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   BGH, 14.10.2014 - AnwZ (Brfg) 22/14   

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https://dejure.org/2014,34749
BGH, 14.10.2014 - AnwZ (Brfg) 22/14 (https://dejure.org/2014,34749)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2014 - AnwZ (Brfg) 22/14 (https://dejure.org/2014,34749)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 22/14 (https://dejure.org/2014,34749)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 14.10.2014 - AnwZ (Brfg) 22/14
    a) Die Klägerin war im maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9) im Schuldnerverzeichnis eingetragen.

    Denn für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Zulassungswiderrufs ist nach gefestigter Rechtsprechung des Senats auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens abzustellen; danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, aaO Rn. 9 ff.).

    Die Klägerin benennt keinen hinreichend bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz, der von einem die Senatsentscheidung vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 tragenden Rechtssatz abweicht, sondern behauptet, dass diese und andere Entscheidungen auf einer anderen Tatsachengrundlage beruhten als der vorliegende Fall.

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 14.10.2014 - AnwZ (Brfg) 22/14
    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2012 - AnwZ (Brfg) 42/11, juris Rn. 25; vom 24. März 2011 - AnwZ (Brfg) 4/11, juris Rn. 12; vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; BVerfG, NVwZ 2009, 515, 518; BVerwG, NVwZ 2005, 709).

    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292 f.; vom 23. Januar 2012 - AnwZ (Brfg) 11/11, juris Rn. 3; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 112e BRAO Rn. 36).

  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 14.10.2014 - AnwZ (Brfg) 22/14
    Diese Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, ZVI 2007, 618 Rn. 8 m. w. N.).
  • BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 84/09

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Auszug aus BGH, 14.10.2014 - AnwZ (Brfg) 22/14
    Ergänzend merkt der Senat nur Folgendes an: Ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, muss zur Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und konkret darlegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 22. März 2010 - AnwZ (B) 84/09, juris Rn. 7; vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 1/12, juris Rn. 3 und 7, und vom 23. April 2014 - AnwZ (Brfg) 8/14, juris Rn. 5).
  • BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10

    Die Nichtberücksichtigung einer eventuellen späteren Verbesserung der

    Auszug aus BGH, 14.10.2014 - AnwZ (Brfg) 22/14
    a) Eine Rechtssache weist dann besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn sie wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten deutlich abhebt (BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 6 und vom 6. September 2011 - AnwZ (Brfg) 5/11, juris Rn. 7 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 24.03.2011 - AnwZ (Brfg) 4/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Falle des Vermögensverfalls des

    Auszug aus BGH, 14.10.2014 - AnwZ (Brfg) 22/14
    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2012 - AnwZ (Brfg) 42/11, juris Rn. 25; vom 24. März 2011 - AnwZ (Brfg) 4/11, juris Rn. 12; vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; BVerfG, NVwZ 2009, 515, 518; BVerwG, NVwZ 2005, 709).
  • BGH, 06.09.2011 - AnwZ (Brfg) 5/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 14.10.2014 - AnwZ (Brfg) 22/14
    a) Eine Rechtssache weist dann besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn sie wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten deutlich abhebt (BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 6 und vom 6. September 2011 - AnwZ (Brfg) 5/11, juris Rn. 7 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 23.01.2012 - AnwZ (Brfg) 11/11

    Herleitung eines Vermögensverfalls aus titulierten Forderungen durch den

    Auszug aus BGH, 14.10.2014 - AnwZ (Brfg) 22/14
    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292 f.; vom 23. Januar 2012 - AnwZ (Brfg) 11/11, juris Rn. 3; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 112e BRAO Rn. 36).
  • BGH, 06.02.2012 - AnwZ (Brfg) 42/11

    Widerruf der Anwaltszulassung: Verfassungsmäßigkeit der öffentlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 14.10.2014 - AnwZ (Brfg) 22/14
    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2012 - AnwZ (Brfg) 42/11, juris Rn. 25; vom 24. März 2011 - AnwZ (Brfg) 4/11, juris Rn. 12; vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; BVerfG, NVwZ 2009, 515, 518; BVerwG, NVwZ 2005, 709).
  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 1/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

