Rechtsprechung
BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06 |
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung oder Verwerfung eines Antrags auf gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines vor Antragstellung erledigten Widerrufsbescheids durch den Anwaltsgerichtshof; Anforderungen an die Zulässigkeit ...
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BRAO § 42 Abs. 1; BRAO § 223 Abs. 3
Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des AGH nur bei Zulassung statthaft - BRAK-Mitteilungen
Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des An-waltsgerichtshofs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 42 Abs. 1 § 223 Abs. 3
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren; Rechtsfolgen einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anwaltsrecht - Sofortige Beschwerde nur gemäß § 223 Abs. 3 BRAO statthaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 ZU 102/05
- BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1071
- VersR 2007, 818
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 22.05.1985 - AnwZ (B) 42/84
Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
Die sofortige Beschwerde ist in den in § 42 Abs. 1 BRAO genannten Fällen ohne Zulassung statthaft, weil sie Entscheidungen betreffen, die unmittelbar an die berufliche Existenz des Betroffenen rühren (Senat, BGHZ 34, 244, 250 f.; Beschl. v. 22. Mai 1985, AnwZ (B) 42/84, NJW 1985, 1842, 1843).Diese innere Rechtfertigung mag auch bei anderen, dort nicht genannten qualitativ gleichwertigen Entscheidungen gegeben sein und eine entsprechende Anwendung von § 42 Abs. 1 BRAO erlauben (Senat, Beschl. v. 22. Mai 1985, aaO).
Er kommt nämlich nur in Betracht, wenn sich die nach § 42 Abs. 1 BRAO anfechtbare Maßnahme in der Hauptsache erledigt hat (Senat, Beschl. v. 22. Mai 1985, aaO).
- BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 29/92
Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts im Nebenberuf - Vereinbarkeit mit der …
Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
b) Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung als Rechtsinstitut nicht vorgesehen (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, BRAK-Mitt. 1993, 105 f.; v. 29. Mai 2000, AnwZ (B) 33/99, BRAK-Mitt. 2000, 257, 258; Beschl. v. 18. April 2005, AnwZ (B) 28/04).Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.; Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966).
- BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97
Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts …
Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.;… Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966).
- BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 33/99
Zeitliche Voraussetzungen der Führung einer Fachanwaltsbezeichnung
Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
b) Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung als Rechtsinstitut nicht vorgesehen (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, BRAK-Mitt. 1993, 105 f.; v. 29. Mai 2000, AnwZ (B) 33/99, BRAK-Mitt. 2000, 257, 258; Beschl. v. 18. April 2005, AnwZ (B) 28/04). - BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 28/04
Zulässigkeit eines Forstsetzungsfeststellungsantrages im anwaltsgerichtlichen …
Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
b) Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung als Rechtsinstitut nicht vorgesehen (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, BRAK-Mitt. 1993, 105 f.; v. 29. Mai 2000, AnwZ (B) 33/99, BRAK-Mitt. 2000, 257, 258; Beschl. v. 18. April 2005, AnwZ (B) 28/04). - BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 4/94
Fachanwaltsbezeichnung - Umzulassung - Rechtsanwaltskammerwechsel
Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.;… Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966). - BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01
Zulassung eines ehemaligen Lebenszeitbeamten zur Rechtsanwaltschaft; Erledigung …
Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.;… Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966). - BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60
Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte
Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
Die sofortige Beschwerde ist in den in § 42 Abs. 1 BRAO genannten Fällen ohne Zulassung statthaft, weil sie Entscheidungen betreffen, die unmittelbar an die berufliche Existenz des Betroffenen rühren (Senat, BGHZ 34, 244, 250 f.; Beschl. v. 22. Mai 1985, AnwZ (B) 42/84, NJW 1985, 1842, 1843). - BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65
Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung
Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
Der Senat kann, auch über das unzulässige Rechtsmittel (BGHZ 44, 25), ohne mündliche Verhandlung entscheiden. - BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00
Vertretungsverbot nach Sozietätswechsel
Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.;… Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966). - BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 57/96
Sofortige Beschwerde gegen AGH-Entscheidung
- BGH, 16.07.2020 - IX ZB 14/19
Ablehnung der Berichtigung oder Ergänzung der Insolvenztabelle durch den …
Eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung ändert daran nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2007 - AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 9;… vom 20. Juli 2011 - XII ZB 445/10, FamRZ 2011, 1728 Rn. 16). - BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10
Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der …
Durch eine insofern unrichtige Angabe wird deshalb ein unstatthaftes Rechtsmittel nicht statthaft (BGH Beschluss vom 21. Februar 2007 - AnwZ(B) 86/06 - NJW-RR 2007, 1071 Rn. 9; BAGE 102, 213, 218). - BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06
Rechtsfolgen der Erledigung verschiedener anwaltsgerichtlicher Verfahren …
Die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs, mit welcher ein Fortsetzungsfeststellungsantrag zurückgewiesen wird, ist nur statthaft, wenn sie vom Anwaltsgerichtshof analog § 223 Abs. 3 BRAO zugelassen wurde (BGH, Beschl. v. 21.2.2007 - AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 7).
