Rechtsprechung
   VG Augsburg, 17.02.2009 - Au 3 K 08.1680   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,74598
VG Augsburg, 17.02.2009 - Au 3 K 08.1680 (https://dejure.org/2009,74598)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17.02.2009 - Au 3 K 08.1680 (https://dejure.org/2009,74598)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - Au 3 K 08.1680 (https://dejure.org/2009,74598)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,74598) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung; Dauer; Verhältnismäßigkeit; Schwere des Geschwindigkeitsverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Augsburg, 17.02.2009 - Au 3 K 08.1680
    Sie beurteilt sich nach der Sanktionsintensität bzw. der Punktebewertung des Verkehrsverstoßes, die für die Eintragung in das Verkehrszentralregister (Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) maßgeblich ist (vgl. insoweit BVerwG vom 17.5.1995, BVerwGE 98, 227).

    Die Bewertung einer Ordnungswidrigkeit mit mindestens einem Punkt wird dabei als so gewichtig angesehen, dass sie auch ohne zusätzliche Umstände die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, grundsätzlich rechtfertigt (BVerwG vom 17.5.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

    Auszug aus VG Augsburg, 17.02.2009 - Au 3 K 08.1680
    Denn das Aussageverweigerungsrecht dient nur dem Schutz vor der Verfolgung einer Tat als Straftat oder Ordnungswidrigkeit, nicht jedoch vor Präventionsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren des Straßenverkehrs (vgl. Dauer in Hentschel, a.a.O., § 31 a StVZO RdNr. 7; BVerwG vom 22.6.1995, BayVBl 1996, 156).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1995 - 25 B 98/95

    Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften; Punktesystem; Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus VG Augsburg, 17.02.2009 - Au 3 K 08.1680
    Dies ist insofern gerechtfertigt, als das Punktesystem eine typisierende Sachverständigenbewertung von Verkehrsverstößen nach dem Maß ihrer Gefährlichkeit enthält (vgl. OVG NRW vom 14.3.1995, NJW 1995, 2242; VG Augsburg vom 16.10.2008, Au 3 S 08.1315).
  • VG Augsburg, 16.10.2008 - Au 3 S 08.1315

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrerermittlung durch die

    Auszug aus VG Augsburg, 17.02.2009 - Au 3 K 08.1680
    Dies ist insofern gerechtfertigt, als das Punktesystem eine typisierende Sachverständigenbewertung von Verkehrsverstößen nach dem Maß ihrer Gefährlichkeit enthält (vgl. OVG NRW vom 14.3.1995, NJW 1995, 2242; VG Augsburg vom 16.10.2008, Au 3 S 08.1315).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1992 - 10 S 2173/92

    Fahrtenbuchauflage gemäß StVZO § 31a nach vorangegangener ausreichender

    Auszug aus VG Augsburg, 17.02.2009 - Au 3 K 08.1680
    Für eine mehr als nur geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung spricht zusätzlich der Umstand, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 119 km/h hier um mehr als das Zweifache überschritten wurde (vgl. hierzu auch VGH Mannheim vom 1.10.1992, NZV 1993, 47; VG Augsburg vom 16.10.2008, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 B 05.427
    Auszug aus VG Augsburg, 17.02.2009 - Au 3 K 08.1680
    Demnach ist die vorliegende Fahrtenbuchauflage, die auf die Dauer von insgesamt 24 Monaten ausgerichtet ist, nicht unverhältnismäßig (vgl. insoweit auch BayVGH vom 12.2.2007, 11 B 05.427).
  • VG Düsseldorf, 25.06.2013 - 14 L 953/13

    Fahrtenbuchauflage, Verhältnismäßigkeit, Rotlichtverstoß

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.05.2002 - 10 S 1408/01 -, Rn. 4 ff., juris: Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 24 Monaten bei mit vier Punkten bewertetem Rotlichtverstoß verhältnismäßig; VGH Bayern, Beschluss vom 30.08.2011 - 11 CS 11.1548 -, Rn. 30 ff., juris: Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 18 Monaten bei mit vier Punkten bewertetem Rotlichtverstoß verhältnismäßig; vgl. auch VG Augsburg, Urteil vom 17.02.2009 - Au 3 K 08.1680 -, Rn. 21, juris: Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 24 Monaten bei mit vier Punkten bewertetem Geschwindigkeitsverstoß verhältnismäßig; VG Köln, Urteil vom 11.06.2007 - 11 K 527/07 -, Rn. 22, juris: Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 30 Monaten bei mit vier Punkten bewertetem Geschwindigkeitsverstoß verhältnismäßig.
  • VG Düsseldorf, 30.04.2014 - 14 L 861/14
    Danach begegnet die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für eine Dauer von 9 Monaten für einen gemäß Nr. 5.4 der Anlage 13 zur FeV mit drei Punkten zu bewertenden Verkehrsverstoß, im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit keinen Bedenken, vgl. VG Augsburg, Urteil vom 17.02.2009 - Au 3 K 08.1680 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 24 Monaten verhältnismäßig; VG Köln, Urteil vom 11.06.2007 - 11 K 527/07 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 30 Monaten verhältnismäßig; VG Würzburg, Beschluss vom 10.02.2010 - W 6 S 10.71 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 18 Monaten verhältnismäßig.
  • VG Düsseldorf, 25.03.2013 - 14 L 356/13

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nach einer

    Danach begegnet die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für eine Dauer von 9 Monaten für einen gemäß der Anlage 13 zur FeV mit drei Punkten zu bewertenden Verkehrsverstoß, im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit keinen Bedenken, vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. August 2011 - 14 L 716/11 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 12 Monaten verhältnismäßig; VG Augsburg, Urteil vom 17. Februar 2009 - Au 3 K 08.1680 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 24 Monaten verhältnismäßig; VG Köln, Urteil vom 11. Juni 2007- 11 K 527/07 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 30 Monaten verhältnismäßig; VG Würzburg, Beschluss vom 10. Februar 2010 - W 6 S 10.71 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 18 Monaten verhältnismäßig.
  • VG Düsseldorf, 17.01.2013 - 14 L 2210/12

    Verpflichtung eines Fahrzeughalters zur Führung eines Fahrtenbuchs i.R.e.

    Danach begegnet die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für eine Dauer von 12 Monaten für einen gemäß der Anlage 13 zur FeV mit drei Punkten sowie einem einmonatigem Fahrverbot bedrohten Verkehrsverstoß zu bewertenden Verkehrsverstoß, im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit keinen Bedenken, vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. August 2011 - 14 L 716/11 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 12 Monaten verhältnismäßig; VG Augsburg, Urteil vom 17. Februar 2009 - Au 3 K 08.1680 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 24 Monaten verhältnismäßig; VG Köln, Urteil vom 11. Juni 2007 - 11 K 527/07 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 30 Monaten verhältnismäßig; VG Würzburg, Beschluss vom 10. Februar 2010 - W 6 S 10.71 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 18 Monaten verhältnismäßig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht