnahme von

    Der daneben bestehende Anspruch auf Aufwendungsersatz aus § 55 Abs. 3 Satz 1, § 53 Abs. 9 Satz 2 BRAO, § 670 BGB, der sich allein gegen die Rechtsnachfolger des verstorbenen Rechtsanwalts richtet und nicht Gegenstand der Bürgenhaftung ist, bleibt dabei unberücksichtigt (Senatsbeschlüsse vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 27/92 - NJW 1993, 1334, 1335 und vom 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 21/98 - NJW-RR 1999, 797).

    Soweit es jedoch nicht um die Inanspruchnahme der Kammer, sondern allein darum geht, ob für diese Aufwendungen der Vertretene aufzukommen oder es hinzunehmen hat, daß der Vertreter diese Aufwendungen aus den seiner Verwaltung unterliegenden Mitteln des Vertretenen bestreitet, kommt es allein auf die Erforderlichkeit der getätigten Aufwendungen an (Senatsbeschluß vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 27/92 - aaO).

  • AGH Brandenburg, 29.11.2010 - AGH I 1/10

    Einigung auf Zahlung einer Vergütung zwischen einem Abwickler und Abzuwickelnden

    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich verschiedene Anwaltsgerichtshöfe und die einhellige Kommentarliteratur angeschlossen haben, sind Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung der Zeitaufwand als entscheidender Faktor, ferner die berufliche Erfahrung des Abwicklers, Schwierigkeit und Dauer der jeweiligen Abwicklung, bei monatlichen Pauschalvergütungen das Gehalt, das für einen Angestellten oder freien Mitarbeiter zu zahlen ist, regionale Unterschiede in den einzelnen Bezirken sowie die Abwicklung als im Interesse des Berufstandes und im Interesse der Rechtspflege geleistete und von der Gemeinschaft der Rechtsanwälte des jeweiligen Bezirks bezahlte Berufspflicht (BGH, Beschlüsse vom 30.11.1992 - AnwZ (B) 37/92 und AnwZ (B) 27/92, BRAK-Mitt. 1993, 44, 46; Bayerischer AGH, Beschluss vom 24.03.2004 - BayAGH I-26/03, BRAK-Mitt. 2004, 237, und Beschluss vom 09.11.2005 - BayAGH I 39/04; AGH Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.03.2006 - AGH 10/03 (II/05), BRAK-Mitt. 2007, 124 (Leitsatz); Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Auflage, § 53 Rn. 70; Prütting, in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Auflage, § 53 Rn. 27; Tauchert, in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 53 Rn. 53).

    In der Entscheidung AnwZ (B) 27/92 hat der BGH bei einer umfangreicheren Abwicklung mit knapp 3.000 laufenden Akten und in der Anfangszeit rund 100 Posteingängen und ebenso vielen telefonischen Anfragen täglich im Jahre 1990 eine Vergütung von 8.000,00 DM im Monat als angemessen angesehen.

  • BGH, 12.02.2018 - AnwZ (Brfg) 6/17

    Vorwurf einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Vorwurf eines

    Der Begriff der angemessenen Vergütung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. zum Ganzen Senatsbeschlüsse vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 37/92, NJW-RR 1993, 1335 unter II 2, und AnwZ (B) 27/92, NJW 1993, 1334 unter II; vom 24. Oktober 2003 - AnwZ (B) 62/02, BGHZ 156, 362, 367 ff.; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 21/98, NJW-RR 1999, 797 unter II 1; vom 15. Januar 2002 - AnwZ (B) 26/01, juris Rn. 5; vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 78/07, NJW 2009, 1003 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 52/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs;

    Dabei sind regionale Unterschiede zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Oktober 2003 - AnwZ (B) 62/02, NJW 2004, 52, 53 und vom 30. November 1992, aaO Rn. 10; Schwärzer in Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl., § 53 Rn. 80a; Tauchert/Dahns in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 53 BRAO Rn. 53).

    Auch auf der Grundlage der vom Anwaltsgerichtshof festgestellten - besonderen - Schwierigkeiten der Vertretung erscheint zweifelhaft, ob eine derart erhöhte Vergütung noch angemessen im Sinne von § 53 Abs. 10 Satz 4 BRAO ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 27/92, juris Rn. 10: Erhöhung der bei voller zeitlicher Inanspruchnahme angebrachten Vergütung um ein Drittel bei im Rahmen der Vertretung ungewöhnlich umfangreichen und aufwändigen Arbeitsleistungen).

  • BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/07

    Festsetzung der Vergütung des anwaltlichen Vertreters; Anrechnung von Vorschüssen

    Der Anwaltsgerichtshof hat sich hierbei von den in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Maßstäben (Beschl. v. 30. November 1992, AnwZ (B) 37/92, NJW-RR 1993, 1335, 1336; Beschl. v. 30. November 1992, AnwZ (B) 27/92, NJW 1993, 1334 f.) leiten lassen.
  • BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 53/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs;

    Dabei sind regionale Unterschiede zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Oktober 2003 - AnwZ (B) 62/02, NJW 2004, 52, 53 und vom 30. November 1992, aaO Rn. 10; Schwärzer in Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl., § 53 Rn. 80a; Tauchert/Dahns in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 53 BRAO Rn. 53).

    Auch auf der Grundlage der vom Anwaltsgerichtshof festgestellten - besonderen - Schwierigkeiten der Vertretung erscheint zweifelhaft, ob eine derart erhöhte Vergütung noch angemessen im Sinne von § 53 Abs. 10 Satz 4 BRAO ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 27/92, juris Rn. 10: Erhöhung der bei voller zeitlicher Inanspruchnahme angebrachten Vergütung um ein Drittel bei im Rahmen der Vertretung ungewöhnlich umfangreichen und aufwändigen Arbeitsleistungen).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.09.2017 - 1 AGH 27/14

    Verjährung, Abwicklung, Rechtsanwaltskanzlei

    Der Anspruch auf Aufwendungsersatz gem. §§ 55 Abs. 3 S. 1, 53 Abs. 9 S. 2 BRAO bzw. § 670 BGB ist allein im Verhältnis der Parteien des zivilrechtlichen Vertrages abzuwickeln; er ist Gegenstand der etwaigen Bürgenhaftung und bleibt deshalb bei der Festsetzung unberücksichtigt (BGH NJW 1993, 1334; NJW-RR 1999, 797).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2595/10

    Von der Steuerberaterkammer bestellter Praxisabwickler; Vergütungsanspruch

    Anknüpfungspunkt der von der beklagten Steuerberaterkammer festzusetzenden Vergütung kann daher von vornherein nur die Tätigkeit von Steuerberatern oder entsprechenden Berufsangehörigen (vgl. § 70 Abs. 1 Satz 1 StBerG: Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter) sein, nicht jedoch der Aufwendungsersatz für etwaiges Personal (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.1992 - AnwZ (B) 27/92 -, NJW 1993, 1334; Beschluss vom 15.10.1998 - AnwZ (B) 21/98 -, NJW-RR 1999, 797).
  • BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 21/98

    Sofortige Beschwerde gegen die Aufhebung der Vergütungsfestsetzung durch den

    Die von der Rechtsanwaltskammer gemäß § 53 Abs. 10 Satz 5 BRAO vorzunehmende Festsetzung bezieht sich nur auf die von dem Vertretenen gemäß § 53 Abs. 10 Satz 4 BRAO geschuldete Vergütung für die Tätigkeit des Vertreters (BGH, Beschl. v. 30. November 1992 - AnwZ (B) 27/92, NJW 1993, 1334, 1335).

    Er ist weder festzusetzen noch haftet die Rechtsanwaltskammer - falls sie mit dem Vertreter nichts Abweichendes vereinbart hat - für diesen Anspruch (BGH, Beschl. v. 30. November 1992 aaO).

  • BGH, 21.12.2022 - AnwZ (Brfg) 16/22

    Rüge der Verletzung des verwaltungsprozessualen Untersuchungsgrundsatzes;

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 11.11.2011 - 2 AGH 55/10

    Festsetzung einer Pauschalvergütung für die Büroarbeiten und Personalkosten des

  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 37/92

    Angemessenheit der Vergütung eines Rechtsanwalts für die Tätigkeit eines

  • VG Frankfurt/Main, 15.03.2006 - 12 E 300/05

    Vergütung des Abwicklers eines Steuerberaterpreises; Vergütung des Abwicklers

  • AGH Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2010 - AGH 3/09

    Vergütungsfestsetzung für den amtlich bestellten Krankheitsvertreter durch die

  • AGH Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2006 - AGH 10/03

    Zur angemessenen Vergütung eines Rechtsanwalts für seine Tätigkeit als

  • AGH Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2009 - AGH 11/08

    Amtlicher Vertreter des Rechtsanwalts: Angemessene Vergütung des Vertreters

  • AGH Bayern, 24.03.2004 - BayAGH I - 26/03

    Zur Höhe der Vergütung eines Abwicklers

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