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   BGH, 21.07.2003 - AnwZ (B) 37/03   

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https://dejure.org/2003,9016
BGH, 21.07.2003 - AnwZ (B) 37/03 (https://dejure.org/2003,9016)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2003 - AnwZ (B) 37/03 (https://dejure.org/2003,9016)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2003 - AnwZ (B) 37/03 (https://dejure.org/2003,9016)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vermutung eines Vermögensverfalls bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde - Sofortige Vollziehung im überwiegenden öffentlichen Interesse zur vor ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.05.2003 - AnwZ (B) 21/03

    Anordnung des Sofortvollzugs des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 21.07.2003 - AnwZ (B) 37/03
    Des weiteren ist jedoch zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2003 - AnwZ (B) 21/03 - und vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01 - NJW-RR 2002, 1718 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 21.07.2003 - AnwZ (B) 37/03
    Des weiteren ist jedoch zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2003 - AnwZ (B) 21/03 - und vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01 - NJW-RR 2002, 1718 m.w.N.).
  • BGH, 15.10.2010 - AnwZ (B) 8/10

    Widerruf einer Rechtsanwaltzulassung infolge zweifacher Untreue zum Nachteil von

    Die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheids durfte nach § 16 Abs. 6 Satz 2 BRAO a. F. nur angeordnet werden, wenn zu erwarten war, dass der Widerruf bestandskräftig wird und sein sofortiger Vollzug im überwiegenden öffentlichen Interesse zur schon vor Bestandskraft des Widerrufsbescheids notwendigen Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten war (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2003 - AnwZ (B) 21/03, NJW-RR 2003, 1642, 1643 und vom 21. Juli 2003 - AnwZ (B) 37/03, ZInsO 2003, 992).
  • BGH, 08.10.2004 - AnwZ (B) 15/04

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts; Sofortiger Vollzug der Widerrufsverfügung

    Des weiteren ist jedoch zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2003 - AnwZ (B) 21/03 - vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01 - NJW-RR 2002, 1718 m.w.N.; vom 21. Juli 2003 - AnwZ (B) 37/03 - ZInSO 2003, 992).
  • BGH, 20.10.2004 - AnwZ (B) 67/04

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung scheidet aus, wenn die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, daß der Widerrufsbescheid aufrechterhalten wird und die Anordnung der sofortigen Vollziehung im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege geboten ist (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00, BRAK-Mitt. 2002, 36 f ; v. 9. Mai 2003 - AnwZ (B) 21/03, NJW-RR 2003, 1642, 1643; v. 21. Juli 2003 - AnwZ (B) 37/03, ZInsO 2003, 992).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 37/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12096
BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 37/03 (1) (https://dejure.org/2004,12096)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2004 - AnwZ (B) 37/03 (1) (https://dejure.org/2004,12096)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2004 - AnwZ (B) 37/03 (1) (https://dejure.org/2004,12096)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Vermutung eines Vermögensverfalls - Gefährdung der Interessen eines Rechtsuchenden durch einen Vermögensverfall

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 61/02

    Interesse der Rechtsuchenden bei Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 37/03
    Im vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden kommt es in Fällen eines eröffneten Insolvenzverfahrens allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall zu verneinen (Senatsbeschlüsse vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 28/99 - BRAK-Mitt. 2000, 144 und vom 14. Juli 2003 - AnwZ (B) 61/02 m.w.N.; Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, Kammerbeschluß des BVerfG vom 17. September 2003 - 1 BvR 1848/03).
  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 28/99

    Widerruf der Erlaubnis eines Rechtsbeistandes zur geschäftsmäßigen

    Auszug aus BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 37/03
    Im vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden kommt es in Fällen eines eröffneten Insolvenzverfahrens allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall zu verneinen (Senatsbeschlüsse vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 28/99 - BRAK-Mitt. 2000, 144 und vom 14. Juli 2003 - AnwZ (B) 61/02 m.w.N.; Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, Kammerbeschluß des BVerfG vom 17. September 2003 - 1 BvR 1848/03).
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