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   VG Augsburg, 17.04.2012 - Au 2 S 12.360   

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VG Augsburg, 17.04.2012 - Au 2 S 12.360 (https://dejure.org/2012,10437)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17.04.2012 - Au 2 S 12.360 (https://dejure.org/2012,10437)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17. April 2012 - Au 2 S 12.360 (https://dejure.org/2012,10437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anordnung des Ruhens der ärztlichen Approbation; sofortige Vollziehung; freie Berufswahl; konkrete Gefahr für wichtiges Gemeinschaftsgut; Interessenabwägung; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der

    Auszug aus VG Augsburg, 17.04.2012 - Au 2 S 12.360
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt dabei von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter bzw. für Dritte befürchten lässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8.11.2010 - 1 BvR 722/10 - ; vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268; vom 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, NJW 2008, 1369; vom 13.8.2003 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3617).

    Bei der Folgenabwägung sind die konkreten Nachteile für die Allgemeinheit bei einem Aufschub des Vollzugs, wenn sich die Anordnung des Ruhens der Approbation nachträglich als rechtmäßig erweist, den konkreten Folgen des Sofortvollzugs für den Antragsteller, wenn sich die Ruhensanordnung nachträglich als rechtswidrig erweisen sollte, gegenüber zu stellen (BVerfG vom 19.12.2007 a.a.O.).

  • VG München, 20.04.2007 - M 16 S 07.1147
    Auszug aus VG Augsburg, 17.04.2012 - Au 2 S 12.360
    Eine konkrete Gefahr besteht dann, wenn nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist, dass sich die Gefahr an Ort und Stelle tatsächlich zum schädigenden Ereignis verdichten wird, während entfernte Möglichkeiten, allgemeine Vermutungen und übertriebene Ängstlichkeit auszuschalten sind (vgl. VG München, Beschluss vom 20.4.2007 - M 16 S 07.1147 - ; OVG NRW, Beschluss vom 6.7.2011 - 13 B 648/11 - ).
  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

    Auszug aus VG Augsburg, 17.04.2012 - Au 2 S 12.360
    Neben dem damit erfüllten Tatbestand des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO muss nach einhelliger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung im Hinblick auf den Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Rechtsposition aus Art. 12 Abs. 1 GG auch eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür gegeben sein, dass der betroffene Arzt die ihm vorgeworfenen Straftaten tatsächlich begangen hat und dass er deswegen auch strafgerichtlich verurteilt werden wird (vgl. eine Übersicht zur Rechtsprechung bei OVG des Saarlands, Urteil vom 29.11.2005, MedR 2006, 661, Rdnr. 63 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2011 - 13 B 648/11

    Erneute Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ruhensanordnung einer

    Auszug aus VG Augsburg, 17.04.2012 - Au 2 S 12.360
    Eine konkrete Gefahr besteht dann, wenn nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist, dass sich die Gefahr an Ort und Stelle tatsächlich zum schädigenden Ereignis verdichten wird, während entfernte Möglichkeiten, allgemeine Vermutungen und übertriebene Ängstlichkeit auszuschalten sind (vgl. VG München, Beschluss vom 20.4.2007 - M 16 S 07.1147 - ; OVG NRW, Beschluss vom 6.7.2011 - 13 B 648/11 - ).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 3 B 174.97

    Verwendung des Inhalts staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten - Behördlicher

    Auszug aus VG Augsburg, 17.04.2012 - Au 2 S 12.360
    Dies gilt uneingeschränkt auch für Akten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, das nicht zur Anklageerhebung geführt hat, weil insoweit ein gesetzliches Verwertungsverbot nicht besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. April 1998 - 3 B 174.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 101), und deshalb erst recht für Erkenntnisse aus einem Ermittlungsverfahren, in dem - wie hier - Anklage erhoben wurde.
  • BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 722/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG) sowie der

    Auszug aus VG Augsburg, 17.04.2012 - Au 2 S 12.360
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt dabei von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter bzw. für Dritte befürchten lässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8.11.2010 - 1 BvR 722/10 - ; vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268; vom 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, NJW 2008, 1369; vom 13.8.2003 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3617).
  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VG Augsburg, 17.04.2012 - Au 2 S 12.360
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt dabei von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter bzw. für Dritte befürchten lässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8.11.2010 - 1 BvR 722/10 - ; vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268; vom 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, NJW 2008, 1369; vom 13.8.2003 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3617).
  • BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerrufs gegen die Entziehung

    Auszug aus VG Augsburg, 17.04.2012 - Au 2 S 12.360
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt dabei von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter bzw. für Dritte befürchten lässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8.11.2010 - 1 BvR 722/10 - ; vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268; vom 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, NJW 2008, 1369; vom 13.8.2003 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3617).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus VG Augsburg, 17.04.2012 - Au 2 S 12.360
    Allerdings heißt das nicht, dass das Prinzip der Unschuldsvermutung vor einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung es generell verbietet, bereits an den Verdacht einer näher qualifizierten Straftat berufsrechtliche Maßnahmen zu knüpfen (vgl. dazu allgemein BVerfG, Beschluss vom 29.5.1990 - 2 BvR 254/88, 2 BvR 1343/88 - BVerfGE 82, 106).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus VG Augsburg, 17.04.2012 - Au 2 S 12.360
    Ein präventives Berufsverbot ist nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfG vom 2.3.1977 BVerfGE 44, 105; ständige Rechtsprechung).
  • VG Ansbach, 27.03.2018 - AN 4 S 18.00492

    Anordnung des Ruhens der Approbation

    Allerdings heißt das nicht, dass das Prinzip der Unschuldsvermutung vor einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung es generell verbietet, bereits an den Verdacht einer näher qualifizierten Straftat berufsrechtliche Maßnahmen zu knüpfen (VG Augsburg, B.v. 17.4.2012 - Au 2 S 12.360 - juris Rn. 17).

    Auch eine derartige Einschränkung erscheint nicht praktikabel umsetzbar, da eine entsprechende dauerhafte Anwesenheit aus Sicht der erkennenden Kammer nicht möglich und kontrollierbar ist sowie von Patientinnen aus Gründen der Diskretion oder Scham gegebenenfalls auch abgelehnt werden könnte (eine derartige Möglichkeit bejahend: VG Augsburg, B.v. 17.4.2012 - Au 2 S 12.360 - juris Rn. 24; ablehnend: VG Arnsberg, B.v. 6.12.2012 - 7 L 790/12 - juris Rn. 40).

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