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   BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 8/71   

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https://dejure.org/1971,3442
BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 8/71 (https://dejure.org/1971,3442)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1971 - AnwZ (B) 8/71 (https://dejure.org/1971,3442)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 8/71 (https://dejure.org/1971,3442)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens wegen der Unmöglichkeit einer Aufklärung des derzeitigen Sachverhalts - Vorliegen der Voraussetzungen eines Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen chronischen Alkoholmissbrauchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 48
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 27.05.1986 - 3 WF 45/86
    Gleichwohl ist sie nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur nicht auf die normierten Fälle beschränkt, sondern - beispielsweise nach dem Rechtsgedanken zivilprozessualer Vorschriften wegen gleicher Interessenlage, bei Vorgreiflichkeit eines anderen anhängigen Verfahrens oder bei verfassungsrechtlichen Bedenken - grundsätzlich zulässig (vgl. KG NJW 1957, 1197; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 154 mwN; Jansen, FGG 2. Aufl. Vorbem. §§ 8 bis 18 Rdn. 39; Keidel/Kuntze/Winkler, FG 11. Aufl. § 12 FGG Anm. 34; Bumiller/Winkler, aaO § 12 Anm. 5; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG 3. Aufl. § 12 FGG Anm. 4), wie auch dann statthaft, wenn sie notwendig und sachdienlich ist, um eine Klärung des Sachverhalts herbeizuführen (vgl. BGH MDR 1972, 48; OLG Braunschweig NJW 1952, 31; OLG Saarbrücken FamRZ 1955, 145; BayObLG FamRZ 1967, 684 ff; 1975, 45 ff; OLG Bremen FamRZ 1979, 856; Schlegelberger, FGG 7. Aufl. S. 175 Rdn. 34).

    Sie kommt vorliegend aber gleichwohl nicht in Betracht, da es nicht gerechtfertigt ist, die Sachentscheidung hinauszuschieben, um vor Abschluß der Sachaufklärung die zukünftige Entwicklung der Verhältnisse abzuwarten (vgl. BGH MDR 1972, 48; KG NJW 1957, 1197; OLG Bremen FamRZ 1979, 856; Jansen, aaO; Bassenge/Herbst, aaO).

  • BGH, 18.01.1982 - NotZ 8/81

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Entscheidung über die Gerichtskosten im Fall

    Eine Aussetzung ist zulässig, wenn sie notwendig und sachdienlich ist, um eine Klärung des Sachverhalts herbeizuführen; dies gilt jedenfalls dann, wenn dabei die Sachentscheidung nicht von der künftigen Entwicklung der Dinge abhängig gemacht wird, sondern auf Grund des gegenwärtigen Sachstandes entschieden werden soll (BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1972 - NotZ 6/71 - DNotZ 1973, 381; für das Verfahren nach der BRAO: Beschluß vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 8/71 - EGE XI, 65).
  • BGH, 03.10.1983 - AnwZ (B) 15/83

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Eine solche Maßnahme ist zwar unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (Senatsbeschluß vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 8/71 = EGE XI 65, 66), sie ist hier aber nicht veranlaßt.
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