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   VG Augsburg, 05.11.2013 - Au 3 K 13.577   

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VG Augsburg, 05.11.2013 - Au 3 K 13.577 (https://dejure.org/2013,33505)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05.11.2013 - Au 3 K 13.577 (https://dejure.org/2013,33505)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05. November 2013 - Au 3 K 13.577 (https://dejure.org/2013,33505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sonderwarneinrichtungen; blaues Blinklicht; Ausnahmegenehmigung; Rettungsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 1.11

    Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes; Blaulicht; Blaulichtfahrzeug;

    Auszug aus VG Augsburg, 05.11.2013 - Au 3 K 13.577
    Fahrzeuge "des Rettungsdienstes" im Sinne von § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 sind zwar nicht nur Fahrzeuge, deren Halter ein Teilnehmer am öffentlichen Rettungsdienst ist, es kommt vielmehr auf den Einsatz der Fahrzeuge durch zur Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen Berechtigte ganz überwiegend für Zwecke an, in denen höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 3 C 1/11 - BVerwGE 141, 376).

    Dabei kann auch hier offen bleiben, ob für die Definition des Begriffs des Rettungsdienstes im Sinne des § 52 StVZO ein bundesrechtlicher Rettungsdienstbegriff anzuwenden ist (so OVG Lüneburg, B.v. 1.11.2002 - 12 ME 636/02 - juris) oder ob ein nach den jeweiligen Landesgesetzen zu bestimmender landesrechtlicher Rettungsdienstbegriff anzuwenden ist (offen gelassen BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 3 C 1/11 - a.a.O.).

    Andererseits kann auch durch inflationären Gebrauch der Einrichtungen die Akzeptanz in der Bevölkerung schwinden (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.2012, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2002 - 12 ME 636/02

    Ausnahmegenehmigung; Blaues Blinklicht; Einsatzhorn; Kraftfahrzeuge des

    Auszug aus VG Augsburg, 05.11.2013 - Au 3 K 13.577
    Dabei kann auch hier offen bleiben, ob für die Definition des Begriffs des Rettungsdienstes im Sinne des § 52 StVZO ein bundesrechtlicher Rettungsdienstbegriff anzuwenden ist (so OVG Lüneburg, B.v. 1.11.2002 - 12 ME 636/02 - juris) oder ob ein nach den jeweiligen Landesgesetzen zu bestimmender landesrechtlicher Rettungsdienstbegriff anzuwenden ist (offen gelassen BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 3 C 1/11 - a.a.O.).

    Im Gegensatz zu den im Rahmen der Notfallrettung zum Einsatz kommenden Fahrzeugen wird jedoch dieser Regelfall bei nur im qualifizierten Krankentransport benutzten Krankenkraftwagen nicht vorliegen (OVG Lüneburg, B.v. 1.11.2002 - 12 ME 636/02 - a.a.O.).

  • VerfGH Bayern, 24.05.2012 - 1-VII-10

    Vorrang der Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst

    Auszug aus VG Augsburg, 05.11.2013 - Au 3 K 13.577
    Gerade auch im Hinblick darauf, dass die Möglichkeit der Klägerin die angebotenen Leistungen durchzuführen, ihre grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit betrifft (vgl. hierzu BayVerfGH, E.v. 24.5.2012 - Vf. 1-VII-10 - BayVBl. 2013, 431) hat sich die Behörde bisher nicht bzw. nicht ausreichend mit der Frage auseinandergesetzt, warum Organisationen, die am öffentlichen Rettungsdienst beteiligt sind, hinsichtlich der Erbringung nicht rettungsdienstlicher Leistungen anders behandelt werden, als die Klägerin, die nicht rettungsdienstliche Leistungen erbringt, für die aber bei der Durchführung von Auslandsrückholungen der Einsatz der Sonderwarneinrichtungen unter Umständen ebenso nützlich sein kann, wie für die Erbringung von Leistungen der Stauberater oder Helfer vor Ort.

    Insbesondere hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof eine solche Vorrangstellung im Rahmen der Beauftragung mit rettungsdienstlichen Leistungen als grundrechtswidrige objektive Berufszugangsvoraussetzung angesehen (BayVerfGH, E.v. 24.5.2012 - Vf. 1-VII-10 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 11 ZB 14.1007

    Privates Rettungsunternehmen; örtliche Einrichtung organisierter Erster Hilfe;

    Das habe das Verwaltungsgericht Augsburg im Urteil vom 5. November 2013 (Au 3 K 13.577) erkannt und den Beklagten zur Neuverbescheidung verpflichtet.

    Soweit der Kläger anführt, das Verwaltungsgericht Augsburg habe in dem vom Kläger zitierten Fall (B.v. 5.11.2013 - Au 3 K 13.577) 15.000 Euro angesetzt, ist darauf hinzuweisen, dass dort drei Ausnahmegenehmigungen streitgegenständlich waren.

  • VG Bayreuth, 17.12.2013 - B 1 K 11.853

    Privates Rettungsunternehmen; örtliche Einrichtung organisierter Erster Hilfe;

    Soweit der Kläger sich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 05.09.(richtig: 05.11.)2013 Az. Au 3 K 13.577 beruft, verkennt er, dass dort ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag.

    Bei den Fahrzeugen der dortigen Klägerin ging es um Krankentransportwagen, die für Auslandsrückholungen eingesetzt werden, und es wurde insbesondere geltend gemacht, dass höchste Eile geboten sein könne, wenn sich der Zustand eines Patienten verschlechtere und es zu lebensbedrohlichen Zuständen komme (vgl. VG Augsburg, U.v. 5.11.2013 - Au 3 K 13.577 - juris Rn. 4).

  • VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.02742

    Unbegründete Verpflichtungsklage auf Gewährung des Corona-Pflegebonus an einen

    First Responder sind nicht Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes und lassen sich auch sonst nicht im Sinne des Art. 1 und 2 BayRDG unter diesen Rettungsdienst subsumieren (VG Augsburg, U.v. 5.11.2013 - Au 3 K 13.577 - juris Rn. 34; VG Würzburg U.v. 26.4.2021 - W 8 K 20.2093 - BeckRS 2021, 9387 Rn. 31).
  • VG Würzburg, 26.04.2021 - W 8 K 20.2093

    Corona-Pflegebonus, Feuerwehr, First Responder, kein Bestandteil des öffentlichen

    First Responder sind nicht Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes und lassen sich auch sonst nicht im Sinne des Art. 1 und 2 BayRDG unter diesen Rettungsdienst subsumieren (VG Augsburg, U.v. 5.11.2013 - Au 3 K 13.577 - juris Rn. 34).
  • VG Ansbach, 14.09.2021 - AN 15 K 20.02709

    Unbegründete Verpflichtungsklage eines als, Responder, Bayern,

    First Responder sind nicht Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes und lassen sich auch sonst nicht im Sinne des Art. 1 und 2 BayRDG unter diesen Rettungsdienst subsumieren (VG Augsburg, U.v. 5.11.2013 - Au 3 K 13.577 - juris Rn. 34; VG Würzburg U.v. 26.4.2021 - W 8 K 20.2093 - BeckRS 2021, 9387 Rn. 31).
  • VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.02743

    Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung eines Bonus für Pflege- und

    First Responder sind nicht Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes und lassen sich auch sonst nicht im Sinne des Art. 1 und 2 BayRDG unter diesen Rettungsdienst subsumieren (VG Augsburg, U.v. 5.11.2013 - Au 3 K 13.577 - juris Rn. 34; VG Würzburg U.v. 26.4.2021 - W 8 K 20.2093 - BeckRS 2021, 9387 Rn. 31).
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