Rechtsprechung
BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 29/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwaltszulassung - Interessenkollision
- BRAK-Mitteilungen
Zulassung einer Geschäftsführerin eines Arbeitgeberverbandes zur Anwaltschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geschäftsführertätigkeit für einen Arbeitgeberverband kein Grund zur Versagung derZulasung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Niedersachsen, 08.05.1995 - AGH 28/94
- BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 29/95
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2377
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 44/94
Rechtsschutzversicherung - Nebentätigkeit Anwalt
Auszug aus BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 29/95
Interessenkollisionen, die das Vertrauen in die anwaltliche Unabhängigkeit gefährden könnten, liegen nicht schon dann vor, wenn das Wissen aus der einen oder anderen Tätigkeit für die jeweils andere von Interesse und ihr vorteilhaft ist (Senatsbeschlüsse vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 4/95 und vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 44/94).Hinzukommen müßte vielmehr, daß die Zweitberufliche Tätigkeit des Anwalts bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise die Wahrscheinlichkeit von Pflichtenkollisionen nahelegt (Senatsbeschluß vom 21. November 1994 a.a.O. unter Hinweis auf die amtliche Begründung zur Neufassung des § 7 Nr. 8 BRAO, BT-Drucks. 12/4993 S. 24).
- BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 4/95
Anwaltsbewerber - Zweitberuf - Interessenkollision
Auszug aus BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 29/95
An dieser Rechtsprechung kann indessen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 1992 (BVerfGE 87, 287), durch die u.a. auch der vorzitierte Senatsbeschluß aufgehoben worden ist, nicht mehr festgehalten werden (vgl. auch Senatsbeschluß vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 4/95 -).Interessenkollisionen, die das Vertrauen in die anwaltliche Unabhängigkeit gefährden könnten, liegen nicht schon dann vor, wenn das Wissen aus der einen oder anderen Tätigkeit für die jeweils andere von Interesse und ihr vorteilhaft ist (Senatsbeschlüsse vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 4/95 und vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 44/94).
- BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 34/93
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund der Ausübung einer mit …
Auszug aus BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 29/95
Auch von der Antragsgegnerin wird nicht in Zweifel gezogen, daß die Antragstellerin als Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes rechtlich und tatsächlich den Handlungsspielraum besitzt, der erforderlich ist (vgl. Senatsbeschluß vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 34/93 -), um den angestrebten Anwaltsberuf in nennenswertem Umfang und nicht nur gelegentlich auszuüben.
- BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 15/93
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vereinbarkeit der Tätigkeit als …
Auszug aus BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 29/95
Das hat der erkennende Senat z.B. bei einem Rechtsanwalt bejaht, der Zweitberuflich als Versicherungsmakler tätig war (Beschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93 = BRAK-Mitt. 1994, 43). - BGH, 13.02.1989 - AnwZ (B) 62/88
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Beratungstätigkeit für einen …
Auszug aus BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 29/95
Daß eine solche Tätigkeit wegen des angestrebten Nebeneinander von abhängiger Beratungstätigkeit und anwaltlicher Berufsausübung dem Berufsbild des Rechtsanwalts, der unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten zu sein hat (§ 3 Abs. 1 BRAO), widerspreche, hat der Senat mit Beschluß vom 13. Februar 1989 (AnwZ (B) 62/88 = BGHR BRAO § 7 Nr. 8 - abhängige Stellung) auch in einem Fall bekräftigt, in dem der Anwaltsbewerber als Leiter der Rechtsabteilung eines Genossenschaftsverbandes für die Beratung, Betreuung und Vertretung angeschlossener Genossenschaften in allen Rechtsangelegenheiten einschließlich - soweit möglich - der Prozeßführung zuständig war. - BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9 …
Auszug aus BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 29/95
An dieser Rechtsprechung kann indessen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 1992 (BVerfGE 87, 287), durch die u.a. auch der vorzitierte Senatsbeschluß aufgehoben worden ist, nicht mehr festgehalten werden (vgl. auch Senatsbeschluß vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 4/95 -).
