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   BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 6/93   

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BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 6/93 (https://dejure.org/1994,1397)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1994 - AnwZ (B) 6/93 (https://dejure.org/1994,1397)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93 (https://dejure.org/1994,1397)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    DDR:RAnwG § 7 Nr. 2
    Versagung der Zulassung eines früheren Stasi-Mitarbeiters zur Rechtsanwaltschaft

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1730
  • MDR 1994, 731
  • NJ 1994, 284
  • AnwBl 1994, 295
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 6/93
    Ein solches Verhalten muß beim rechtsuchenden Publikum begründete Zweifel an der persönlichen Integrität des Bewerbers wecken und wäre daher im Falle seiner Zulassung grundsätzlich geeignet, das Ansehen der Anwaltschaft insgesamt in Mitleidenschaft zu ziehen, insbesondere auch die Vertrauensgrundlage zu erschüttern, die die Rechtsanwaltschaft im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege benötigt (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 4. November 1992 - 1 BvR 79/85 u.a. = NJW 1993, 317, 319) [BVerfG 04.11.1992 - 1 BvR 79/85].
  • BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01

    Rehabilitierung, berufliche; Ausschlussgründe; Verstoß des Betroffenen gegen

    Der Senat macht sich insoweit die Bewertung des Bundesgerichtshofs in dessen Beschluss vom 14. März 1994 (AnwZ (B) 6/93 - NJW 1994, 1730) zu Eigen, in dem es u.a. heißt:.
  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 57/94

    Rücknahme der Anwaltszulassung wegen Tätigkeit für das MfS der ehemaligen DDR

    An den Grundsätzen der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit hat sich vergangen, wer zur Stützung des repressiven Systems der ehemaligen DDR freiwillig und gezielt, insbesondere auch durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Mißbrauch persönlichen Vertrauens Informationen über Mitbürger gesammelt, an das auch in der DDR für seine repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannte MfS weitergegeben und dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, daß diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Personen, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte benutzt würden (Senatsbeschl. v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93, NJW 1994, 1730 [BGH 14.03.1994 - Anwz B 6/93]; v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 22/94).

    Dieses gezielte Ausspionieren seiner Mitmenschen ist ein Verstoß gegen den Grundsätze der Menschlichkeit (vgl. Senatsbeschl. v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93, NJW 1994, 1730 [BGH 14.03.1994 - Anwz B 6/93]).

  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94

    Stasi - Rechtsanwaltschaft

    An dem Grundsatz der Menschlichkeit hat sich vergangen, wer zur Unterstützung des repressiven Systems der ehemaligen DDR freiwillig und gezielt, insbesondere durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Mißbrauch persönlichen Vertrauens, Informationen über Mitbürger gesammelt, an die auch in der DDR für ihre repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannte Staatssicherheit weitergegeben und dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, daß diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Personen, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte benutzt würden (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93, NJW 1994, 1730 [BGH 14.03.1994 - Anwz B 6/93] = NJ 1994, 284 = AnwBl 1994, 295 = BRAK-Mitt 1994, 108; vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 9/94).

    So hat der Senat in einem Fall 10jähriger Tätigkeit als IM (1978 bis 1987) einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren nach Beendigung der Spitzeldienste für erforderlich angesehen, um der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mehr entgegenzustehen (oben genannter Beschluß vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93 S. 15).

    Allerdings können nach ständiger Rechtsprechung des Senats bewußt unwahre Angaben des Anwaltsbewerbers zur Annahme seiner Unwürdigkeit führen, insbesondere wenn es sich um planmäßig über einen längeren Zeitraum geübte, arglistige Machenschaften handelt oder die unwahren Angaben im Zulassungsverfahren zwecks Täuschung der Zulassungsbehörde gemacht werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 53/86, BRAK-Mitt 1987, 150; vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 55/93, AnwBl 1994, 421 und 58/93, AnwBl 1994, 295 = NJ 1994, 283 = BRAK-Mitt 1994, 107; vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 78/93, BRAK-Mitt 1994, 179).

  • BGH, 06.11.2006 - AnwZ (B) 87/05

    Wiederaufnahme eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen Widerrufs der

    Der Unwürdigkeitsvorwurf und die jedenfalls zeitweilige Einschränkung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freiheit der Berufswahl sind danach gerechtfertigt, wenn der Bewerber ein Verhalten gezeigt hat, das ihn bei Abwägung dieses Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar erscheinen lässt (Senat, Beschl. vom 12. April 1999 - AnwZ(B) 67/98, NJW-RR 1999, 1219; Beschl. vom 14. März 1994 - AnwZ(B) 6/93, NJW 1994, 1730 = BRAK-Mitt. 1994, 108).
  • OVG Berlin, 01.12.2004 - 6 B 1.04

    Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens unter Rücknahme des Bescheids;

