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   BGH, 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13   

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https://dejure.org/2013,36584
BGH, 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13 (https://dejure.org/2013,36584)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13 (https://dejure.org/2013,36584)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2013 - AnwZ (B) 3/13 (https://dejure.org/2013,36584)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 3 Nr 3 BRAO, § 114 Abs 1 Nr 1 BRAO, § 114 Abs 1 Nr 2 BRAO, § 114 Abs 1 Nr 3 BRAO, § 185 Nr 1 ZPO
    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Feststellung des unbekannten Aufenthalts eines seit Jahren im außereuropäischen Ausland lebenden Zustellungsadressaten; Zulassungswiderruf wegen Nichtbestellung eines Zustellungsbevollmächtigten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtbestellung eines Zustellungsbevollmächtigten

  • rewis.io

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Feststellung des unbekannten Aufenthalts eines seit Jahren im außereuropäischen Ausland lebenden Zustellungsadressaten; Zulassungswiderruf wegen Nichtbestellung eines Zustellungsbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 3 Nr. 3; BRAO § 215 Abs. 3
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtbestellung eines Zustellungsbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliche Zustellung unwirksam: Frist nicht in Gang gesetzt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 377
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 16/86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13
    Damit ist zugleich den Ausführungen der Antragsgegnerin zum Verhalten der Antragstellerin im Widerrufsverfahren die Grundlage entzogen, ohne dass der Frage nachgegangen werden müsste, ob ein solches Nachschieben von Ermessenserwägungen im vorliegenden Fall überhaupt rechtlich zulässig wäre (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 16/86, BRAK-Mitt. 1986, 224; vom 17. Juni 1996 - AnwZ (B) 5/96, BRAK-Mitt. 1996, 203, 205).

    Denn hierdurch würde der angefochtene Verwaltungsakt durch einen anderen ersetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 16/86, aaO; Eyermann/Schmidt, VwGO, 13. Aufl., § 113 Rn. 25 m.w.N.).

  • BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10

    Öffentliche Zustellung im Erkenntnisverfahren: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13
    Der Anwaltsgerichtshof durfte unter den hier gegebenen Umständen nicht davon ausgehen, dass der Aufenthalt der Antragstellerin unbekannt im Sinne von § 185 Nr. 1 ZPO war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 16 ff. m.w.N.).

    Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung löst nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO jedenfalls dann nicht aus und setzt dementsprechend keine Frist in Lauf, wenn die Fehlerhaftigkeit - wie hier - für das Gericht erkennbar war; in einem solchen Fall kommt das Verfahren nicht zum Abschluss und ist bei Entdeckung des Fehlers fortzusetzen, ohne dass es einer Wiedereinsetzung bedarf (BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, aaO Rn. 19 m.w.N.).

  • BGH, 09.10.1963 - IV ZR 213/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13
    Für den Fall, dass er dessen Bestellung als nicht hinreichend angesehen haben sollte oder sich die Zustellung an diesen als nicht ausführbar erwiesen hätte (§ 30 Abs. 3 Satz 2 BRAO), hätte er die Zustellung nach § 30 Abs. 3 BRAO durch Aufgabe bei der Post unter der von der Antragstellerin bis dahin im Verfahren verwendeten Adresse in D.   bewirken können (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 1964 - IV ZR 137/64, VersR 1964, 1021; Urteil vom 9. Oktober 1963 - IV ZR 213/62, MDR 1964, 35).
  • BSG, 29.08.2012 - B 11 AL 72/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung -

    Auszug aus BGH, 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13
    Auch in Anbetracht dessen hätte - entsprechend dem von der Rechtspflegerin unterbreiteten Vorschlag (Bl. 95 AGH) - vorab der Versuch unternommen werden können und müssen, über die im Briefkopf der Antragstellerin angegebene E-Mail-Adresse mit dieser in Kontakt zu treten (vgl. etwa BSG, Beschluss vom 29. August 2012 - B 11 AL 72/11 B).
  • BGH, 17.06.1996 - AnwZ (B) 5/96

    Rechtsanwalt - Zulassung - Diplom

    Auszug aus BGH, 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13
    Damit ist zugleich den Ausführungen der Antragsgegnerin zum Verhalten der Antragstellerin im Widerrufsverfahren die Grundlage entzogen, ohne dass der Frage nachgegangen werden müsste, ob ein solches Nachschieben von Ermessenserwägungen im vorliegenden Fall überhaupt rechtlich zulässig wäre (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 16/86, BRAK-Mitt. 1986, 224; vom 17. Juni 1996 - AnwZ (B) 5/96, BRAK-Mitt. 1996, 203, 205).
  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 29/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtunterhaltens einer

    Auszug aus BGH, 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13
    Dabei hätte sie erwägen müssen, ob nicht mit den anwaltsgerichtlichen Maßnahmen nach § 114 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BRAO schonendere Mittel zur Verfügung gestanden hätten (vgl. BVerfG, BRAK-Mitt. 2005, 275, 276; BGH, Beschluss vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 29/05, AnwBl. 2006, 416 Rn. 7).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13
    Nach dem hier noch anwendbaren alten Verfahrensrecht wäre dieser Umstand im Grundsatz berücksichtigungsfähig (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2011 - AnwZ (B) 52/10; s. demgegenüber für das neue Verfahrensrecht BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff., seither st. Rspr.).
  • BGH, 10.06.1964 - IV ZR 137/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13
    Für den Fall, dass er dessen Bestellung als nicht hinreichend angesehen haben sollte oder sich die Zustellung an diesen als nicht ausführbar erwiesen hätte (§ 30 Abs. 3 Satz 2 BRAO), hätte er die Zustellung nach § 30 Abs. 3 BRAO durch Aufgabe bei der Post unter der von der Antragstellerin bis dahin im Verfahren verwendeten Adresse in D.   bewirken können (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 1964 - IV ZR 137/64, VersR 1964, 1021; Urteil vom 9. Oktober 1963 - IV ZR 213/62, MDR 1964, 35).
  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 430/03

    Effektiver Rechtsschutz bei öffentlicher Zustellung

    Auszug aus BGH, 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13
    Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGK 3, 264, 269) und die einschneidende Wirkung des Widerrufs einer Rechtsanwaltszulassung sind jedoch an die Feststellung unbekannten Aufenthalts des Zustellungsadressaten hohe Anforderungen zu stellen, die hier nicht erfüllt sind.
  • BGH, 18.07.2011 - AnwZ (B) 52/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall eines

    Auszug aus BGH, 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13
    Nach dem hier noch anwendbaren alten Verfahrensrecht wäre dieser Umstand im Grundsatz berücksichtigungsfähig (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2011 - AnwZ (B) 52/10; s. demgegenüber für das neue Verfahrensrecht BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff., seither st. Rspr.).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 276/05

    Zulassung - Widerruf wegen Verletzung der Kanzleipflicht

  • BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von

    Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - zumindest wenn die Fehlerhaftigkeit der Zustellung für das Gericht erkennbar war - jedenfalls in dem Sinne unwirksam, dass sie die Zustellungsfunktion des § 188 ZPO nicht auslöst und dementsprechend keine Fristen in Lauf setzt (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 321 f.; Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05, WM 2007, 276 Rn. 12; Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 19; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 74/12, NJW-RR 2013, 307 Rn. 21; Beschluss vom 18. November 2013 - AnwZ (B) 3/13, NJW-RR 2014, 377 Rn. 5).
  • OLG Hamburg, 25.05.2018 - 8 U 51/17

    Information des ausländischen Zustellungsempfängers mit modernen

    Denn eine unzulässige öffentliche Zustellung der Klageschrift ist ebenfalls wirkungslos, sie kann die Zustellungsfiktion nicht auslösen (BGH, NJW 2002, 827, 831; BGH, NJW 2007, 303 Rn. 12; BGH, NJW 2012, 3582 Rn. 19; BGH, NJW 2017, 886 = NZG 2016, 783 Rn. 33; BGH, NJW-RR 2014, 377 Rn. 5).
  • BGH, 08.12.2016 - III ZR 89/15

    Hemmung der Verjährung trotz unwirksamer öffentlicher Zustellung

    Dabei ist eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - zumindest wenn die Fehlerhaftigkeit der Zustellung für das Gericht erkennbar gewesen ist - jedenfalls in dem Sinne unwirksam, dass sie die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO nicht auslöst und dementsprechend keine Fristen in Lauf setzt (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 321 f; vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05, NJW 2007, 303 Rn. 12; vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 19 und vom 3. Mai 2016 - II ZR 311/14, NZG 2016, 783 Rn. 33, sowie Beschluss vom 18. November 2013 - AnwZ (B) 3/13, NJW-RR 2014, 377 Rn. 5) .
  • BGH, 23.07.2014 - AnwZ (Brfg) 45/13

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Erfordernis der Bestellung eines

    Der Senat hat auch in früheren Entscheidungen keinen Anlass für eine Vorlage nach Art. 100 GG gesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2013 - AnwZ (B) 3/13, NJW-RR 2014, 377).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 28.10.2016 - 1 AGH 44/15

    Befreiung von der Kanzleipflicht, Widerruf, Zustellungsbevollmächtigter

    Nach der Rechtsprechung des BGH besteht daher auch weder Anlass für eine konkrete Normenkontrolle gemäß Art. 100 GG noch für eine Vorlage an den EuGH (BGH, a.a.O.,Rz. 10; BGH, Beschl. v. 18.11.2013, AnwZ (B) 3/13).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 2 U 59/16

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung einer Klage wegen Verletzung eines

    Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung löst nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zustellfiktion des § 188 ZPO jedenfalls dann nicht aus und setzt dementsprechend keine Frist in Lauf, wenn die Fehlerhaftigkeit für das Gericht erkennbar war (vgl. BGH, NJW 2002, 827; NJW 2007, 303, 304; NJW 2012, 3582; NJW-RR 2014, 377; NJW-RR 2013, 307, 308).
  • LG Lübeck, 01.03.2023 - 10 O 281/16
    aa) Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, zumindest wenn die Fehlerhaftigkeit der Zustellung für das Gericht erkennbar gewesen ist, in dem Sinne unwirksam, dass sie die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO nicht auslöst und dementsprechend keine Fristen in Lauf setzt (vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 2016 - III ZR 89/15 -, Juris Rn. 11, vom 3. Mai 2016 - II ZR 311/14, NZG 2016, 783 Rn. 33, vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10 -, NJW 2012, 3582 Rn. 19, vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05 -, NJW 2007, 303 Rn. 12, und vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00 -, BGHZ 149, 311, 321 f. Leitsatz, sowie Beschluss vom 18. November 2013 - AnwZ [B] 3/13, NJW-RR 2014, 377 Rn. 5).
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