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   BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 47/12   

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BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 47/12 (https://dejure.org/2012,36263)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 47/12 (https://dejure.org/2012,36263)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12 (https://dejure.org/2012,36263)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 47/12
    aa) Dieses Vorbringen rechtfertigt schon deshalb nicht die Zulassung der Berufung, weil nach der Rechtsprechung des Senats für die Beurteilung der Rechtsmäßigkeit eines Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dem ab dem ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht auf den Zeitpunkt des Zulassungswiderrufs - gegebenenfalls des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens - abzustellen ist; danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 7).

    Eine solche Klage kann schon vor Abschluss eines gegen den Zulassungswiderruf angestrengten Anfechtungsverfahrens erhoben (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, aaO Rn. 17 f. m. w. N.) und gegebenenfalls mit diesem verbunden werden.

    Die Annahme einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden ist hierbei regelmäßig schon im Hinblick auf dessen Umgang mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, aaO Rn. 8 m. w. N.).

  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 47/12
    aa) Dieses Vorbringen rechtfertigt schon deshalb nicht die Zulassung der Berufung, weil nach der Rechtsprechung des Senats für die Beurteilung der Rechtsmäßigkeit eines Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dem ab dem ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht auf den Zeitpunkt des Zulassungswiderrufs - gegebenenfalls des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens - abzustellen ist; danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 7).

    Im Falle eines Insolvenzverfahrens sind die Vermögensverhältnisse des Schuldners erst dann wieder geordnet, wenn diesem durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt worden (§ 291 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, juris Rn. 12 m. w. N.; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, aaO Rn. 8).

  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall: Wiederherstellung

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 47/12
    Im Falle eines Insolvenzverfahrens sind die Vermögensverhältnisse des Schuldners erst dann wieder geordnet, wenn diesem durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt worden (§ 291 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, juris Rn. 12 m. w. N.; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, aaO Rn. 8).
  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 47/12
    Er setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NJW 2009, 3642; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11, Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 47/12
    Er setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NJW 2009, 3642; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11, Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 47/12
    Er setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NJW 2009, 3642; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11, Rn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 22.05.2013 - AnwZ (Brfg) 73/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ausschluss der

    Die Einhaltung vertraglich vereinbarter Sicherungsmaßnahmen ist dabei nach der ständigen Senatsrechtsprechung nur in einer Sozietät, nicht aber in einer Einzelkanzlei sichergestellt (vgl. nur Beschlüsse vom 5. Dezember 2005, aaO; vom 8. Februar 2010, aaO Rn. 12 und vom 24. Oktober 2012, aaO Rn. 9 m.w.N.).

    c) Diese Voraussetzungen waren zu dem nach der Senatsrechtsprechung maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens (vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, juris Rn. 6 und vom 4. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 31/12, juris Rn. 7) - hier Widerrufsbescheid der Beklagten vom 21. September 2011 - nicht gegeben; sie liegen im Übrigen bis heute nicht vor.

  • BGH, 04.02.2013 - AnwZ (Brfg) 31/12

    Widerrruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, Rn. 2 m. w. N.).

    Denn ein Rechtsanwalt, der sich auf den nachträglichen Wegfall des Widerrufsgrunds beruft, hat jederzeit und uneingeschränkt die Möglichkeit, einen Antrag auf Wiederzulassung zu stellen und notfalls im Wege der Verpflichtungsklage durchzusetzen (BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, aaO Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, Rn. 6).

  • BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Voraussetzungen einer weiteren

    Hierbei ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs nach dem ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht der Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, juris Rn. 6 und vom 4. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 31/12, juris Rn. 7).
  • BGH, 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 61/12

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Aufhebung des Widerrufs seiner Zulassung zur

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, Rn. 2 m. w. N.).

    bb) Der Kläger verkennt im Grundsatz nicht, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Zulassungswiderrufs auf der Basis des ab dem 1. September 2009 geltenden Verfahrensrechts nach gefestigter Rechtsprechung des Senats auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens abzustellen ist; danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, aaO Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, Rn. 6).

  • BGH, 20.05.2015 - AnwZ (Brfg) 7/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Abstellen

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs nach dem ab dem 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder - wenn das nach neuem Recht grundsätzlich vorgeschriebene Vorverfahren entbehrlich ist - auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung abzustellen; danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, juris Rn. 6; vom 4. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 31/12, juris Rn. 7 und vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 46/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 26.08.2013 - AnwZ (Brfg) 31/13

    Begründetheit des Antrags eines Rechtsanwalts auf Rücknahme des Widerrufs seiner

    Hierbei ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs nach dem ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht der Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, juris Rn. 6 und vom 4. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 31/12, juris Rn. 7).
  • BGH, 04.02.2013 - AnwZ (Brfg) 62/12

    Anwaltliches Berufsrecht: Nachweis der Beseitigung des Vermögensverfalls beim

    Der Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, Rn. 2 m.w.N.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 1 AGH 19/15

    Vermögensverfall, Widerruf, Zulassung, Rechtsanwaltschaft

    ) Maßgeblicher Prüfungszeitpunkt für den Senat ist der Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens (BGH NJW 2011, 3234 = BRAK-Mitt. 2011, 246; BGH, Beschl v. 24. Oktober 2012 - AnwZ [Brfg] 47/12; BGH, Beschl. v. 04. Februar 2013 - AnwZ [Brfg] 31/12).
  • BGH, 24.05.2013 - AnwZ (Brfg) 15/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls; Vermutung des

    Hierbei ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs nach dem ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht der Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, juris Rn. 6 und vom 4. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 31/12, juris Rn. 7).
  • BGH, 05.07.2013 - AnwZ (Brfg) 16/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

    Hierbei ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs nach dem ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht der Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juni 2011, aaO Rn. 9 ff.; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 47/12, juris Rn. 6 und vom 4. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 31/12, juris Rn. 7).
  • BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 26/13

    Rechtmäßigkeit des Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 23/13

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls bei einer Entscheidung über

  • BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 74/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der

  • BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 7/13

    Fehlende Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden bei Vermögensverfall eines

  • BGH, 20.05.2014 - AnwZ (Brfg) 74/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls i.R.d.

  • BGH, 04.02.2013 - AnwZ (Brfg) 66/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 12.09.2014 - 1 AGH 20/14

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • AGH Baden-Württemberg, 23.01.2015 - AGH 15/14

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung wegen eines Eintrags im

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - 1 AGH 8/14

    Entlassung aus dem Amt des Notars sowie Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen

  • AGH Baden-Württemberg, 25.10.2013 - AGH 16/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung des Anwaltes im

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 27.09.2013 - 1 AGH 11/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Erwirken von Schuldtiteln und

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