    Deshalb vermochten auch scheinbar banale Informationen im Verbund mit anderen gespeicherten Erkenntnissen oder operativ interessanten Personen besonderes Gewicht zu erlangen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6.93 -, NJW 1994, 1730).
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 12/93

    Amtsenthebung eines Notars wegen Tätigkeit für das MfS

    Die bisherige Rechtsprechung in der Berufs- und Arbeitsgerichtsbarkeit bestimmt das individuelle Maß der Verstrickung unter anderem nach Zeit und Grund der Aufnahme sowie Beendigung der Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluß vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93; BAG, Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 274/93 = DB 1994, 1379 [BAG 20.01.1994 - 8 AZR 274/93]).
  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 8/99

    Unwürdigkeit des Rechtsanwalts

    Der Unwürdigkeitsvorwurf und die daraus folgende zeitweilige Einschränkung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freiheit der Berufswahl sind gerechtfertigt, wenn dem Bewerber ein Verhalten zur Last fällt, das ihn bei Berücksichtigung aller erheblichen Umstände, einschließlich des Zeitablaufs und der zwischenzeitlichen Führung, nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar erscheinen läßt (st. Rspr.: vgl. Senatsbeschlüsse v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93 - NJW 1994, 1730 = BRAK-Mitt. 1994, 108; v. 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 10/98, BRAK-Mitt. 1998, 234; v. 12. April 1999 - AnwZ (B) 67/98, BRAK-Mitt. 1999, 187).
  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 22/94

    Stasi - Rechtsanwaltschaft

    An den Grundsätzen der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit hat sich vergangen, wer zur Stützung des repressiven Systems der ehemaligen DDR freiwillig und gezielt, insbesondere auch durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Mißbrauch persönlichen Vertrauens Informationen über Mitbürger gesammelt, an das auch in der DDR für seine repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannte MfS weitergegeben und dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, daß diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Personen, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte benutzt würden (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93, BRAK-Mitt. 1994, 108 und vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 17/94).

    Wenn der Antragsteller weiterhin als Anwalt tätig wäre, würde dies in der Bevölkerung zu Recht auf Unverständnis stoßen und in ihr den Eindruck hervorrufen, daß ihr berechtigtes Interesse an Rechtsberatung durch zuverlässige Anwälte nicht ernst genommen werde (vgl. auch Senatsbeschluß vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93, BRAK-Mitt. 1994, 108).

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 50/94

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Tätigkeit für das MfS

    Die Antragstellerin hat sich gegen die Grundsätze der Menschlichkeit vergangen, indem sie zur Stützung des totalitären Zwangsregimes der ehemaligen DDR freiwillig und gezielt, insbesondere durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Mißbrauch persönlichen Vertrauens Informationen über Anwalts-Kollegen und Mitbürger gesammelt, an das auch in der DDR für seine repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannte MfS weitergegeben und dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, daß diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Personen, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte benutzt würden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 22/94 und AnwZ (B) 28/94 - sowie vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 241, vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93, NJW 1994, 1730 [BGH 14.03.1994 - Anwz B 6/93] = BRAK-Mitt. 1994, 108 = AnwBl. 1994, 295 = NJ 1994, 284).
  • BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 67/98

    Unwürdigkeit der Zugehörigkeit zur Rechtsanwaltschaft nach schweren

    Der Unwürdigkeitsvorwurf und die jedenfalls zeitweilige Einschränkung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freiheit der Berufswahl sind danach gerechtfertigt, wenn der Bewerber ein Verhalten gezeigt hat, das ihn bei Abwägung dieses Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar erscheinen läßt (Senatsbeschluß vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93 - NJW 1994, 1730 = BRAK-Mitt. 1994, 108).
  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 12/95

    Anwaltszulassung - MfS-Tätigkeit

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 19/96

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Würdigkeit zur Ausübung des

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 49/94

    Inoffizielle Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Zusammenarbeit mit dem

  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94

    Rücknahme der Anwaltszulassung eines ehemaligen Führungsoffiziers des MfS

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - 3 B 9.12

    Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG; Eingliederungshilfen; Fortführung durch

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 54/94

    DDR - Politische Straftat - Anwaltsmandat

  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 9/94

    DDR - Rechtsanwaltszulassung - Vertrauensbruch

  • BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 10/98

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Abwägung im

  • BGH, 26.01.1998 - AnwZ (B) 34/97

    Versagung der Wiederzulassung wegen Unwürdigkeit

  • BGH, 17.06.1996 - AnwZ (B) 54/95

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen vorhergehenden unwürdigen

  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 17/94

    DDR - Rechtsanwaltszulassung - Unwürdigkeit

  • BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 64/99
  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 14/94

    Rücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt infolge einer Tätigkeit für das

  • BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 7/97

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Annahme eines unwürdigen

  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 78/93

    Rechtsanwalt - Zulassung - Unwürdigkeitsprüfung - Spionagetätigkeit

  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 59/94

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Gründe für

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