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   BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 96/06 (1)   

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BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 96/06 (1) (https://dejure.org/2007,5470)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2007 - AnwZ (B) 96/06 (1) (https://dejure.org/2007,5470)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06 (1) (https://dejure.org/2007,5470)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; InsO § 35 Abs. 2; ; InsO § 35 Abs. 2 Satz 2; ; InsO § 295 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 6/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 96/06
    Auch der Umstand, dass der Insolvenzverwalter die Anwaltskanzlei des Antragstellers im noch laufenden Insolvenzverfahren freigegeben hat (vgl. nunmehr § 35 Abs. 2 InsO), beseitigt die Insolvenz und damit den Vermögensverfall des Antragstellers nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 16. April 2007 - AnwZ(B) 6/06).

    Auch die Freigabe der Kanzlei des Antragstellers durch den Insolvenzverwalter ändert daran nichts (vgl. schon Senatsbeschluss vom 16. April 2007 - AnwZ(B) 6/06).

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 96/06
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356; 84, 149), ist nicht gegeben.
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 96/06
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 1991 - AnwZ(B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschluss vom 21. November 1994 - AnwZ(B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 96/06
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 1991 - AnwZ(B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschluss vom 21. November 1994 - AnwZ(B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04

    AGH Frankfurt am Main

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 96/06
    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2004 - AnwZ(B) 40/04, NJW 2005, 1271 unter II 2 und 3).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 96/06
    Diese Gefährdung entfällt nicht bereits durch die Insolvenzeröffnung und die damit verbundene Verfügungsbeschränkung des Insolvenzschuldners (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2004 - AnwZ(B) 43/03, NJW 2005, 511, unter II 2 a).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 96/06
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356; 84, 149), ist nicht gegeben.
  • BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 2/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. vom 7. Dezember 2004 - AnwZ (B) 40/04, NJW 2005, 1271; Beschl. vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925 Tz. 12; Beschl. vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06; Beschl. vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07).

    Diese Gefährdung entfällt nicht bereits durch die Insolvenzeröffnung und die damit verbundene Verfügungsbeschränkung des Insolvenzschuldners (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; Beschl. vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925 Tz. 12 und Beschl. vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06).

    Vielmehr kann in aller Regel erst dann, wenn das Insolvenzverfahren zu einem Abschluss führt, bei dem mit einer Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Antragstellers gerechnet werden kann, das heißt mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts, davon ausgegangen werden, dass nicht nur der Vermögensverfall, sondern auch eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht mehr fortbesteht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 6/06, ZVI 2007, 619, 620 Tz. 10; Beschl. vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06; Beschl. vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07).

  • BGH, 28.09.2011 - AnwZ (Brfg) 29/11

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Vermutete Gefährdung

    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06 Rn. 9 und vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10 Rn. 5).

    Auch der Umstand, dass der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb des Klägers freigegeben hat (§ 35 Abs. 2 InsO), beseitigt die Insolvenz und damit den Vermögensverfall des Klägers nicht (Senatsbeschluss vom 26. November 2007 aaO).

  • BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 23/12

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Soweit die Klägerin darauf verweist, dass der Insolvenzverwalter ihre Anwaltskanzlei am 30. August 2010 nach § 35 Abs. 2 InsO frei gegeben hat, beseitigt dies weder die Insolvenz noch den Vermögensverfall (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06, juris Rn. 9, vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 37/10, NZI 2011, 464 Rn. 7, und vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, ZInsO 2012, 140 Rn. 4).

    Eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden wird damit allein durch die Freigabe weder ausgeschlossen noch vermindert (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 26. November 2007, aaO Rn. 10 und vom 21. März 2011, aaO Rn. 8).

  • BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an

    cc) Eine Gefährdung der Interessen Rechtsuchender wird schließlich nach ständiger Rechtsprechung, an der der Senat festhält, allein durch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter weder ausgeschlossen noch vermindert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 23/12, aaO Rn. 4; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06, juris Rn. 10; vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 37/10, NZI 2011, 464 Rn. 8).
  • BGH, 21.05.2012 - AnwZ (B) 6/11

    Geordnete Vermögensverhältnisse eines Schuldners mit der Aufhebung des

    Der Umstand, dass der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb des Klägers freigegeben hat (§ 35 Abs. 2 InsO), beseitigt die Insolvenz und damit den Vermögensverfall des Betroffenen nicht (Senatsbeschlüsse vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06 Rn. 9; vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, ZInsO 2012, 140 Rn. 4; vgl. auch Beschluss vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 6/06, ZVI 2007, 619 Rn. 11).

    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. November 2007, aaO; vom 28. September 2011, aaO jeweils m. w. N.).

  • BGH, 21.04.2008 - AnwZ (B) 37/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (Senatsbeschlüsse vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06 Textziffer 9 und vom 7. Dezember 2004 - AnwZ (B) 40/04, NJW 2005, 1271).

    Diese Gefährdung entfällt nicht bereits durch die Insolvenzeröffnung und die damit verbundene Verfügungsbeschränkung des Insolvenzschuldners (Senatsbeschlüsse vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06 Textziffer 9 und vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511).

  • BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 37/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei Insolvenz

    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (BGH, Beschluss vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 16.03.2009 - AnwZ (B) 61/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können - von dem Fall eines bestätigten Schuldenbereinigungsplans (§ 254 InsO) abgesehen - grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschl. v. 7. Dezember 2004 - AnwZ (B) 40/04, NJW 2005, 1271; Beschl. v. 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925 Tz. 12; Beschl. v. 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06; Beschl. v. 3. November 2008 - AnwZ (B) 2/08).
  • BGH, 19.05.2008 - AnwZ (B) 46/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens

    Der Umstand, dass der Insolvenzverwalter den Betrieb der Anwaltskanzlei schon vor Erlass der Widerrufsverfügung aus der Insolvenzmasse freigegeben hatte, änderte nichts am Vermögensverfall des Antragstellers (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06, Tz. 10, und vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 6/06, ZVI 2007, 619, Tz. 11).
  • AGH Niedersachsen, 29.08.2011 - AGH 17/08

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Ausschluss einer

    Das Gleiche gilt allerdings auch in dem Fall, in dem der Insolvenzverwalter gemäß § 35 Abs. 2 InsO die Rechtsanwaltstätigkeit des Schuldners aus der Insolvenzmasse freigegeben hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 16.04.2007 - AnwZ (B) 6/06 - und vom 26.11.2007 - AnwZ (B) 96/06).
  • BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 96/066
  • BGH, 19.10.2010 - AnwZ (B) 53/09

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermutung des

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 2 K 1796/07

    Vermutung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters bei Eröffnung eines

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