- BGH, 21.07.2009 - AnwZ (B) 50/09
Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Genehmigung der …
Aus dem Senatsbeschluss vom 21. Februar 2007 (AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071), in dem die Frage einer analogen Anwendung des § 42 BRAO angesprochen, aber offen gelassen wurde, kann der Antragsteller für die von ihm geforderte analoge Anwendung des § 42 BRAO im vorliegenden Fall nichts herleiten.Der Beschluss vom 21. Februar 2007 (aaO) ist für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht einschlägig, weil er - ebenso wie die in ihm zitierte ältere Senatsrechtsprechung (BGHZ 34, 244; Senatsbeschluss vom 22. Mai 1985 - AnwZ (B) 42/84, NJW 1985, 1842) - nicht den in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelten Rechtsschutz nach § 223 BRAO zum Gegenstand hat, sondern den in der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht geregelten Rechtsschutz für Feststellungsklagen und -anträge.
- BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 88/05
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren
Das hat der Senat für den Fall eines von vornherein nur gestellten Fortsetzungsfeststellungsantrags entschieden (Beschl. v. 21. Februar 2007, AnwZ (B) 86/06, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 30/07 Die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs, mit welcher ein Fortsetzungsfeststellungsantrag zurückgewiesen wird, ist nur statthaft, wenn sie vom Anwaltsgerichtshof analog § 223 Abs. 3 BRAO zugelassen wurde (BGH, Beschl. v. 21.2.2007 - AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 7).
- BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06 Die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs, mit welcher ein Fortsetzungsfeststellungsantrag zurückgewiesen wird, ist nur statthaft, wenn sie vom Anwaltsgerichtshof analog § 223 Abs. 3 BRAO zugelassen wurde (BGH, Beschl. v. 21.2.2007 - AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 7).
- BGH, 09.03.2020 - AnwZ (B) 1/18
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen fehlender …
Soweit der Antragsteller im Hinblick auf die von ihm gestellten Anträge ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse geltend macht, ist ein entsprechender Antrag nicht zulässig (zur ausnahmsweisen Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrages nach dem bis zum 31. August 2009 geltenden Recht vergleiche Senat, Beschluss vom 21. Februar 2007 - AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 6 mwN). - BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06 Die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs, mit welcher ein Fortsetzungsfeststellungsantrag zurückgewiesen wird, ist nur statthaft, wenn sie vom Anwaltsgerichtshof analog § 223 Abs. 3 BRAO zugelassen wurde (BGH, Beschl. v. 21.2.2007 - AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 7).
- BGH, 25.09.2008 - AnwZ (B) 15/08
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung oder Verwerfung …
Die gegen die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs vom 14. Februar und 14. April 2008 gerichteten Rechtsmittel sind unzulässig, weil - worauf der Antragsteller durch den Senat bereits hingewiesen worden ist - gegen die Zurückweisung oder Verwerfung eines Antrags auf gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Widerrufs- oder Versagungsbescheids durch den Anwaltsgerichtshof die sofortige Beschwerde nur bei Zulassung gem. § 223 Abs. 3 BRAO statthaft ist (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Februar 2007 - AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 7). - OLG Frankfurt, 30.10.2013 - 5 WF 146/13
Rechtsmittel gegen isolierte Kostenentscheidung
- OLG Bremen, 12.10.2011 - 5 WF 100/11
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Einsicht in die …
- OLG Koblenz, 14.12.2009 - 11 UF 766/09
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des Familiengerichts …
- BGH, 23.08.2010 - AnwZ (B) 17/10
Voraussetzungen einer sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des …
- BGH, 25.09.2008 - AnwZ (B) 55/08
- OLG Köln, 17.11.2020 - 28 Wx 12/20
Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes; Unstatthaftigkeit einer …
- OLG Nürnberg, 10.10.2014 - 9 WF 1163/14
Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren in Familiensachen: Beschwerde des …
- OLG Koblenz, 11.05.2018 - 9 WF 142/18
Unzulässige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einem Eilverfahren in …
- OLG Köln, 26.11.2019 - 10 UF 184/19
- OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 WF 25/20
Anfechtbarkeit der isolierten Kostenentscheidung in Familiensachen nur im Umfang …
- OLG Jena, 28.08.2013 - 6 W 89/13
Beschwerde gegen Ankündigungsbeschluss zur Einziehung eines Erbscheins
- LG München II, 06.07.2023 - 7 T 2156/23
Protokollberichtigung, Sofortige Beschwerde, Rechtspflegergesetz, …