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   BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 31/16   

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https://dejure.org/2016,41748
BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 31/16 (https://dejure.org/2016,41748)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 31/16 (https://dejure.org/2016,41748)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2016 - AnwZ (Brfg) 31/16 (https://dejure.org/2016,41748)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 14 Abs. 2 Nr. 3, § 15 BRAO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 ; BRAO § 112e S. 2
    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulassungswiderruf wegen Vermögensverfalls - und die Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.07.2016 - AnwZ (Brfg) 63/15

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 31/16
    Die Annahme einer derartigen Sondersituation setzt jedoch zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 46/14, juris Rn. 12; vom 17. März 2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, juris Rn. 4 und vom 22. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 63/15, juris Rn. 9; jeweils mwN).

    Zudem erfordert die Annahme eines Ausnahmetatbestands neben den vorgenannten Voraussetzungen, dass der Rechtsanwalt seinen Beruf bisher ohne jede Beanstandung geführt hat (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10, juris Rn. 13; vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 8; vom 8. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 18/16, juris Rn. 5 und vom 22. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 63/15 aaO Rn. 9; jeweils mwN).

  • BGH, 03.06.2015 - AnwZ (Brfg) 11/15

    Der Anwalt in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 31/16
    Zudem erfordert die Annahme eines Ausnahmetatbestands neben den vorgenannten Voraussetzungen, dass der Rechtsanwalt seinen Beruf bisher ohne jede Beanstandung geführt hat (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10, juris Rn. 13; vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 8; vom 8. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 18/16, juris Rn. 5 und vom 22. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 63/15 aaO Rn. 9; jeweils mwN).

    Hierbei spielt es keine Rolle, welche Gründe zum Vermögensverfall geführt haben, insbesondere auch nicht, ob der Rechtsanwalt seinen Vermögensverfall verschuldet hat (st. Senatsrspr.; vgl. nur Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 10; vom 4. Juli 2014 - AnwZ (Brfg) 23/14, juris Rn. 7 und vom 3. Juni 2015 aaO Rn. 7; jeweils mwN).

  • BGH, 18.10.2010 - AnwZ (B) 21/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Verzicht auf Widerruf der Zulassung wegen

    Auszug aus BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 31/16
    Zudem erfordert die Annahme eines Ausnahmetatbestands neben den vorgenannten Voraussetzungen, dass der Rechtsanwalt seinen Beruf bisher ohne jede Beanstandung geführt hat (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10, juris Rn. 13; vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 8; vom 8. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 18/16, juris Rn. 5 und vom 22. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 63/15 aaO Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 04.07.2014 - AnwZ (Brfg) 23/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 31/16
    Hierbei spielt es keine Rolle, welche Gründe zum Vermögensverfall geführt haben, insbesondere auch nicht, ob der Rechtsanwalt seinen Vermögensverfall verschuldet hat (st. Senatsrspr.; vgl. nur Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 10; vom 4. Juli 2014 - AnwZ (Brfg) 23/14, juris Rn. 7 und vom 3. Juni 2015 aaO Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 46/14

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 31/16
    Die Annahme einer derartigen Sondersituation setzt jedoch zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 46/14, juris Rn. 12; vom 17. März 2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, juris Rn. 4 und vom 22. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 63/15, juris Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer

    Auszug aus BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 31/16
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11, NJW-RR 2012, 189 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 17.03.2016 - AnwZ (Brfg) 6/16

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung:

    Auszug aus BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 31/16
    Die Annahme einer derartigen Sondersituation setzt jedoch zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 46/14, juris Rn. 12; vom 17. März 2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, juris Rn. 4 und vom 22. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 63/15, juris Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 22.05.2013 - AnwZ (Brfg) 73/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 31/16
    Der Senat hat betont, dass besonderes Augenmerk der Frage gelten muss, ob die - eine Gefährdung der Mandanten ausschließenden - arbeitsvertraglichen Beschränkungen vom angestellten Rechtsanwalt und seinen Arbeitgebern eingehalten werden, und hieraus abgeleitet, dass es nicht ausreicht, wenn ein solcher Vertrag lediglich vorgelegt wird; vielmehr muss der Vertrag schon über einen längeren Zeitraum beanstandungsfrei "gelebt" worden sein (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 62/11, juris Rn. 7 und vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 73/12, juris Rn. 5).
  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 62/11

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 31/16
    Der Senat hat betont, dass besonderes Augenmerk der Frage gelten muss, ob die - eine Gefährdung der Mandanten ausschließenden - arbeitsvertraglichen Beschränkungen vom angestellten Rechtsanwalt und seinen Arbeitgebern eingehalten werden, und hieraus abgeleitet, dass es nicht ausreicht, wenn ein solcher Vertrag lediglich vorgelegt wird; vielmehr muss der Vertrag schon über einen längeren Zeitraum beanstandungsfrei "gelebt" worden sein (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 62/11, juris Rn. 7 und vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 73/12, juris Rn. 5).
  • BGH, 08.06.2016 - AnwZ (Brfg) 18/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 31/16
    Zudem erfordert die Annahme eines Ausnahmetatbestands neben den vorgenannten Voraussetzungen, dass der Rechtsanwalt seinen Beruf bisher ohne jede Beanstandung geführt hat (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2010 - AnwZ (B) 21/10, juris Rn. 13; vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 8; vom 8. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 18/16, juris Rn. 5 und vom 22. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 63/15 aaO Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09

    Wideruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung

  • BGH, 05.04.2019 - AnwZ (Brfg) 3/19

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Vorliegen

    Die Interessen der Rechtsuchenden sind mithin bei einem unverschuldeten Vermögensverfall in gleichem Maße gefährdet wie bei einem vom Rechtsanwalt verschuldeten Vermögensverfall (Senat, Beschluss vom 4. Oktober 2016 - AnwZ (Brfg) 31/16, juris Rn. 8).
  • BGH, 31.12.2018 - AnwZ (Brfg) 45/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögenverfalls;

    Bei der von dem Anwaltsgerichtshof verneinten beanstandungsfreien Berufsausübung handelt es sich lediglich um einen weiteren Gesichtspunkt (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 2016 - AnwZ (Brfg) 31/16, juris Rn. 9; vom 9. November 2018 - AnwZ (Brfg) 61/18, aaO) im Rahmen der Prüfung eines - hier bereits wegen der fortdauernden Tätigkeit des Klägers als Einzelanwalt nicht möglichen - hinreichend sicheren Ausschlusses einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden.
  • BGH, 18.10.2019 - AnwZ (Brfg) 51/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auch in diesem Zusammenhang ist unerheblich, ob der Anwalt verschuldet oder unverschuldet in Vermögensverfall geraten ist, da die Interessen der Rechtsuchenden in beiden Fällen in gleichem Maße gefährdet sind (Senat, Beschlüsse vom 4. Oktober 2016 - AnwZ (Brfg) 31/16, juris Rn. 8 und vom 5. April 2019, aaO).
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