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VG Augsburg, 24.11.2006 - Au 3 K 06.00526 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12
93 Fahrzeuge - Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark
Ist ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wegen Ermessensfehlgebrauchs bzw. -ausfalls - insbesondere aufgrund unzureichender Ermittlung des Sachverhaltes gegeben, so führt dies zur Rechtswidrigkeit der Fahrtenbuchanordnung insgesamt; das Verwaltungsgericht ist insoweit nicht befugt, die unverhältnismäßige Fahrtenbuchauflage selbst ermessensgerecht auf das "Tatfahrzeug" zu begrenzen (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 24. November 2006 - Au 3 K 06.00526 -, juris [Rdnr. 29]). - VG Augsburg, 29.01.2008 - Au 3 K 07.1287
Fahrtenbuchauflage; Firmenfahrzeug; Zeugnisverweigerungsrecht
Das Gericht hat bereits früher eine Dauer von 18 Monaten als angemessen angesehen, zum Beispiel bei einer massiven Unterschreitung des Mindestabstandes, die ebenfalls mit vier Punkten im Verkehrszentralregister geahndet worden wäre (VG Augsburg vom 24.11.2006, Au 3 K 06.00526).