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   ArbG Berlin, 17.04.2015 - 28 Ca 2405/15   

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ArbG Berlin, 17.04.2015 - 28 Ca 2405/15 (https://dejure.org/2015,8851)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 17.04.2015 - 28 Ca 2405/15 (https://dejure.org/2015,8851)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 17. April 2015 - 28 Ca 2405/15 (https://dejure.org/2015,8851)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (42)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung wegen Mindestlohns

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der eingeforderte Mindestlohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohnes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigung gekippt: Keine Rausschmiss wegen Forderung nach Mindestlohn

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen das Maßregelungsverbot in einem Dienstverhältnis durch eine unverhältnismäßige Kündigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kündigung als "Strafe" für die Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohns ist unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung nach Einforderung des Mindestlohns

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Einforderung des Mindestlohns unwirksam

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer wird gekündigt, weil er den Mindestlohn fordert - Kündigung unwirksam

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer darf nicht entlassen werden - Hausmeister fordert Mindestlohn - kein Rauswurf

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Mindestlohnforderung rechtfertigt keine Kündigung

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Viele Fragen noch ungeklärt - Die ersten Urteile zum Mindestlohn

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohns

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung wegen Geltendmachung des Mindestlohnes

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Neues zum Mindestlohn - drei erstinstanzliche Entscheidungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Forderung nach Mindestlohn darf nicht zur Kündigung führen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach Mindestlohnforderung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erst Mindestlohn verlangt, dann Kündigung bekommen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung wegen Geltendmachung des Mindestlohns!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Maßregelverbot: Unwirksame Kündigung wegen Geltendmachung von Mindestlohn

  • templin-thiess.de (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen Mindestlohn ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohns

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung als "Strafe" für die Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohns ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Forderung von Mindestlohn?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Geltendmachen des Mindestlohns ist nichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohns ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Geltendmachung von Mindestlohn berechtigt Arbeitgeber nicht zur Kündigung (auch nicht in Kleinbetrieben)

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohns

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Neues zum MiLoG

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohns

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Forderung nach Mindestlohn

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Arbeitnehmer wegen Einforderung von Mindestlohn?

Besprechungen u.ä. (5)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    "MiLoG-Urteil": Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Unwirksamkeit einer Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohns

  • dreher-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrecht: Kündigung wegen Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohns ist unwirksam

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Kündigung als Strafe für die Geltendmachung von Mindestlohn

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestlohn gefordert - Kündigung erhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 1395
  • DB 2015, 1662
  • ArbR 2015, 327
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Köln, 28.02.2014 - 4 Ta 28/14

    Verweis auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.04.2015 - 28 Ca 2405/15
    dazu statt vieler nur LAG Köln28.2.2014 - 4 Ta 28/14 - AE 2014, 254 (Volltext: "Juris") [[I.2 b. - "Juris"-Rn. 18]: "Doch auch wenn eine Aufrechnung unterstellt wird, so ist diese jedenfalls insoweit unwirksam, als die Forderung des Verfügungsklägers der Pfändung nicht unterworfen ist (§ 394 BGB).

    Das Aufrechnungsverbot soll nämlich im öffentlichen Interesse verhindern, dass dem Gläubiger der unpfändbaren Forderung die Lebensgrundlage entzogen wird"; s. zum Fachschrifttum statt vieler Wolfhard Kohte/Christian Paschke, Anm. LAG Köln [28.2.2014 a.a.O.], jurisPR-ArbR 40/2014 Anm. 4 [C.]: "Die Pfändungsgrenzen bei Arbeitseinkommen sind auch durch den Arbeitgeber bei Pfändungen bzw. bei der Ausübung von Zurückbehaltungsrechten zu beachten".S. dazu statt vieler nur LAG Köln28.2.2014 - 4 Ta 28/14 - AE 2014, 254 (Volltext: "Juris") [[I.2 b. - "Juris"-Rn. 18]: "Doch auch wenn eine Aufrechnung unterstellt wird, so ist diese jedenfalls insoweit unwirksam, als die Forderung des Verfügungsklägers der Pfändung nicht unterworfen ist (§ 394 BGB).

