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   VG Augsburg, 27.06.2000 - Au 3 K 00.466   

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https://dejure.org/2000,38513
VG Augsburg, 27.06.2000 - Au 3 K 00.466 (https://dejure.org/2000,38513)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27.06.2000 - Au 3 K 00.466 (https://dejure.org/2000,38513)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - Au 3 K 00.466 (https://dejure.org/2000,38513)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16

    Sikh; Befreiung von der Helmpflicht für ein Motorrad aus religiösen Gründen

    Offen ist auch, ob die Beklagte im Rahmen ihrer Ermessenspraxis nach Prüfung des Für und Wider weitere Gesichtspunkte berücksichtigen wird (vgl. etwa VG Augsburg, Urteil vom 27.06.2000 - Au 3 K 00.466 - juris; Rebler/Ternig, VD 2009, S. 3, 11).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 3 C 24.17

    Helmpflicht beim Motorradfahren gilt grundsätzlich auch bei Berufung auf

    Liegt zwar die Unmöglichkeit des Helmtragens vor, ist der Betroffene aber auf die Nutzung eines Motorrades nicht angewiesen, überwiegt sein individuelles Interesse am Motorradfahren das öffentliche Interesse an der Einhaltung der in § 21a Abs. 2 Satz 1 StVO angeordneten Schutzhelmpflicht nicht zwingend (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 1 B 14.13 [ECLI:DE:OVGBEBB:2015:1215.OVG1B14.13.0A] - juris Rn. 31; VG Augsburg, Urteil vom 27. Juni 2000 - 3 K 00.466 [ECLI:DE:VGAUGSB:2000:0627.AU3K00.466.0A] - juris Rn. 21).
  • VG Freiburg, 29.10.2015 - 6 K 2929/14

    Zur Schutzhelmtragepflicht für ein Mitglied der Religionsgemeinschaft der Sikhs

    Ausgehend von der Entscheidung des BVerfG vom 26.01.1982 (1 BvR 1295/80 -, a.a.O. - s.o. unter I.1.a.) bezweckt die Schutzhelmtragepflicht sowohl, Kopfverletzungen beim Fahrer/Mitfahrer zu vermeiden oder jedenfalls deren Schwere zu vermindern (Eigenschutz - in diesem Sinne auch BGH, Urt. v. 25.01.1983 - VI ZR 92/81 -, Rn. 14, juris), als auch die Entlastung der Allgemeinheit von schweren Belastungen, die aus Unfällen mit schweren Kopfverletzungen folgen können, z.B. durch Einsatz der Rettungsdienste, ärztliche Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen, Versorgung von Invaliden (in diesem Sinne auch VG Augsburg, Urt. v. 27.06.2000 - Au 3 K 00.466 -, juris).

    Es gibt überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dass eine geringe Laufleistung auf einer nicht besonders unfallträchtigen Strecke mit einer leichten Maschine (in diesem Sinne aber etwa VG Augsburg, Urt. v. 27.06.2000, a.a.O.) einen derart geringeren Gefährdungsgrad hätte, dass die oben genannten schwerwiegenden Folgen hinreichend sicher vermieden bzw. zumindest abgemildert werden könnten.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2015 - 1 B 14.13

    Helmtragepflicht; Ausnahmegenehmigung aus gesundheitlichen Gründen; Ermessen;

    Insoweit kann gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf die zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Urteil verwiesen werden (vgl. zu weiteren etwa in Betracht kommenden Kriterien für die Ermessensausübung: VG Augsburg, Urteil vom 27. Juni 2000 - Au 3 K 00.466 -, juris Rn. 20 f.).
  • VG Berlin, 16.04.2013 - 11 K 298.12

    Ausnahmegenehmigung von der Helmpflicht

    Das Bezirksamt ist von dem zutreffenden Ansatz ausgegangen, bei gesundheitlichen Gründen eines Antragstellers, die dem Tragen eines Schutzhelms entgegenstehen, darüber hinaus im Ermessen umfassend die widerstreitenden öffentlichen und privaten Belange zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (so auch VG Augsburg, Urteil vom 27. Juni 2000 - Au 3 K 00.466 - juris, Rdnr. 20; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, § 46 StVO, Rdnr. 23; zur Prüfung einer besondere Ausnahmesituation als Teil der Ermessensentscheidung BVerwG, Urteil vom 13. März 1997 - BVerwG 3 C 2.97 - juris, Rdnr. 27).
  • VG Düsseldorf, 28.10.2021 - 14 L 2046/21

    Aufhebung einer zuvor erteilten Befreiung von der Schutzhelmpflicht für

    Liegt zwar die Unmöglichkeit des Helmtragens vor, ist der Betroffene aber auf die Nutzung eines Motorrades nicht angewiesen, überwiegt sein individuelles Interesse am Motorradfahren das öffentliche Interesse an der Einhaltung der in § 21a Abs. 2 Satz 1 StVO angeordneten Schutzhelmpflicht nicht zwingend (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 1 B 14.13 [...] - juris Rn. 31; VG Augsburg, Urteil vom 27. Juni 2000 - 3 K 00.466 [...] - juris Rn. 21).".
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