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   BGH, 31.03.2017 - AnwZ (Brfg) 58/16   

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https://dejure.org/2017,15082
BGH, 31.03.2017 - AnwZ (Brfg) 58/16 (https://dejure.org/2017,15082)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2017 - AnwZ (Brfg) 58/16 (https://dejure.org/2017,15082)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2017 - AnwZ (Brfg) 58/16 (https://dejure.org/2017,15082)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 802c ZPO, § ... 882c Abs. 1 Nr. 2, § 882b Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 4 VwGO, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 882b ZPO, § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 114 BRAO, § 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO, § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO, § 114 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BRAO, § 7 Nr. 3 BRAO, § 7 Nr. 5 BRAO, § 7 Nr. 9 BRAO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 53/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls:

    Auszug aus BGH, 31.03.2017 - AnwZ (Brfg) 58/16
    Selbstauferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 53/16, juris Rn. 15 f. mwN).

    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 53/16, juris Rn. 21 mwN).

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 31.03.2017 - AnwZ (Brfg) 58/16
    a) Im maßgeblichen Zeitpunkt der Widerrufsverfügung vom 20. Juli 2015 (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.) befand sich der Kläger in Vermögensverfall.
  • BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12

    Anwaltsgerichtliche Maßnahme: Tatrichterliches Ermessen beim Ausschluss aus der

    Auszug aus BGH, 31.03.2017 - AnwZ (Brfg) 58/16
    Ob der betroffene Rechtsanwalt aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen wird (§ 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO), ob gegen ihn ein Vertretungsverbot verhängt wird (§ 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO) oder ob eine Geldbuße oder ein Verweis für ausreichend erachtet wird (§ 114 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BRAO), hat der Tatrichter aufgrund einer Gesamtwürdigung aller für die Rechtsfolgenzumessung maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. November 2012 - AnwSt (R) 6/12, BRAK-Mitt. 2013, 128 Rn. 7).
  • BGH, 28.03.2013 - AnwZ (Brfg) 40/12

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Wiederzulassung zur Anwaltschaft nach Begehung

    Auszug aus BGH, 31.03.2017 - AnwZ (Brfg) 58/16
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist bei gravierenden Straftaten im Kernbereich der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts, insbesondere bei Untreue und Betrug zum Nachteil von Mandanten, eine Wiederzulassung in der Regel erst nach Ablauf von 15 bis 20 Jahren möglich, gerechnet vom Zeitpunkt der letzten Straftat an (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. März 2013 - AnwZ (Brfg) 40/12, BRAK-Mitt. 2013, 197 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 36/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 31.03.2017 - AnwZ (Brfg) 58/16
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 36/16, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 30.09.2019 - AnwZ (Brfg) 32/18

    Berufung gegen die Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft; Sperrfrist für die

    Die Frist von acht Jahren ist folglich als eine Mindestsperrfrist zu verstehen (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 79/90, BRAK-Mitt. 1991, 100; vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 38/94, NJW-RR 1995, 1016, 1017; vom 10. Mai 2010 - AnwZ (B) 43/09, juris Rn. 7 mwN; vom 31. März 2017 - AnwZ (Brfg) 58/16, juris Rn. 10; Vossebürger in Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl., § 7 BRAO Rn. 23, 25; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 7 BRAO Rn. 19, 21; Henssler in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 7 BRAO Rn. 22, 24; Schereik/Vogels in Prütting, Die deutsche Anwaltschaft zwischen heute und morgen, § 12 A.2.c) bb); Zuck, NJW 1990, 1025, 1027).
  • BGH, 12.10.2017 - AnwZ (Brfg) 39/17

    Widerruf der Zulassung zu Rechtsanwaltschaft und Nichtzulassung der Berufung

    Der Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 24. März 2017 - AnwZ (Brfg) 60/16, juris Rn. 4; vom 31. März 2017 - AnwZ (Brfg) 58/16, juris Rn. 4 und vom 3. April 2017 - AnwZ (Brfg) 7/17, juris Rn. 3).

    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Einzelanwalts sind demgegenüber nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 31. März 2017, aaO Rn. 6 mwN).

  • BGH, 24.07.2017 - AnwZ (Brfg) 25/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Der Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 24. März 2017 - AnwZ (Brfg) 60/16, juris Rn. 4; vom 31. März 2017 - AnwZ (Brfg) 58/16, juris Rn. 4 und vom 3. April 2017 - AnwZ (Brfg) 7/17, juris Rn. 3).

    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Einzelanwalts sind demgegenüber nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. März 2017, aaO Rn. 6 mwN).

  • BGH, 03.07.2018 - AnwZ (Brfg) 26/18

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Vermutung

    Der Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 24. März 2017 - AnwZ (Brfg) 60/16, juris Rn. 4; vom 31. März 2017 - AnwZ (Brfg) 58/16, juris Rn. 4 und vom 3. April 2017 - AnwZ (Brfg) 7/17, juris Rn. 3).

    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Einzelanwalts sind demgegenüber nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. März 2017, aaO Rn. 6 und vom 12. Oktober 2017, aaO Rn. 8).

  • BGH, 08.09.2017 - AnwZ (Brfg) 28/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Der Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 24. März 2017 - AnwZ (Brfg) 60/16, juris Rn. 4; vom 31. März 2017 - AnwZ (Brfg) 58/16, juris Rn. 4 und vom 3. April 2017 - AnwZ (Brfg) 7/17, juris Rn. 3).

    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Einzelanwalts sind demgegenüber nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. März 2017, aaO Rn. 6 mwN).

  • BGH, 18.09.2017 - AnwZ (Brfg) 33/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung

    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (BGH, Beschluss vom 25. April 2013 - AnwZ (Brfg) 9/13, NJW-RR 2013, 1012 Rn. 5; vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 53/16, NJW 2017, 1181 Rn. 15 f. mwN; vom 31. März 2017 - AnwZ (Brfg) 58/16, juris Rn. 6).
  • AGH Baden-Württemberg, 22.09.2017 - AGH 19/17

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerruf der Zulassung aufgrund

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere laut Beschluss vom 31.03.2017 - AnwZ (Brfg) 58/16 - Rn. 6 kann die Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden.

    Seit seinem Beschluss vom 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 53/16 -, bestätigt im Beschluss vom 31.03.2017 (aaO Rn. 6), entscheidet der BGH, dass selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwaltes nicht geeignet sind, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen.

  • BGH, 21.12.2018 - AnwZ (Brfg) 33/18

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Geltung

    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind hingegen nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (BGH, Beschlüsse vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 53/16, NJW 2017, 1181 Rn. 15 f. mwN; vom 31. März 2017 - AnwZ (Brfg) 58/16, juris Rn. 6).
  • BGH, 12.12.2018 - AnwZ (Brfg) 60/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Selbst auferlegte Beschränkungen der in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwältin sind hingegen nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (BGH, Beschlüsse vom 29. Dezember 2016 aaO; vom 31. März 2017 - AnwZ (Brfg) 58/16, juris Rn. 6).
  • BGH, 17.10.2017 - AnwZ (Brfg) 37/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Der Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 24. März 2017 - AnwZ (Brfg) 60/16, juris Rn. 4; vom 31. März 2017 - AnwZ (Brfg) 58/16, juris Rn. 4 und vom 3. April 2017 - AnwZ (Brfg) 7/17, juris Rn. 3).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 11.12.2020 - 1 AGH 30/19
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