    Das Aufrechnungsverbot soll nämlich im öffentlichen Interesse verhindern, dass dem Gläubiger der unpfändbaren Forderung die Lebensgrundlage entzogen wird"; s. zum Fachschrifttum statt vieler Wolfhard Kohte/Christian Paschke, Anm. LAG Köln [28.2.2014 a.a.O.], jurisPR-ArbR 40/2014 Anm. 4 [C.]: "Die Pfändungsgrenzen bei Arbeitseinkommen sind auch durch den Arbeitgeber bei Pfändungen bzw. bei der Ausübung von Zurückbehaltungsrechten zu beachten".

    93) S. dazu statt vieler nur LAG Köln28.2.2014 - 4 Ta 28/14 - AE 2014, 254 (Volltext: "Juris") [[I.2 b. - "Juris"-Rn. 18]: "Doch auch wenn eine Aufrechnung unterstellt wird, so ist diese jedenfalls insoweit unwirksam, als die Forderung des Verfügungsklägers der Pfändung nicht unterworfen ist (§ 394 BGB).

    Das Aufrechnungsverbot soll nämlich im öffentlichen Interesse verhindern, dass dem Gläubiger der unpfändbaren Forderung die Lebensgrundlage entzogen wird"; s. zum Fachschrifttum statt vieler Wolfhard Kohte/Christian Paschke, Anm. LAG Köln [28.2.2014 a.a.O.], jurisPR-ArbR 40/2014 Anm. 4 [C.]: "Die Pfändungsgrenzen bei Arbeitseinkommen sind auch durch den Arbeitgeber bei Pfändungen bzw. bei der Ausübung von Zurückbehaltungsrechten zu beachten".

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.04.2015 - 28 Ca 2405/15
    Dass der Kläger bis zur Beendigung des Kündigungsrechtsstreits seine vorläufige Weiterbeschäftigung fordern kann (s. Klageantrag zu 4.), ergibt sich dem Grunde nach aus den bekannten Grundsätzen in BAGE 48, 122 78S.

    hierzu BAG (GS)27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14 [Leitsatz 1.]: "Außerhalb der Regelung der §§ 102 Abs. 5 BetrVG, 79 Abs. 2 BPersVG hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertragsrechtlichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen"; s. ferner BAGa.a.O. [C.II.3 b. u. C.II.3 c.]: "b) Abgesehen von den Fällen der offensichtlich unwirksamen Kündigung begründet die Unsicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung und damit die Ungewissheit über den Prozessausgang mit den daraus folgenden Risiken ein schutzwertes Interesse des Arbeitgebers, den gekündigten Arbeitnehmer für die Dauer des Kündigungsprozesses nicht zu beschäftigen.

    ... Es [gemeint: das Feststellungsurteil; d.U.] wirkt sich, solange es besteht, dahin aus, dass nunmehr die Ungewissheit des endgültigen Prozessausgangs für sich allein ein überwiegendes Gegeninteresse des Arbeitgebers nicht mehr begründen kann".S. hierzu BAG (GS)27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14 [Leitsatz 1.]: "Außerhalb der Regelung der §§ 102 Abs. 5 BetrVG, 79 Abs. 2 BPersVG hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertragsrechtlichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen"; s. ferner BAGa.a.O. [C.II.3 b. u. C.II.3 c.]: "b) Abgesehen von den Fällen der offensichtlich unwirksamen Kündigung begründet die Unsicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung und damit die Ungewissheit über den Prozessausgang mit den daraus folgenden Risiken ein schutzwertes Interesse des Arbeitgebers, den gekündigten Arbeitnehmer für die Dauer des Kündigungsprozesses nicht zu beschäftigen.

    78) S. hierzu BAG (GS)27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14 [Leitsatz 1.]: "Außerhalb der Regelung der §§ 102 Abs. 5 BetrVG, 79 Abs. 2 BPersVG hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertragsrechtlichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen"; s. ferner BAGa.a.O. [C.II.3 b. u. C.II.3 c.]: "b) Abgesehen von den Fällen der offensichtlich unwirksamen Kündigung begründet die Unsicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung und damit die Ungewissheit über den Prozessausgang mit den daraus folgenden Risiken ein schutzwertes Interesse des Arbeitgebers, den gekündigten Arbeitnehmer für die Dauer des Kündigungsprozesses nicht zu beschäftigen.

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.04.2015 - 28 Ca 2405/15
    dazu statt vieler nur BVerfG4.2.1959 - 1 BvR 197/53 - BVerfGE 9, 167 [III.1.-2.