- BGH, 18.12.1996 - IV ZB 9/96
Beurkundg der testamentarischen Ernennung eines Sozius des Urkundsnotars zum …
Eine Interessenkollision aufgrund früher erlangten Insiderwissens, deren Vermeidung die Vorschrift dient (Kleine-Cosack, NJW 1994, 2249, 2252), liegt hier nicht vor (vgl. BGH, Beschluß vom 11.12.1995 - AnwZ (B) 29/95 - NJW 1996, 2377 unter II 1 b). - AGH Rheinland-Pfalz, 03.03.2010 - 2 AGH 13/09
Zulassung - Vereinbarkeit der Tätigkeit eines geschäftsführenden …
Der BGH hat in seiner Entscheidung v. 11.12.1995 - AnwZ (B) 29/95 -, NJW 1996, 2377 weiter gefordert, dass hinzukommen müsse, dass die zweitberufliche Tätigkeit des Anwalts bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise von Seiten der Mandantschaft die Wahrscheinlichkeit von Pflichtenkollisionen nahelege (BGH, NJW 1996, 2377; v. 21.11.1994 - AnwZ [B] 44/04 unter Hinweis auf die amtliche Begründung zur Neufassung des § 7 Nr. 8 BRAO, BT-Drucks. 12/4993, 24).Hinzukommen muss ein naheliegendes Risiko einer Pflichtenkollision (BGH BRAK-Mitt. 1998, 236; BGH, NJW 1996, 2377;… Henssler / Prütting , § 7 Rdnr. 91).
Keine Gefährdung der Unabhängigkeit wurde angenommen bei einem Syndikus eines öffentlich-rechtlichen Bankinstituts, ausschließlich wissenschaftlicher Tätigkeit im öffentlichen Dienst, Leiter einer evangelischen Kirchenverwaltung oder Geschäftsführer einer RAK ( Feuerich / Weyland , ebd.), Geschäftsführer eines Arbeitgeberverbandes (BGH, NJW 1996, 2377).
- BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 36/10
Anwaltliches Berufsrecht: Vereinbarkeit der Tätigkeit als "Wealth Consultant Top …
Zwar liegt bei Ausübung eines Zweitberufs eine Interessenkollision, die das Vertrauen in die anwaltliche Unabhängigkeit gefährden könnte, nicht schon dann vor, wenn das Wissen aus der einen oder anderen Tätigkeit für die jeweils andere von Interesse und ihr vorteilhaft ist (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 4/95, BRAK-Mitt. 1995, 213, und vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 29/95, BRAK-Mitt. 1996, 77).
- BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 79/97
Rechtsanwaltszulassung und Rechtsberatungserlaubnis - Zulassung bei genügender …
Bei der Auslegung und Anwendung der die Berufswahl beschränkenden Vorschrift des § 7 Nr. 8 BRAO ist deshalb mit Blick auf das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 Abs. 1 GG) zu beachten, daß eine Berufswahlbeschränkung für einzelne Berufsgruppen allenfalls dort erforderlich und zumutbar ist, wo die Gefahr einer Interessenkollision sich deutlich abzeichnet und nicht mit Hilfe von Berufsausübungsregelungen beseitigt werden kann (BVerfGE 87, 287, 230; Senatsbeschlüsse vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 4/95 - BRAK-Mitt. 1995, 213; vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 29/95 - BRAK-Mitt. 1996, 77; vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 65/96 - BRAK-Mitt. 1997, 199).Dieser rechtliche Ausgangspunkt ist zutreffend; er stimmt mit der Senatsrechtsprechung überein (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 19. Juni 1995 aaO; vom 11. Dezember 1995 aaO).
- BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 33/10
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vereinbarkeit der Tätigkeit als Geschäftsführer …
In diesen Fällen kann die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nur versagt werden, wenn ein sich deutlich abzeichnendes nahe liegendes Risiko von Interessen- oder Pflichtenkollisionen besteht, dem durch Berufsausübungsregeln nicht wirksam begegnet werden kann (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 29/95, NJW 1996, 2377: Tätigkeit als Geschäftsführer eines Arbeitgeberverbandes; Beschluss vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 4/95, NJW-RR 1995, 1083: Tätigkeit als angestellter Leiter der Rechtsabteilung eines Genossenschaftsverbandes; vgl. auch schon Beschluss vom 7. November 1960 - AnwZ (B) 4/60, BGHZ 33, 276: Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer der Interessenvertretung des Nahrungsmittelgroßhandels). - OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02
Vertretungsverbot, Kostenerstattungsausspruch, Angehöriger des öffentlichen …
Um dieser Gefahr zu begegnen, bedarf es nicht der Untersagung der Berufsausübung nach § 47 BRAO oder gar eines Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt nach § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO (vgl. auch BGH, Beschl. v. 11.12.1995, - AnwZ (B) 29/95 - NJW 1996, 2377).