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   VG Augsburg, 17.03.2005 - Au 3 K 04.1474   

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VG Augsburg, 17.03.2005 - Au 3 K 04.1474 (https://dejure.org/2005,69841)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17.03.2005 - Au 3 K 04.1474 (https://dejure.org/2005,69841)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17. März 2005 - Au 3 K 04.1474 (https://dejure.org/2005,69841)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 15.09.2006 - L 8 AS 5071/05

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen und

    Ein Vertrag zwischen Angehörigen (hier: Untermietvertrag der Eltern mit der erwachsenen Tochter) ist als Scheingeschäft iS des § 117 Abs. 1 BGB zu qualifizieren, wenn die Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (sog Fremdvergleich in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH 19.10.1999 NJW 2000, 758; vgl. auch VG Augsburg - Au 3 K 04.1474 - in juris).

    Diese für das Steuerrecht aufgestellten Kriterien zur Abgrenzung des Spielraums an zulässigen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und deren Missbrauch können auf das das Recht des SGB II, bei dem es um die Bewilligung öffentlicher Leistungen geht, übertragen werden (so zum Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung VG Augsburg - Au 3 K 04.1474 - in Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2007 - L 8 AS 2589/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Aufwendungen für die Unterkunft, Mietvertrag

    Ein Vertrag zwischen Angehörigen (hier Mietvertrag der Eltern mit volljährigem Sohn) ist der Leistungsgewährung nur dann zugrunde zu legen, wenn er zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich) (vgl. LSG Stuttgart vom 15.9.2006 - L 8 AS 5071/05 in Anlehnung an die Rechtsprechung des BFH vom 19.10.1999 - IX R 39/99 = NJW 2000, 758; vgl. auch VG Augsburg vom 17.3.2005 - Au 3 K 04.1474).

    Ein Vertrag zwischen Angehörigen (hier Mietvertrag der Eltern mit volljährigem Sohn) ist der Leistungsgewährung nur dann zugrunde zu legen, wenn er zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich) (vgl. LSG Stuttgart vom 15.9.2006 - L 8 AS 5071/05 in Anlehnung an die Rechtsprechung des BFH vom 19.10.1999 - IX R 39/99 = NJW 2000, 758; vgl. auch VG Augsburg vom 17.3.2005 - Au 3 K 04.1474).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AS 5912/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - unwirksamer Mietvertrag mit

    Diese für das Steuerrecht aufgestellten Kriterien zur Abgrenzung des Spielraums an zulässigen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und deren Missbrauch können auf das Recht des SGB II, bei dem es um die Bewilligung öffentlicher Leistungen geht, übertragen werden (so zum Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung VG Augsburg - Au 3 K 04.1474 - in Juris).
  • SG Karlsruhe, 29.01.2009 - S 4 SO 5937/07

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Diese für das Steuerrecht aufgestellten Kriterien zur Abgrenzung des Spielraums an zulässigen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und deren Missbrauch können auf das Recht des SGB XII, bei dem es um die Bewilligung öffentlicher Leistungen geht, übertragen werden (so zum Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung VG Augsburg - Au 3 K 04.1474 - in JURIS).
  • OVG Saarland, 26.09.2008 - 3 A 30/08

    Anerkennung von Wohnkosten im Rahmen der Grundsicherung bei Unterkunftsgewährung

    etwa zur diesbezüglichen Berücksichtigung von tatsächlich an den Grundsicherungsberechtigten erbrachten Unterhaltsleistungen Bay VGH, Urteil vom 5.2.2004 - 12 BV 03.3282 -, sowie Beschluss vom 10.7.2006 - 12 C 06.645 -, VG Augsburg, Urteil vom 17.3.2004 - Au 3 K 04.1474 - jeweils zitiert nach Juris,.
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