    Das BVerfG hat den Grundsatz ausdrücklich auch auf Ordnungswidrigkeiten angewandt (...)".S. dazu statt vieler nur BVerfG4.2.1959 - 1 BvR 197/53 - BVerfGE 9, 167 [III.1.-2.

    74) S. dazu statt vieler nur BVerfG4.2.1959 - 1 BvR 197/53 - BVerfGE 9, 167 [III.1.-2.

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.04.2015 - 28 Ca 2405/15
    hierzu statt vieler BAG 2, 4.1987 - 2 AZR 227/86 - BAGE 55, 190 = AP § 612 a BGB Nr. 1 = EzA § 612 a BGB Nr. 1 = DB 1987, 2525 = NZA 1988, 18 [Leitsatz 1.]: "Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber kann eine Maßnahme im Sinne von § 612 a BGB sein, wenn ihr tragender Beweggrund eine zulässige Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer ist (...)"; im Anschluss anschaulich etwa BAG 20.4.1989 - 2 AZR 498/88 - RzK I 8 l Nr. 15 [II.2 a, aa.

    Die Vorschrift des § 612 a BGB erfasst einen Sonderfall der Sittenwidrigkeit, nämlich die Kündigung als Maßregelung (...)"; 22.5.2003 - 2 AZR 426/02 - AP § 1 KSchG 1969 Wartezeit Nr. 18 = EzA § 242 BGB 2002 Kündigung Nr. 2 = SAE 2004, 46 [B.III.2 a. - "Juris"-Rn. 49]: "Als 'Maßnahmen' im Sinne des § 612 a BGB kommen auch Kündigungen in Betracht (...)".S. hierzu statt vieler BAG 2, 4.1987 - 2 AZR 227/86 - BAGE 55, 190 = AP § 612 a BGB Nr. 1 = EzA § 612 a BGB Nr. 1 = DB 1987, 2525 = NZA 1988, 18 [Leitsatz 1.]: "Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber kann eine Maßnahme im Sinne von § 612 a BGB sein, wenn ihr tragender Beweggrund eine zulässige Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer ist (...)"; im Anschluss anschaulich etwa BAG 20.4.1989 - 2 AZR 498/88 - RzK I 8 l Nr. 15 [II.2 a, aa.

    55) S. hierzu statt vieler BAG 2, 4.1987 - 2 AZR 227/86 - BAGE 55, 190 = AP § 612 a BGB Nr. 1 = EzA § 612 a BGB Nr. 1 = DB 1987, 2525 = NZA 1988, 18 [Leitsatz 1.]: "Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber kann eine Maßnahme im Sinne von § 612 a BGB sein, wenn ihr tragender Beweggrund eine zulässige Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer ist (...)"; im Anschluss anschaulich etwa BAG 20.4.1989 - 2 AZR 498/88 - RzK I 8 l Nr. 15 [II.2 a, aa.

  • BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 498/88

    Kündigung: Überprüfung der Wirksamkeit außerhalb des KSchG

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.04.2015 - 28 Ca 2405/15
    hierzu statt vieler BAG 2, 4.1987 - 2 AZR 227/86 - BAGE 55, 190 = AP § 612 a BGB Nr. 1 = EzA § 612 a BGB Nr. 1 = DB 1987, 2525 = NZA 1988, 18 [Leitsatz 1.]: "Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber kann eine Maßnahme im Sinne von § 612 a BGB sein, wenn ihr tragender Beweggrund eine zulässige Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer ist (...)"; im Anschluss anschaulich etwa BAG 20.4.1989 - 2 AZR 498/88 - RzK I 8 l Nr. 15 [II.2 a, aa.

    Die Vorschrift des § 612 a BGB erfasst einen Sonderfall der Sittenwidrigkeit, nämlich die Kündigung als Maßregelung (...)"; 22.5.2003 - 2 AZR 426/02 - AP § 1 KSchG 1969 Wartezeit Nr. 18 = EzA § 242 BGB 2002 Kündigung Nr. 2 = SAE 2004, 46 [B.III.2 a. - "Juris"-Rn. 49]: "Als 'Maßnahmen' im Sinne des § 612 a BGB kommen auch Kündigungen in Betracht (...)".S. hierzu statt vieler BAG 2, 4.1987 - 2 AZR 227/86 - BAGE 55, 190 = AP § 612 a BGB Nr. 1 = EzA § 612 a BGB Nr. 1 = DB 1987, 2525 = NZA 1988, 18 [Leitsatz 1.]: "Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber kann eine Maßnahme im Sinne von § 612 a BGB sein, wenn ihr tragender Beweggrund eine zulässige Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer ist (...)"; im Anschluss anschaulich etwa BAG 20.4.1989 - 2 AZR 498/88 - RzK I 8 l Nr. 15 [II.2 a, aa.