    Auszug aus BGH, 14.10.2014 - AnwZ (Brfg) 22/14
    Ergänzend merkt der Senat nur Folgendes an: Ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, muss zur Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und konkret darlegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 22. März 2010 - AnwZ (B) 84/09, juris Rn. 7; vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 1/12, juris Rn. 3 und 7, und vom 23. April 2014 - AnwZ (Brfg) 8/14, juris Rn. 5).
  • BGH, 07.10.2013 - AnwZ (Brfg) 30/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 23.04.2014 - AnwZ (Brfg) 8/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung des Rechtsanwalts

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des

  • BGH, 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    - AnwZ (Brfg) 22/14, juris Rn. 5; vom 30. Januar 2017 - AnwZ (Brfg) 61/16, juris Rn. 4; vom 24. März 2017 - AnwZ (Brfg) 60/16, juris Rn. 6 und vom 24. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 3/18, juris Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 82/13

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Pauschalierte Beanstandung der Höhe des

    a) Eine Rechtssache weist dann besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn sie wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten deutlich abhebt (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 22/14, Rn. 9; vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 36/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, muss zur Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und konkret darlegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 22/14, juris Rn. 5 und vom 6. Februar 2014 - AnwZ (Brfg) 83/13, BRAK-Mitt. 2014, 164 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 30.01.2017 - AnwZ (Brfg) 61/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung

    Ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, muss zur Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und konkret darlegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 22/14, juris Rn. 5 und vom 6. Februar 2014 - AnwZ (Brfg) 83/13, BRAK-Mitt. 2014, 164 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 10.02.2015 - AnwZ (Brfg) 55/14

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen fehlender

    Eine Abweichung liegt nur vor, wenn die angefochtene Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin in ihr ein Rechtssatz aufgestellt wird, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (vgl. nur Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 22/14, juris Rn. 11).
  • BGH, 07.12.2018 - AnwZ (Brfg) 55/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, muss zur Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und konkret darlegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 30. Januar 2017 - AnwZ (Brfg) 61/16, juris Rn. 4, und vom 14. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 22/14, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 04.02.2016 - AnwZ (Brfg) 59/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Anordnung

    Ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, muss zur Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und konkret darlegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 22/14, juris Rn. 5 und vom 6. Februar 2014 - AnwZ (Brfg) 83/13, BRAK-Mitt. 2014, 164 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 13.07.2015 - AnwZ (Brfg) 17/15

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, muss zur Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und konkret darlegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 22/14, juris Rn. 5 und vom 6. Februar 2014 - AnwZ (Brfg) 83/13, BRAK-Mitt. 2014, 164 Rn. 5; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 20.11.2017 - AnwZ (Brfg) 42/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Verweis

    Ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, muss zur Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und konkret darlegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 30. Januar 2017 - AnwZ (Brfg) 61/16, juris Rn. 4 und vom 14. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 22/14, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 1 AGH 31/23
    Leistet der Kläger über einen längeren Zeitraum hinaus Zahlungen nur unter dem Druck von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, kann der Nachweis des Vermögensverfalls regelmäßig als geführt angesehen werden (st. Rspr. u. a., BGH, Beschluss vom 14.10.2014, AnwZ (Brfg) 22/14 Rn. 5; Beschluss vom 27.07.2015, AnwZ (Brfg) 26/15).
  • BGH, 03.04.2017 - AnwZ (Brfg) 7/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 28.10.2016 - 1 AGH 30/16

    Widerruf, Zulassung, Rechtsanwaltschaft, Vermögensverfall

  • BGH, 08.08.2016 - AnwZ (Brfg) 15/16

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 07.10.2015 - AnwZ (Brfg) 48/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Häufung

  • BGH, 27.07.2015 - AnwZ (Brfg) 26/15

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 25.06.2018 - AnwZ (Brfg) 18/18

    Begründetheit eines Antrags auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des

  • BGH, 03.11.2015 - AnwZ (Brfg) 40/15

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 24.07.2018 - AnwZ (Brfg) 3/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft aufgrund der

  • AGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 - AGH 10/16

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerruf der Zulassung aufgrund

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