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VG Augsburg, 17.02.2012 - Au 3 K 11.1708 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Mängelbeseitigung; fehlender Nachweis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 15.08.2006 - 10 S 2249/05
Verwaltungsakt als rechtmäßige Amtshandlung und Grundlage für …
Auszug aus VG Augsburg, 17.02.2012 - Au 3 K 11.1708
Denn nur so konnte diese ihrer Verpflichtung, auch und gerade im Interesse der anderen Verkehrsteilnehmer, für die Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen, nachkommen (vgl. VGH BW vom 15.8.2006 NZV 2007, 51).
- VG Augsburg, 29.03.2016 - Au 3 K 15.1733
Betriebsuntersagung eines LKW wegen nicht erfolgter Mängelbeseitigung
Mit Blick auf das Schutzgut der Verkehrssicherheit ist i.R. v. § 5 Abs. 1 FZV allein der Kenntnisstand der Zulassungsbehörde maßgeblich (…vgl. zum Ganzen: VGH BW, U. v. 15.8.2006 - 10 S 2249/05 - NZV 2007, 51 - juris Rn. 19. f.;… VG Augsburg, G. v. 22.11.2013 - Au 3 K 13.826 - juris Rn. 26 f.; U. v. 17.2.2012 - Au 3 K 11.1708 - juris Rn. 18-21;… VG Ansbach, U. v. 30.5.2008 - AN 10 K 08.198 - juris Rn. 26;… VG Berlin, U. v. 9.6.2015 - 1 K 203.13 - juris Rn. 31;… Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 5 FZV Rn. 2 a.E.). - VG Cottbus, 08.10.2019 - 1 L 502/19
Nichterfüllung Rückrufaktion, Hersteller, Betriebsuntersagung
Entgegen der Auffassung des Antragstellers bedarf es - gerade im Rahmen des nicht auf eine Klärung des Sachverhalts angelegten Eilverfahrens - in diesem Zusammenhang nicht weiteren Nachforschungen, welche Umstände den Hersteller des Kraftfahrzeugs bewogen haben, die Rückrufaktion einzuleiten; dass dem Autohersteller für den Rückruf hinreichende Fakten vorlagen, kann schon mit Blick auf die hohen Kosten und den Imageverlust, die mit jeder - vorliegend gar offenbar weltweiten - Rückrufaktion eines Produkts für einen Hersteller verbunden sind, ohne Weiteres unterstellt werden (zu einer vergleichbaren Konstellation: VG Augsburg, Urt. v. 17. Februar 2012 - Au 3 K 11.1708 -, juris).