    55) S. hierzu statt vieler BAG 2, 4.1987 - 2 AZR 227/86 - BAGE 55, 190 = AP § 612 a BGB Nr. 1 = EzA § 612 a BGB Nr. 1 = DB 1987, 2525 = NZA 1988, 18 [Leitsatz 1.]: "Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber kann eine Maßnahme im Sinne von § 612 a BGB sein, wenn ihr tragender Beweggrund eine zulässige Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer ist (...)"; im Anschluss anschaulich etwa BAG 20.4.1989 - 2 AZR 498/88 - RzK I 8 l Nr. 15 [II.2 a, aa.

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.04.2015 - 28 Ca 2405/15
    dazu nur BAG 13.3.1997 - 2 AZR 512/96 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 57 [II.1.]: "Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass ein Arbeitnehmer neben einer gegen die Kündigung nach § 4 KSchG gerichteten Klage eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen über den Kündigungstermin hinaus erheben und damit zwei selbständige prozessuale Ansprüche geltend machen kann.

    ... a) Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsprechung der zulässigen Verbindung beider Klagen nach § 4 KSchG und nach § 256 ZPO insbesondere zu den in der Praxis gelegentlich auftretenden Fällen entwickelt, bei denen Arbeitgeber oder deren Prozessbevollmächtigte durch nicht ohne weiteres erkennbare weitere (Prozess-)Kündigungen versuchen, die Wirkungen des § 7 KSchG herbeizuführen".S. dazu nur BAG 13.3.1997 - 2 AZR 512/96 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 57 [II.1.]: "Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass ein Arbeitnehmer neben einer gegen die Kündigung nach § 4 KSchG gerichteten Klage eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen über den Kündigungstermin hinaus erheben und damit zwei selbständige prozessuale Ansprüche geltend machen kann.

    76) S. dazu nur BAG 13.3.1997 - 2 AZR 512/96 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 57 [II.1.]: "Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass ein Arbeitnehmer neben einer gegen die Kündigung nach § 4 KSchG gerichteten Klage eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen über den Kündigungstermin hinaus erheben und damit zwei selbständige prozessuale Ansprüche geltend machen kann.

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.04.2015 - 28 Ca 2405/15
    Auch eine Ordnungswidrigkeit kann nur festgestellt werden, wenn ein bestimmt umschriebener gesetzlicher Tatbestand verwirklicht ist; auch hier kann nur geahndet werden, wenn der Täter schuldhaft, und zwar in der Regel vorsätzlich, gehandelt hat (...)"; im Anschluss etwa BVerfG25.10.1966 - 2 BvR 506/63 - BVerfGE 20, 323 = NJW 1967, 195 = MDR 1967, 187 = AP Art. 2 GG Nr. 16 [C.III.1 a. - "Juris"-Rn. 38]: "Strafe setzt aber Schuld voraus.

    Auch eine Ordnungswidrigkeit kann nur festgestellt werden, wenn ein bestimmt umschriebener gesetzlicher Tatbestand verwirklicht ist; auch hier kann nur geahndet werden, wenn der Täter schuldhaft, und zwar in der Regel vorsätzlich, gehandelt hat (...)"; im Anschluss etwa BVerfG25.10.1966 - 2 BvR 506/63 - BVerfGE 20, 323 = NJW 1967, 195 = MDR 1967, 187 = AP Art. 2 GG Nr. 16 [C.III.1 a. - "Juris"-Rn. 38]: "Strafe setzt aber Schuld voraus.

    Auch eine Ordnungswidrigkeit kann nur festgestellt werden, wenn ein bestimmt umschriebener gesetzlicher Tatbestand verwirklicht ist; auch hier kann nur geahndet werden, wenn der Täter schuldhaft, und zwar in der Regel vorsätzlich, gehandelt hat (...)"; im Anschluss etwa BVerfG25.10.1966 - 2 BvR 506/63 - BVerfGE 20, 323 = NJW 1967, 195 = MDR 1967, 187 = AP Art. 2 GG Nr. 16 [C.III.1 a. - "Juris"-Rn. 38]: "Strafe setzt aber Schuld voraus.

