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   BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 41/94   

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BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 41/94 (https://dejure.org/1994,2525)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1994 - AnwZ (B) 41/94 (https://dejure.org/1994,2525)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 41/94 (https://dejure.org/1994,2525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 887
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 23/84

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 41/94
    Nur gegen eine ergangene Entscheidung eines Gerichts, nicht aber gegen dessen vermeintliches oder tatsächliches Untätigbleiben kann das im Rechtszug übergeordnete Gericht angerufen werden (BGH, Beschl. v. 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 23/84, BRAK-Mitt 1984, 140 m.w.N.).

    Ob gegen das Untätigbleiben eines Gerichts in außergewöhnlichen Fällen aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Rechtsmittel gegeben ist, hat der Senat bisher offengelassen (Beschl. v. 9. Juli 1984 a.a.O.).

  • BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 1/84

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 41/94
    Gegen eine Entscheidung des Ehrengerichtshofs, mit der ein gegen Richter gerichtetes Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, ist eine Beschwerde nicht zulässig (BGH, Beschl. v. 25. Juni 1984 - AnwZ (B) 1/84, BRAK-Mitt. 1984, 141 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 41/94
    Die unzulässigen Rechtsmittel kann der Senat ohne mündliche Verhandlung verwerfen (BGHZ 44, 25).
  • OLG Karlsruhe, 29.09.1983 - 15 W 56/83

    Untätigbleiben; Außerordentliche Beschwerde; Rechtsverweigerung; Begründetheit

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 41/94
    Denn ein derartiges außerordentliches Rechtsmittel käme nur in Betracht, wenn das Untätigbleiben des Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1984, 985 [OLG Karlsruhe 29.09.1983 - 15 W 56/83]).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - 24 W 109/07

    Untätigkeitsbeschwerde bei "Rechtsverweigerung"

    Das im Rechtszug übergeordnete Gericht kann grundsätzlich nur angerufen werden gegen eine ergangene, den Rechtsmittelführer beschwerende Entscheidung eines Gerichts, nicht aber gegen dessen vermeintliches oder tatsächliches Untätigbleiben (BGH NJW-RR 1995, 887f m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 1993, 1279, 1280 und BVerfG NJW 2005, 2685, 2687).

    Ob gegen das Untätigbleiben eines Gerichts in außergewöhnlichen Fällen aus verfassungsrechtlichen Gründen ein außerordentliches Rechtsmittel gegeben ist, ist in der höchstrichtlichen Rechtsprechung bisher offen geblieben (vgl. BGH NJW-RR 1995, 887f).

  • AG Duisburg, 02.02.2009 - 46 L 197/04

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Zwangsverwalters durch das vorsätzliche

    Ein solcher außerordentlicher Rechtsbehelf wäre allenfalls dann in Erwägung zu ziehen, wenn nachvollziehbar dargelegt wäre, dass das Verhalten des Rechtspflegers auf Willkür beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt, die den Bereich der den Rechtspflegern zustehenden Unabhängigkeit verlässt (vgl. BGH NJW-RR 1995, 887, 888, OLG Koblenz NJW-RR 2008, 974 f.; OLG Düsseldorf MDR 2008, 406 f.).
  • OLG Koblenz, 05.05.2008 - 5 W 255/08

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde in selbstständigem Beweisverfahren

    Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist eine Untätigkeitsbeschwerde allenfalls dann in Erwägung zu ziehen, wenn die Unterlassung des Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt, die den Bereich der richterlichen Unabhängigkeit verlässt (vgl. BGH NJW-RR 1995, 887, 888).
  • OLG Rostock, 25.05.2004 - 8 W 75/04

    Anforderungen an eine willkürliche Rechtsverweigerung oder Untätigkeit des

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  • BGH, 22.10.2019 - AnwZ (B) 1/18

    Widerruf der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer; Besorgnis der Befangenheit

    Auf die Ablehnung von Richtern in den nach der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit waren nach dem somit anwendbaren früheren Verfahrensrecht - ebenso wie nach heute geltendem Recht - die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 41/94, NJW-RR 1995, 887).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 50/03

    Umgangsrechtsverfahren: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde; Anweisung des

    Eine Untätigkeitsbeschwerde in einer Umgangssache ist deshalb nicht erst dann zulässig, wenn ein sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Verfahrensstillstand gegeben ist, der auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 1999, 179) oder wenn ein Untätigbleiben des Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 887; Senatsbeschluss vom 24. Juli 2001 - 16 WF 78/01 - nicht veröffentlicht -), sondern bereits dann, wenn eine Verzögerung behauptet wird, die zu einem nennenswerten Rechtsverlust führt (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, 753).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.2001 - 3 W 143/01

    Untätigkeitsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Das Landgericht hat mit der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur die Statthaftigkeit der Untätigkeitsbeschwerde grundsätzlich bejaht (vgl. dazu etwa BGH NJW-RR 1995, 887, 888; KG MDR 1998, 64, 65; OLG Dresden FamRZ 2000, 1422 jew. m. w. N.).
  • OLG Rostock, 04.09.2009 - 3 W 74/09

    Mietrechtsstreit: Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

    Nach der herrschenden Meinung kann das im Rechtszug übergeordnete Gericht grundsätzlich nur gegen eine ergangene, den Rechtsmittelführer beschwerende Entscheidung eines Gerichts, nicht aber gegen dessen vermeintliches oder tatsächliches Untätigbleiben angerufen werden (BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.06.2005, 1 BvR 2790/04, NJW 2005, 2685; BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschl. v. 21.11.1994, AnwZ (B) 41/94, NJW-RR 1995, 887; 3. Strafsenat, Beschl. v. 22.12.1992, StB 15/92, 3 BJs 960/91 - 4 (85) - StB 15/92, NJW 1993, 1279, 1280; BFH, Beschl. v. 28.05.2009, III B 73/09, juris; BFH, Beschl. v. 04.10.2001, V B 85/01, BFH/NV 2002, 364; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschl. v. 27.04.2009, L 11 B 45/09 AS, juris; Hessisches Landessozialgericht, Beschl. v. 11.02.2009, L 9 B 229/08 AS, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.04.2009, 8 E 147/09, NJW 2009, 2615).
  • BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 58/02

    Hemmung der Beschwerdefrist bis zur Entscheidung über ein Wiedereinsetzungsgesuch

    Eine etwaige Beschwerde des Antragstellers gegen die in der mündlichen Verhandlung vor dem Anwaltsgerichtshof verkündete Zurückweisung seines gegen den Senatsvorsitzenden gerichteten Ablehnungsgesuchs konnte die Beschwerdefrist gegen die Hauptsachenentscheidung offensichtlich schon deshalb nicht hemmen, weil ein solches Rechtsmittel gar nicht statthaft wäre (vgl. Feuerich/Weyland, BRAO 6. Aufl. § 40 Rdn. 7; Senatsbeschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 41/94, BRAK-Mitt. 1995, 27, und vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 57/95, BRAK-Mitt. 1996, 82).
  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 25/04

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Ablehnungsgesuchs und die

    Zwar mag in außergewöhnlichen Fällen aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Rechtsmittel gegeben sein, wenn die Aussetzung des Verfahrens auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt (vgl. Anwaltssenat des BGH, Beschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 41/94 - zur Frage der Angreifbarkeit der Aussetzung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens mit der Beschwerde: Senatsbeschluß vom 5. Februar 2002 - NotSt (B) 5/01 -).
  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 6/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer sofortigen Beschwerde vor dem BGH gegen

  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.04.2000 - L 1 B 49/00

    Untätigkeitsbeschwerde bei Stillstand oder unangemessener Verzögerung des

  • BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 57/95

    Beschwerde gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2010 - 5 E 587/10

    Annahme der Statthaftigkeit einer ungeschriebenen "Untätigkeitsbeschwerde"

  • OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 51/03

    Sorgerechtsverfahren: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde und Inhalt der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2008 - L 5 KR 54/07

    Krankenversicherung

  • BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 16/97

    Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Prozeßkostenhilfe für die

  • OLG Frankfurt, 26.06.2007 - 4 WF 72/07

    Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1999 - 13 E 494/99

    Asylverfahren; Antrag auf Prozeßkostenhilfe; Untätigkeitsbeschwerde

  • LG München II, 28.01.2010 - 6 T 218/10

    Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde im Betreuungsverfahren im Falle der

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