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.04.2015 - 28 Ca 2405/15
    Die Vorschrift des § 612 a BGB erfasst einen Sonderfall der Sittenwidrigkeit, nämlich die Kündigung als Maßregelung (...)"; 22.5.2003 - 2 AZR 426/02 - AP § 1 KSchG 1969 Wartezeit Nr. 18 = EzA § 242 BGB 2002 Kündigung Nr. 2 = SAE 2004, 46 [B.III.2 a. - "Juris"-Rn. 49]: "Als 'Maßnahmen' im Sinne des § 612 a BGB kommen auch Kündigungen in Betracht (...)".S. hierzu statt vieler BAG 2, 4.1987 - 2 AZR 227/86 - BAGE 55, 190 = AP § 612 a BGB Nr. 1 = EzA § 612 a BGB Nr. 1 = DB 1987, 2525 = NZA 1988, 18 [Leitsatz 1.]: "Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber kann eine Maßnahme im Sinne von § 612 a BGB sein, wenn ihr tragender Beweggrund eine zulässige Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer ist (...)"; im Anschluss anschaulich etwa BAG 20.4.1989 - 2 AZR 498/88 - RzK I 8 l Nr. 15 [II.2 a, aa.

    Die Vorschrift des § 612 a BGB erfasst einen Sonderfall der Sittenwidrigkeit, nämlich die Kündigung als Maßregelung (...)"; 22.5.2003 - 2 AZR 426/02 - AP § 1 KSchG 1969 Wartezeit Nr. 18 = EzA § 242 BGB 2002 Kündigung Nr. 2 = SAE 2004, 46 [B.III.2 a. - "Juris"-Rn. 49]: "Als 'Maßnahmen' im Sinne des § 612 a BGB kommen auch Kündigungen in Betracht (...)".

    Die Vorschrift des § 612 a BGB erfasst einen Sonderfall der Sittenwidrigkeit, nämlich die Kündigung als Maßregelung (...)"; 22.5.2003 - 2 AZR 426/02 - AP § 1 KSchG 1969 Wartezeit Nr. 18 = EzA § 242 BGB 2002 Kündigung Nr. 2 = SAE 2004, 46 [B.III.2 a. - "Juris"-Rn. 49]: "Als 'Maßnahmen' im Sinne des § 612 a BGB kommen auch Kündigungen in Betracht (...)".

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.04.2015 - 28 Ca 2405/15
    - "Juris"-Rn. 37]; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.2 b, aa.

    - "Juris"-Rn. 37]; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.2 b, aa.

    - "Juris"-Rn. 37]; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.2 b, aa.

  • LAG Hamm, 18.12.1987 - 17 Sa 1295/87
    Auszug aus ArbG Berlin, 17.04.2015 - 28 Ca 2405/15
    dazu anschaulich schon LAG Hamm18.12.1987 - 17 Sa 1295/87 - RzK I 8 l Nr. 11 = DB 1988, 917 [3 a, cc.

    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber andere Umstände, die er ohne die zulässige Rechtsverfolgung des Arbeitnehmers nicht zum Anlass für eine Kündigung genommen hätte, nicht zur Begründung der Kündigung anführen kann".S. dazu anschaulich schon LAG Hamm18.12.1987 - 17 Sa 1295/87 - RzK I 8 l Nr. 11 = DB 1988, 917 [3 a, cc.

    65) S. dazu anschaulich schon LAG Hamm18.12.1987 - 17 Sa 1295/87 - RzK I 8 l Nr. 11 = DB 1988, 917 [3 a, cc.

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während

  • BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58

    Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB - Arbeits- und Handelsvertreterverhältnis

  • BAG, 05.08.1963 - 5 AZR 79/63

    Arbeitsleistungen ohne Barvergütung - Einsatz als Erbe - Gestundeter

  • BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 151/88

    Arbeitsentgelt: untertarifliche Bezahlung - Lohnwucher

  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

  • BAG, 08.04.1976 - 2 AZR 583/74

    Wahrung der Klagefrist durch Zustellung einer Kündigungsschutzklage - Verschulden

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

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